Aktfotografie in Wien

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bin ich verwundert, wieviel hier kommt, das in AGBs und Forenregeln ganz klar definiert ist.
Das interessiert nicht. Himmelherrgott (:) nur für Dich) - man muss doch wissen wo man sich grad befindet.
(Was passiert mit meinen Texten, meinen Bildern, was darf ich unter welchen Voraussetzungen einstellen, was ist verboten.)
Zugegeben, ich bin auch mal schlampig. Wenn ich jedoch wo ein Abo habe, regelmäßig nutze, gern zu Gast bin, dann lese ich das, wie natürlich das Impressum.

Ich interessiere mich doch für den Raum in dem ich mich bewege und seine Möglichkeiten, sowie Verbote.
Die Fragen erübrigen sich meist, wenn man das gelesen hat oder nachliest. Ich schätze dieses Forum, weil hier keine Plattschüsse gemacht werden. Als die Gruppen kamen - schwupps - war der Umgang damit auch schon nachzulesen.
Schade, dass der Thread nicht mehr da ist.
Sag mal bist narrisch geworden. :) :rofl:
Soweit mir das Fiasko noch präsent ist.

Das ganze hat sich in dem größten und beliebtesten, meistgeklickten, Unterforum "Sex" befunden.
(nicht im Thema Fotografie, nicht bei Rat und Hilfe und auch nicht Klatsch und Tratsch)

Wie gewollt hat es dementsprechend Zuspruch und Aufmerksam bekommen, sowie Klicks und ist irgendwann entstand ein Disput Humor/Ernsthaftigkeit/Kritik und Gegenkritik.
Das war übrigens der zweite mir erinnerliche Anlauf: Der Erste ist stark bereinigt noch immer online und wurde gleichfalls im Sex-Forum erstellt und nicht dort, wo er eigentlich ernsthaft hingehört hätte. (Fotografie ist nicht gleich Sex)
Das Gschmäckle an diesem Ort der Eigenwerbung war gegeben und somit - hach - Asche auf mein Haupt - ich hätte nicht klicken sollen. :)

Es ging um Tipps für Fotografen für ein gutes Shooting inkl. wie man Models locker und entspannt macht.
Das wäre ja noch irgendwo so o.k. gewesen an richtigem Ort um Seriosität zu demonstrieren und unter anderen Fotografierenden Erfahrungen auszutauschen, in der Professionalität die jeder besitzt ob gelernt oder selbst erworben.

Was dann ausbrach hingegen waren, weil am Silbertablett serviert, Gspaßln mitunter derberer Natur in Sachen was ein Fotograf können/wissen/präsentieren sollte um sich so zu nennen um Fotografen Tipps zu geben.

Nur ist niemand, der frisiert gleich ein Friseur
...und wer schustert nicht automatisch ein Schuster....
Das wurde dann zunehmend die Diskussion hitziger.

Soweit ich mich erinnere um es kurz und knackig zu machen.
Dem Schauspiel/Trauerspiel wurde dann ein stilles Ende bereitet und aus, das war´s.

Mehr war nicht. Nur damit keiner denkt, der nicht anwesend war, dass er irgendetwas Wichtiges oder Aufregendes verpasst hat.
Soweit ich ich mich ganz dunkel erinnere, hatten wir damals auch gschissenes Wetter, das vielleicht noch etwas beflügelt hat.

Prinzipiell: Unspektakulär. Keine neuen Erkenntnisse/Einsichten. Nix was man nicht kennt und noch nicht war.


o.t.: Seit dieser Geschichte kann ich das Wort "Shooting" nicht mehr hören.
 
Danke für eure Antworten. Nicht alles hab ich gelesen, aber zwei, drei Kontakte haben sich ergeben, das freut uns.
Sorry, dass ich den falschen Thread erwischt habe. Da bin ich über die Suchfunktion reingeraten.
Zum Großteil der Shootings die ich selbst als Fotograf gemacht habe, im Laufe der Jahre, bin ich über meinen Freundeskreis und Mundpropaganda gekommen. Da war immer alles klar abgesprochen und ja, einige Male wurde auch ein Vertrag gemacht grundsätzlich notwendig war das aber nie weil es mir immer wichtig war die Bilder unter Verschluss zu halten und nichs gegen den Willen des Models zu veröffentlichen. Ein einziges Mal hat ein Model um Löschung ihrer Bilder gebeten, das habe ich dann auch gemacht.
Wenn wir unser erstes Shooting gemacht haben werd ich hier ein Foto posten, vielleicht schaffen wir es schon Anfang November.
 
Es geht nicht nur um das veröffentlichten der Bilder des Fotografen. Es gibt einfach für beide Seiten eine Rechtssicherheit. Natürlich mache ich es bei Familienbilder nicht, bei anderen immer. Und wenn es ein Auftrag ist, schaut es wieder anders aus, gibt aber auch einen Vertrag.
In der Regel macht man mit den Bildern Eigenwerbung. Sei es in den sozialen Medien, Plattformen, Homepages..... genauso stellen viele ihre Bilder ebenfalls wohin. Daher immer absichern.
Fotografieren ist ja auch was sehr tolles, egal in welcher Richtung man seine Stärken hat. Es ist arbeiten, macht spaß, hat Ziele
Dann wünsche ich dir ein gutes Gelingen.
Lg
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieser "Zettl" ist ein rechtlich bindender Vertrag.
Und ja, ich bin willens und in der Lage, das auch gerichtlich durchzufechten, wenn es notwendig ist ..

naja, da gehört auch mehr dazu. Wenn man z.B. schreibt "Ich verzichte auf mein Urheberrecht" ist das tatsächlich das Papier nicht wert, auf dem es steht.

LG Tom
 
naja, da gehört auch mehr dazu. Wenn man z.B. schreibt "Ich verzichte auf mein Urheberrecht" ist das tatsächlich das Papier nicht wert, auf dem es steht.

LG Tom

Darf ich mich selbst zitieren?

"Einfach bei TFP festhalten wer beteiligt ist (ganze Adresse und Location nicht vergessen, weil die hat auch Rechte...), was gemacht wurde, und wer was wie wie lange wo verwenden darf"
Und ja, das ist ein rechtlich bindender Vertrag ...
 
"Einfach bei TFP festhalten wer beteiligt ist (ganze Adresse und Location nicht vergessen, weil die hat auch Rechte...), was gemacht wurde, und wer was wie wie lange wo verwenden darf"
Und ja, das ist ein rechtlich bindender Vertrag ...

braucht man in wahrheit gar nicht als einzelvertrag - denn es gibt die sogenannte "auslobung":


die gibt es grundsätzlich auch im österreichischen recht - weil nach ABGB als einseitiges rechtsgeschäft zulässig. das heißt: wenn jemand allgemein zugänglich (selbst wenn das bestimmte zugangsvoraussetzungen des lesenden voraussetzt) eine auslobung als einseitiges rechtsgeschäft mit ALLEN verlautbart, dann ist das - zumindest im vorgehen mit ihm - ein rechtswirksamer vertrag.
 
Ich frag mich wirklich, warum Du Dich gegen ein A4 Formular, das den Willen aller Beteiligten festhält, so sträubst ..

zitat aus meinem kontaktprofil: Das ist auch in einem Vertrag festlegbar - wenn jemand darauf besteht, die Bedingungen fair und erfüllbar sind.

da gebe ich nicht einmal meinerseits etwas vor!

aber zwischen einem "das geht nur so und ist anders nicht möglich" und einem "wenn ihr wollt: selbstverständlich" liegt ein halbes universum. nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch!
 
braucht man in wahrheit gar nicht als einzelvertrag - denn es gibt die sogenannte "auslobung":


die gibt es grundsätzlich auch im österreichischen recht - weil nach ABGB als einseitiges rechtsgeschäft zulässig. das heißt: wenn jemand allgemein zugänglich (selbst wenn das bestimmte zugangsvoraussetzungen des lesenden voraussetzt) eine auslobung als einseitiges rechtsgeschäft mit ALLEN verlautbart, dann ist das - zumindest im vorgehen mit ihm - ein rechtswirksamer vertrag.
Schon richtig, aber was hat das jetzt mit Fotografie und speziell tfp zu tun? :wtf:
 
Schon richtig, aber was hat das jetzt mit Fotografie und speziell tfp zu tun? :wtf:

weil das nicht nur für preisausschreiben etc. gilt, sondern grundsätlich für einseitig zugestandene rechte in einer späteren vertragsbasis - die allein schon auf basis einer konkludenten handlung geschlossen werden kann (vertragsfreiheit nach ABGB).

also liegt bei shootings mit mir auf tfp-basis das werksnutzungsrecht (nicht urheberrecht - damit der tom-aus-wien endlich wieder durchschlafen kann) ausgelobt und daher generell gültig bei den geshooteten. im grund auch als mit-urheber, denn ohne sie könnte ich ein leeres zimmer knipsen (nicht fotografieren, damit auch das liebespaar2024 wieder durcfhschlafen kann). hat sonstwer schlafprobleme?
 
weil das nicht nur für preisausschreiben etc. gilt, sondern grundsätlich für einseitig zugestandene rechte in einer späteren vertragsbasis - die allein schon auf basis einer konkludenten handlung geschlossen werden kann (vertragsfreiheit nach ABGB).
Vielleicht solltest du den Wikipedia - Artikel nochmal lesen, was eine Auslobung ist :penguin:
 
Vielleicht solltest du den Wikipedia - Artikel nochmal lesen, was eine Auslobung ist :penguin:


Die Auslobung ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt, insbesondere in § 860. Diese Bestimmung beschreibt, dass eine Belohnung, die öffentlich oder einer Vielzahl von Personen in Aussicht gestellt wird, demjenigen gebührt, der die Leistung erbringt oder den Erfolg herbeiführt. Die Auslobung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie ist bindend, wenn die versprochene Belohnung für eine Handlung, Leistung oder einen Erfolg ausgelobt wird, den jedermann vollbringen kann. Es ist nicht erforderlich, dass eine spezielle Person eingeladen wird, die Handlung vorzunehmen. Die Auslobung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch widerrufen werden, aber der Widerruf ist nicht mehr möglich, sobald jemand mit der Leistung der Handlung begonnen hat.

Der Zweck einer solchen Regelung ist es, einen Anreiz für die Erbringung einer bestimmten Leistung zu schaffen, ohne im Vorfeld einen zweiseitigen Vertrag abschließen zu müssen. Die Wirkung der Auslobung ist daher ähnlich wie bei einem Vertrag, da der Auslobende verpflichtet ist, die versprochene Belohnung zu zahlen, sobald die geforderte Leistung erbracht oder der Erfolg eingetreten ist.

Im Unterschied zu anderen rechtsgeschäftlichen Verpflichtungen kommt bei der Auslobung der Vertrag nicht durch die Annahme eines Angebots zustande, sondern durch das Erbringen der Leistung selbst. Aus diesem Grund spricht man oftmals auch von einem „einseitigen Versprechen“, das sich durch die Erbringung der Leistung verwirklicht.

Diese Regelung unterstreicht den Charakter des österreichischen Zivilrechts, das Flexibilität erlaubt, indem es nicht immer einen formalisierten Vertrag verlangt, sondern auch in besonderen Konstellationen rechtliche Verbindlichkeit durch die Auslobung herstellen kann.
 
das KSchG wäre auch anzuraten....

und jetzt erklärst mir einmal, wo das KSchG einer auslobung im weg stehen kann. weil eine solche einseitig nur den rechte-geber verpflichtet, aber nie den konsumenten. genauso wie aus so etwas keine sittenwidrigkeit entstehen kann, wie weiter oben von dir zur sprache kam, herr chef-rechtler.
 
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