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Gast
(Gelöschter Account)
"In der Schweiz bleibt bei Unmündigen auch der Vaginalverkehr straflos, wenn sie verführt worden sind."
Da Du Dich mit der CH-Gesetzgebung besser auszukennen scheinst als ich, wäre ich Dir für den Querverweis zu diesem Paragrafen sehr dankbar...!
Da Du Dich mit der CH-Gesetzgebung besser auszukennen scheinst als ich, wäre ich Dir für den Querverweis zu diesem Paragrafen sehr dankbar...!


Warum schwer? Wenn die Kids nicht mauern dann ist es recht einfach.
Eigentlich net, weil sich ein Minderjähriger überhaupt nicht strafbar machen kann, selbst wenn er jemanden tötet. 