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Da zeigt sich halt, dass im Scheidungsrecht so einige Bigotterie hineingearbeitet wurde.Denn wenn nur das sexuelle Verlangen nachlässt, ist das kein Scheidungsgrund, weil kein Verschulden vorliegt.
Das Nachlassen oder Verweigern von Sex (aus welchen Gründen auch immer) ist kein Scheidungsgrund. Ehebruch (sich stattdessen ein G'spusi suchen) oder Bordellbesuche gelten als "Schwere Eheverfehlung ". Da grinsen die Paffen um die Ecke.