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Hi,
ich dachte, Du wärst Fotograf?
Das Urheberrecht an jedem Photo liegt immer beim Fotografen. Bzw. bei den Passfotoautomaten beim Aufsteller des Automaten.
Der Kunde bezahlt dafür, ein eingeschränktes Nutzungsrecht am Photo zu bekommen. Was nicht vereinbart war, darf der Kunde nicht. Z.B. ein Passphoto scannen und im Internet verwenden.
Umgekehrt hat der Kunde ein Recht am eigenen Bildnis, der Fotograf darf mit dem Bild nichts machen, was der Kunde nicht erlaubt hat.
Da würde ich mir mal Gedanken zum Datenschutz machen. Mir sind keine expliziten Entscheidungen bekannt, aber Photos von Personen sind personenbezogene Daten und daher wie alle personenbezogenen Daten nur so lang zu speichern, wie für den Antrag unbedingt nötig.
LG Tom
Ich hab das immer so verstanden, dass die Copyrights, wenn ich Geld nehme fürs Fotografieren, womöglich noch mit Rechnung, immer beim Kunden sind.
ich dachte, Du wärst Fotograf?
Das Urheberrecht an jedem Photo liegt immer beim Fotografen. Bzw. bei den Passfotoautomaten beim Aufsteller des Automaten.
Der Kunde bezahlt dafür, ein eingeschränktes Nutzungsrecht am Photo zu bekommen. Was nicht vereinbart war, darf der Kunde nicht. Z.B. ein Passphoto scannen und im Internet verwenden.
Umgekehrt hat der Kunde ein Recht am eigenen Bildnis, der Fotograf darf mit dem Bild nichts machen, was der Kunde nicht erlaubt hat.
Ich hab die Daten auch immer auf externen Datenträgern offline gespeichert falls ich in der Firma mal gehackt werde.
Da würde ich mir mal Gedanken zum Datenschutz machen. Mir sind keine expliziten Entscheidungen bekannt, aber Photos von Personen sind personenbezogene Daten und daher wie alle personenbezogenen Daten nur so lang zu speichern, wie für den Antrag unbedingt nötig.
LG Tom