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Dann mag es die Natur weiter so halten.
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Dann mag es die Natur weiter so halten.
Frage: Gibt es diesen dreier mit Mutter / Tochter Sex nur in Filmen? Oder hat schon jemand Erfahrung damit gemacht. Also einen richtigen dreier, nicht getrennt, oder einzeln. Bin gespannt auf eure Antworten.
Die einzige Erfahrung dazu - In einem Hotel, in der Schweiz, in dem ich gearbeitet habe, hatten wir einige male 2 Escortladys zu Gast, gebucht vom "Prinz aus Zamunda", als Mutter/Tochter Gespann.Frage: Gibt es diesen dreier mit Mutter / Tochter Sex nur in Filmen? Oder hat schon jemand Erfahrung damit gemacht. Also einen richtigen dreier, nicht getrennt, oder einzeln. Bin gespannt auf eure Antworten.
Und hätte 1 Jahr später wieder ein Riesendefizit. Der guten Regierung sei Dank.Österreich wäre innerhalb eines Jahres schuldenfrei![]()
Im richtigen Leben würde man dies Inzest nennen und dies ist meines Wissens nach Gott sei Dank gesetzlich verboten.Frage: Gibt es diesen dreier mit Mutter / Tochter Sex nur in Filmen? Oder hat schon jemand Erfahrung damit gemacht. Also einen richtigen dreier, nicht getrennt, oder einzeln. Bin gespannt auf eure Antworten.
Ich glaub tatsächlich nicht, dass das rechtlich verboten ist wenn alle beiden freiwillig mitmachen.Im richtigen Leben würde man dies Inzest nennen und dies ist meines Wissens nach Gott sei Dank gesetzlich verboten.
Ja! Ist ausschließlich eine Fantasie für perverse Tastenwixer!Frage: Gibt es diesen dreier mit Mutter / Tochter Sex nur in Filmen?...
Ich warte ja auf die verpflichtenden Warnhinweise.Wer glaubt, er sieht in einem Clip wirklich Mutter und Tochter, der muss aber schon ziemlich bescheuert sein!
Sag, wo hast des gschriebn?Nicht alles, was in Pornos so ist, ist clever.
Ich glaub tatsächlich nicht, dass das rechtlich verboten ist wenn alle beiden freiwillig mitmachen.
StGB Paragraph 211 Fassung 2016.Ich glaub tatsächlich nicht, dass das rechtlich verboten ist wenn alle beiden freiwillig mitmachen.
Tja, zu deiner Recherche:StGB Paragraph 211 Fassung 2016.
Recherche ist das halbe Leben wie du so schön sagt. Gehört für mich zu den perversesten Dingen und wird viel zu gering bestraft.
Es gibt also keinen Lesben Beischlaf? Wie dumm kann man denn noch argumentieren? Dann dürfte es de Faktor auch keine Lesben Ehe geben.Tja, zu deiner Recherche:
Der Par. 211 Blutschande nennt allerdings nur den "Beischlaf". Dieser wiederum ist explizit als "das Eindringen des männlichen Gliedes in die Vagina" definiert. Somit - Lesbensex (also Mutter-Tochter) ist hier mangels Glied nicht unter Strafe gestellt.
Du kannst mein Argument gern als dumm bezeichnen.Es gibt also keinen Lesben Beischlaf? Wie dumm kann man denn noch argumentieren? Dann dürfte es de Faktor auch keine Lesben Ehe geben.
Na ja… wenn’s Geld aus ist…
Blutschande [...] "das Eindringen des männlichen Gliedes in die Vagina" [...]
Ich hab auch nie gesagt dass das keinen Sinn hat. Ich hab lediglich festgestellt dass Sex zwischen Mutter und Tochter in Österreich nicht strafrechtlich relevant ist. Und hier gehts ja um einen Dreier mit Mutter/Tochter.Wenn ein Vater die eigene Tochter schwängert, ist die statistische Wahrscheinlichkeit, dass der daraus entstehende Nachwuchs diverse Beeinträchtigungen hat, durchaus höher als unter "normalen Konstellationen" üblich. Mütter schwängern ihre Töchter doch eher selten.
Daher macht das schon Sinn.
Ich hab auch nie gesagt dass das keinen Sinn hat. Ich hab lediglich festgestellt dass Sex zwischen Mutter und Tochter in Österreich nicht strafrechtlich relevant ist. Und hier gehts ja um einen Dreier mit Mutter/Tochter.
Wobei man dazu sagen muss das sehr viele andere Strafbestände auch "Handlungen die dem Beischlaf gleichzusetzen sind" erwähnen und in Betracht ziehen. Ich bin mir jetzt nicht sicher ob das schon in eine allgemeingültige, rechtliche Definition umgewandelt wurde, aber zB bei sexueller Nötigung oder Missbrauch Minderjähriger wird das ausdrücklich erwähnt.Dort findest du die Beschreibung des "Beischlafs". Kurz gesagt - das österreichische Strafrecht beschränkt den Beischlaf auf "Penis in Vagina". Das hab nicht ich erfunden...
Missbrauch könnte eventuell angezeigt werden.Tja, zu deiner Recherche:
Der Par. 211 Blutschande nennt allerdings nur den "Beischlaf". Dieser wiederum ist explizit als "das Eindringen des männlichen Gliedes in die Vagina" definiert. Somit - Lesbensex (also Mutter-Tochter) ist hier mangels Glied nicht unter Strafe gestellt.