Frau im Puff?

  • Ersteller Ersteller Gast
  • Erstellt am Erstellt am
Quelle: http://www.beobachtungsstelle-gesel...ie_Prostitution_Langversion_endg._16.2.3..pdf

Eine Meldepflicht gibt es auch in der Schweiz... auch wenn die Listen den Behörden nicht im Vorhinein vorgelegt werden müssen, kann es im Falle einer Kontrolle zu erheblichen Schwierigkeiten, um nicht zu sagen Missverständnissen, kommen. ;)

Mr. Salt

Aber von Kanton zu Kanton gibt es da unterschiedliche Gesetze. Der Bund gibt das Hauptgesetzt vor, die Kantonen und Gemeinden können dann Anpassungen machen für strenger oder weniger strenger... Ist ein bisschen kompliziert das ganze. Du hast jetzt als Beispiel den Kanton Tessin erwähnt.
 
Aber von Kanton zu Kanton gibt es da unterschiedliche Gesetze.
Dass es kantonsmäßig Unterschiede gibt,ist mir klar, und dass die Schweiz sehr liberal in puncto Prostitution ist, auch.
Trotzdem gibt es Gesetze diesbezüglich und wenn man sich nicht als SW nicht daran hält, gibts auf gut wienerisch "Breseln"...

edit: Um auf das Thema zurück zu kommen.
Auch in der Schweiz ist Prostitution ein Job, vlt. sogar mehr als irgendwo anders auf der Welt... Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass das Argument, welches @Mitglied #301488 gebracht hat, auch in der Schweiz so ist... Denn egal ob selbstständig oder (in der Schweiz erlaubt) als Angestellte, Schwarzarbeit ist auch in der Schweiz nicht erlaubt, deshalb kann ich mir gut vorstellen, dass auch in hiesigen Bordellen betriebsfremde Frauen nicht gerne gesehen sind...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
edit: Um auf das Thema zurück zu kommen.
[Denn egal ob selbstständig oder (in der Schweiz erlaubt) als Angestellte, Schwarzarbeit ist auch in der Schweiz nicht erlaubt, deshalb kann ich mir gut vorstellen, dass auch in hiesigen Bordellen betriebsfremde Frauen nicht gerne gesehen sind...

Natürlich ist Schwarzarbeit auch bei uns verboten. Es gibt aber Bordelle ( Clubs mit Swingern und SW gemischt ) wo auch einzelne Frauen willkommen sind solange sie nicht Sex gegen Entgelt bieten und nur des Vergnügen wegen gratis mit Männern Sex haben. Die Männer haben ja eh einen hohen Pauschalen Eintritt bezahlt, wo entweder Sex mit der angestellten SW oder einem Swingerpaar oder eben einer Frau wie ich es beschrieben habe inbegriffen ist .
 
wo entweder Sex mit der angestellten SW oder einem Swingerpaar oder eben einer Frau wie ich es beschrieben habe inbegriffen ist .

das heisst bei euch ist ein Angestelltenverhältnis möglich, die Schlussfolgerung Anstellung > Möglichkeit dass der Betreiber bestimmte Praktiken usw verlangt = Zuhälterei gilt in der Schweiz nicht?
 
das heisst bei euch ist ein Angestelltenverhältnis möglich, die Schlussfolgerung Anstellung > Möglichkeit dass der Betreiber bestimmte Praktiken usw verlangt = Zuhälterei gilt in der Schweiz nicht?



Wen Du Dir illegal eine Dame zum anschaffen hast ist es Zuhälterei. Ist aber die Dame mit einem Angestellltenvertrag bei Dir angestellt, Du bezahlst die AHV , Ferien Geld etc. und sie ist bei den Behörden registriert so ist es keine Zuhälterei. Sie ist dann eine Angestellte wie in anderen Berufen auch.
 
Wen Du Dir illegal eine Dame zum anschaffen hast ist es Zuhälterei. Ist aber die Dame mit einem Angestellltenvertrag bei Dir angestellt, Du bezahlst die AHV , Ferien Geld etc. und sie ist bei den Behörden registriert so ist es keine Zuhälterei. Sie ist dann eine Angestellte wie in anderen Berufen auch.

Hmm... der österreichische Gesetzgeber sieht das so, dass der Arbeitgeber zum Beispiel verlangen könnte, dass sie küsst, Analverkehr anbietet, ev sogar ohne Gummi etc. ; was ja auch ein nachvollziehbares Argument ist. Man nimmt halt an, das eine Selbstständige, die nur ein Zimmer mietet, da nicht so leicht unter Druck zu setzen ist. Interessant dass da solche Unterschiede sind.
 
Zurück
Oben