Aktfotografie in Wien

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Hi,

Ich hab das immer so verstanden, dass die Copyrights, wenn ich Geld nehme fürs Fotografieren, womöglich noch mit Rechnung, immer beim Kunden sind.

ich dachte, Du wärst Fotograf?

Das Urheberrecht an jedem Photo liegt immer beim Fotografen. Bzw. bei den Passfotoautomaten beim Aufsteller des Automaten.


Der Kunde bezahlt dafür, ein eingeschränktes Nutzungsrecht am Photo zu bekommen. Was nicht vereinbart war, darf der Kunde nicht. Z.B. ein Passphoto scannen und im Internet verwenden.

Umgekehrt hat der Kunde ein Recht am eigenen Bildnis, der Fotograf darf mit dem Bild nichts machen, was der Kunde nicht erlaubt hat.



Ich hab die Daten auch immer auf externen Datenträgern offline gespeichert falls ich in der Firma mal gehackt werde.

Da würde ich mir mal Gedanken zum Datenschutz machen. Mir sind keine expliziten Entscheidungen bekannt, aber Photos von Personen sind personenbezogene Daten und daher wie alle personenbezogenen Daten nur so lang zu speichern, wie für den Antrag unbedingt nötig.

LG Tom
 
dann hätten wir schon vertrauen dass der keinen Unsinn mit den Fotos macht. Wobei: was heißt Unsinn? Was wäre das schlimmste was passieren könnte? Erpressung wäre ja wohl höchst strafbar.

Vertrauen ist gut, schriftlicher Vertrag ist besser ... und glaub mir, ich weiß, wovon ich red .. Und ja, natürlich ist Erpressung strafbar. Aber wenn die Fotos mal auf den diversen Portalen gelandet sind, kriegt man die nie wieder weg..
 
Ja, natürlich. Aber das ist dann halt nicht mehr TFP sondern Ausbeutung des/der Fotograf*in.

kommt immer auf das verhalten der geshooteten diesbezüglich an. manchmal ja, oft zum glück nein - und noch öfter weiß man ja schon vorher, worauf man sich einlässt. dann ist das auch in ordnung - weil entweder man macht das shooting dann, oder lässt es eben. problematisch ist daher nur der erste fall. und da gibt es halt solche und solche.
 
Vertrauen ist gut, schriftlicher Vertrag ist besser ... und glaub mir, ich weiß, wovon ich red .. Und ja, natürlich ist Erpressung strafbar. Aber wenn die Fotos mal auf den diversen Portalen gelandet sind, kriegt man die nie wieder weg..

natürlich hält ein schriftlicher vertrag eher vor einem missbrauch ab. und zeigt schon, wer als verlässlich eher auszuscheiden ist. allerdings ist bei einem verstoß die wirkliche begrenzung des schadens aus dem vertrag eher theoretisch. allein schon weil personen, die aus einem missbräuchlichen gebrauch von freizügigen bildern meist den weg in ein rechtsverfahren scheuen.
 
nein. Das Urheberrecht ist nicht verzichtbar.

doch, ist es - sonst gäbe es ja auch gar keine werksverträge, die das urheberrecht bzw. seine nutzung übertragen.

p.s.: natürlich ist das "urheberrecht" per se unverzichtbar.


wenn man aber als rechte-inhaber in der nutzung und weiteren entscheidung zur nutzung die verwertbarkeit vertraglich überträgt, dann wird das urheberrecht an sich zur leeren hülle.


Würde man drauf verzichten, wäre das Werk gemeinfrei.

nein, ist es nicht. weil es auch vertraglich frei gestaltbar ist, wem man das recht wie und inwieweit abtritt.

solltest du anderes dazu wissen: bitte um die links dazu!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,


solltest du anderes dazu wissen: bitte um die links dazu!

lies Deine Links. Da steht alles drin!

Das Urheberrecht ist unverzichtbar. Nutzungsrechte kannst Du abtreten.

Und ja, wenn Du auf Urheberrechte verzichten könntest, wären die Werke gemeinfrei.

Du übersiehst ja den Rattenschwanz der da dran hängt. Aber nur, weil etwas für Dich unerheblich ist, verliert es nicht seine Existenzberechtigung.

Der Urheberrechtsschutz - je nach Werk - endet z.B. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Für das Unternehmen, das die Nutzungsrechte übernimmt, macht es also einen erheblichen Unterschied, ob der Urheber 2 Jahre nach Werkschaffung oder 50 Jahre danach stirbt.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Beendigung der Rechtspersönlichkeit des Unternehmens. Dann geht eine allfällig abgetretene Werknutzung - so sie nicht veräußert wurde - an den Urheber zurück, bzw. an dessen Erben.

Ein weiterer Aspekt ist der Umfang der Abtretung. Auch das war in der Vergangenheit wiederholt ein Problem. So haben sich z.B. Plattenfirmen die Rechte für eine Fotografie zur Nutzung als Plattencover gesichert, durften die dann aber nicht für z.B. Streamingdienste benutzen.

Eine Abtretung für "alle zukünftig möglichen Zwecke" dürfte wiederum sittenwidrig sein.


Auch wenn es für Dich nur eine leere Hülle ist, ist der Terminus "Verzicht" halt falsch und missverständlich.

LG Tom
 
Kinder, net streiten. Einfach bei TFP festhalten wer beteiligt ist (ganze Adresse und Location nicht vergessen, weil die hat auch Rechte...), was gemacht wurde, und wer was wie wie lange wo verwenden darf.
Das dauert keine zehn Minuten und alle sind nachher zufrieden.
 
Einfach bei TFP festhalten wer beteiligt ist (ganze Adresse und Location nicht vergessen, weil die hat auch Rechte...), was gemacht wurde, und wer was wie wie lange wo verwenden darf.
Das dauert keine zehn Minuten und alle sind nachher zufrieden.

ernsthaft? biete ich an - und wurde dann im endeffekt nie nachgefragt.

leute halten sich an vereinbarungen - oder "überlegen es sich halt dann anders". da hast mit einem vertrag theoretisch bessere chancen - aber praktisch ...?

die menschen sind, wie sie sind. als "knipser" und geshootete. entweder fair, wortgetreu und verlässlich - oder halt "andere". daher: schau dir an und mach dir ein bild, mit wem du arbeitest. von beiden seiten!

andernfalls: hast eventuell ein problem. eventuell ein gröberes ...
 
Wenn jemand in einer Session knipst und das dann veröffentlich .. do it. Ich hab ja die Miete.

Für alles andere gibts schriftliche Vereinbarungen. Es lebt sich so einfach leichter.

du vermischt hier zwei verschiedene komponenten, die auch unabhängig voneinander zu regeln sind: location und mieter - und geshootete und fotograf. wobei das eine an geregelter beziehung zwischen modellen und fotograf noch lange keine regeln zwischen location-vermietern und mietern beinhaltet. weil auch wenn zwischen fotografen und geshooteten alles klar ist, dann heißt das noch lange nicht, dass in der location geshootet werden darf. vice versa natürlich.
 
Es lebt sich so einfach leichter.
:up:

Ich muss echt noch einen Daumen diesmal dazu geben.
Warum man sich dagegen sträubt, wenn es so einfach ist.
Die 10 min sind sogar noch überzogen, das geht wirklich weitaus schneller.

Selbst bei kleinsten harmlosen Veranstaltungen, einfach angepasst vorlegen, gleich wofür es ist und gut ist´s.
Das kostet nix, ist keine Arbeit.

Es ist einfach komplett normal heute, dass man drauf achtet.
Das weiß jeder, der irgendwie etwas damit zu tun hat.

Du vermischt gar nix.
Persönlichkeitsrecht ist ein starkes Recht und das zurecht.
Max. 10 min und alles ist klar.
 
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