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Gast
(Gelöschter Account)
Ich habe Kabel und meines Wissens arbeiten die mit der GIS zusammen.
ob kabel , sat oder Antenne spielt keine rolle ( laut gesetz)
Die Gebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Radio- und/oder Fernsehgerät an einem Standort aufgestellt wird. Sie erlischt frühestens mit Ende jenes Monats, in dem die Abmeldung der Rundfunkempfangseinrichtungen bei der GIS einlangt.


