Aktfotografie in Wien

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Die Auslobung ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt, insbesondere in § 860. Diese Bestimmung beschreibt, dass eine Belohnung, die öffentlich oder einer Vielzahl von Personen in Aussicht gestellt wird, demjenigen gebührt, der die Leistung erbringt oder den Erfolg herbeiführt. Die Auslobung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie ist bindend, wenn die versprochene Belohnung für eine Handlung, Leistung oder einen Erfolg ausgelobt wird, den jedermann vollbringen kann. Es ist nicht erforderlich, dass eine spezielle Person eingeladen wird, die Handlung vorzunehmen. Die Auslobung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch widerrufen werden, aber der Widerruf ist nicht mehr möglich, sobald jemand mit der Leistung der Handlung begonnen hat.

Der Zweck einer solchen Regelung ist es, einen Anreiz für die Erbringung einer bestimmten Leistung zu schaffen, ohne im Vorfeld einen zweiseitigen Vertrag abschließen zu müssen. Die Wirkung der Auslobung ist daher ähnlich wie bei einem Vertrag, da der Auslobende verpflichtet ist, die versprochene Belohnung zu zahlen, sobald die geforderte Leistung erbracht oder der Erfolg eingetreten ist.

Im Unterschied zu anderen rechtsgeschäftlichen Verpflichtungen kommt bei der Auslobung der Vertrag nicht durch die Annahme eines Angebots zustande, sondern durch das Erbringen der Leistung selbst. Aus diesem Grund spricht man oftmals auch von einem „einseitigen Versprechen“, das sich durch die Erbringung der Leistung verwirklicht.

Diese Regelung unterstreicht den Charakter des österreichischen Zivilrechts, das Flexibilität erlaubt, indem es nicht immer einen formalisierten Vertrag verlangt, sondern auch in besonderen Konstellationen rechtliche Verbindlichkeit durch die Auslobung herstellen kann.
Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Auslobung“ auf die Ankündigung einer Belohnung für die Erbringung einer bestimmten Leistung oder das Herbeiführen eines bestimmten Erfolgs, ohne dass ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auslobenden und demjenigen besteht, der die Leistung erbringt.

Was hat das jetzt bitte mit (Erotik)Fotografie bzw tfp zu tun?
 
Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Auslobung“ auf die Ankündigung einer Belohnung für die Erbringung einer bestimmten Leistung oder das Herbeiführen eines bestimmten Erfolgs, ohne dass ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auslobenden und demjenigen besteht, der die Leistung erbringt.

Was hat das jetzt bitte mit (Erotik)Fotografie bzw tfp zu tun?

die "belohnung" ist nicht nur eine geldleistung, sondern auch ein eingeräumtes recht. und ein "erfolg" auch das zustandekommen eines ergebnisses, das ohne beitrag des anderen nicht zustandegekommen wäre. daher ist die z.b. auch hier kundgemachte arbeitsweise für erotikshootings eine auslobung i.e.s. - und räumt beim "tfp" die alleinigen entscheidungsrechte den geshooteten ein. ist das echt so schwer zu verstehen? daher brauche weder ich noch brauchen die geshooteten einen einzelvertrag - außer sie wollen etwas davon abweichendes oder wollen es exklusiv dokumentiert haben, was auch in ordnung wäre (sofern für mich erfüllbar und auch fair).
 
die "belohnung" ist nicht nur eine geldleistung, sondern auch ein eingeräumtes recht. und ein "erfolg" auch das zustandekommen eines ergebnisses, das ohne beitrag des anderen nicht zustandegekommen wäre. daher ist die z.b. auch hier kundgemachte arbeitsweise für erotikshootings eine auslobung i.e.s.
"Diese Bestimmung beschreibt, dass eine Belohnung, die öffentlich oder einer Vielzahl von Personen in Aussicht gestellt wird"

Wie passt das denn mit Privatshooting zusammen?
- und räumt beim "tfp" die alleinigen entscheidungsrechte den geshooteten ein. ist das echt so schwer zu verstehen?
TfP heißt time for Pictures und bedeutet, das Model erübrigt die Zeit und der Fotograf die Leistung. Anders als bei payshootings, wo entweder der Fotograf das Model bezahlt, oder andersrum.
Bei einem TfP Shooting haben auch beide Rechte, nicht nur das Model. IdR dürfen beide diese Bilder ausschließlich für eigene Werbezwecke nutzen.

Schliz, dass man das einem angeblichen jahrelangen "Profi" erklären muss.
 
.... dann machs halt nicht. Ich (und viel andere) machen das so...
Ausloben tu ich, wenn ich aufhänge, dass derjenige der mir meine Ohrringe findet und zurückbringt 100 € Finderlohn bekommt.
Dann kenne ich es, wenn man einen Vertrag macht bekommt man einen Bonus von......
Tja und von Opas Kreuzworträtsel seinerzeit, die Lösung konnte Preis gewinnen...

Ich weiß auch nicht was an einem Zettel, den man dann in seinem Mapperl abheftet schlimm ist.
Ganz im Gegenteil, drei Jahre später findet man es noch immer.
 
„TFP steht für "Time for Prints" oder "Time for Pictures" und beschreibt eine Kooperationsform in der Fotografie, bei der Fotograf und Model ihre Zeit und ihr Können gegen Bilder tauschen, anstatt eines finanziellen Honorars“

:penguin:
 
"Diese Bestimmung beschreibt, dass eine Belohnung, die öffentlich oder einer Vielzahl von Personen in Aussicht gestellt wird"

Wie passt das denn mit Privatshooting zusammen?


Auslobung
§ 860. Die nicht an bestimmte Personen gerichtete Zusage einer Belohnung für eine Leistung oder einen Erfolg (Auslobung) wird durch die öffentliche Bekanntmachung verbindlich.


was warad da jetzt nicht verständlich? jeder, der mit mir shootet hat als "belohnung" für die "leistung" (das aufgenommen-werden) das werknutzungsrecht (nicht urheberrecht - damit der tom aus wien wieder durchschlafen kann).


TfP heißt time for Pictures und bedeutet, das Model erübrigt die Zeit und der Fotograf die Leistung. Anders als bei payshootings, wo entweder der Fotograf das Model bezahlt, oder andersrum.

wennst dir mein kontaktprofil genauer durchliest, dann mach ich kein tfp im eigentlich sinn, auch kein gewerbliches shooting gegen bezahlung. ich mache shootings in der (oft berechtigten) hoffnung darauf, manche von mir erbetene bilder von den rechte-inhabern (weil denen überlassen) fairerweise als anerkennung für meinen beitrag beim shooting AUCH überlassen zu bekommen.

ist eine ganz andere form - und geht offenbar in eure schädel nicht rein. klar, mit einem hohen risiko, als "knipser" dabei übrig zu bleiben. aber umgekehrt auch als niederschwelliges angebot an interessierte, sich auf erotikshootings überhaupt einzulassen.
 
Ausloben tu ich, wenn ich aufhänge, dass derjenige der mir meine Ohrringe findet und zurückbringt 100 € Finderlohn bekommt.
Dann kenne ich es, wenn man einen Vertrag macht bekommt man einen Bonus von......
Tja und von Opas Kreuzworträtsel seinerzeit, die Lösung konnte Preis gewinnen...

ja, und damit endet schon deine vorstellung von dem, was ein ABGB über rechte, pflichten und möglichkeiten grundsätzlich bestimmt.
 
Ich weiß auch nicht was an einem Zettel, den man dann in seinem Mapperl abheftet schlimm ist.
Ganz im Gegenteil, drei Jahre später findet man es noch immer.

hast das immer noch nicht verstanden? ich hab kein problem mit dem zettel, den man abheftet und hoffentlich in drei jahren noch findet. nur: bei mir brauchert man nicht einmal einen - wenn der "standard" passt! und: ich HALTE mich auch an den - ohne zettel, und ohne dass man ihn irgendwann suchen müsstert!
 
und wisst ihr, was mich fast stören könntert? dass da dann meine allerliebsten und wohlgesonnenen user hier auf beiträge dann nur mit :rofl: reagieren. nicht vielleicht mit einem "da liegst du leider falsch, weil ...", sondern nur mit gelächter. weil es ja am einfachsten ist - statt sich einer diskussion auch über den punkt hinaus zu stellen, wo die eigenen karten a bissl weniger tulli werden.

nur wegen der "menschlichen größe" warads, die mir umgekehrt weiter oben in diesem thread hier abgesprochen wurde ...

was passiert dann weiter? die admins machen "die entbehrliche streiterei" - was sie ja ist, gar keine frage - zu. womit automatisch der als bummerl übrig bleibt, auf den sich die mehrheit im thread eingeschossen hat - und sei es nur mit zuletzt :rofl: . weil ihnen nix anderes mehr dazu einfällt.

paaaaaasst, alles gut!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,



nur wegen der "menschlichen größe" warads, die mir umgekehrt weiter oben in diesem thread hier abgesprochen wurde ...

Du postest 4 Beiträge hintereinander, offenbar will keiner mehr mit Dir spielen.

Du erkennst offenbar, dass "alle" gegen Dich sind. Aber sicher, alle anderen sind dumm, Du hast natürlich recht.

Und jetzt beschwerst Du Dich noch, dass man Dich ignoriert anstatt sinnlos weiter zu diskutieren.

Mehr kann ich nicht dazu schreiben. Zum Thema ist das auch längst nicht mehr, aber das ist ja egal, weil Du unbedingt drüber diskutieren willst.

LG Tom
 
Du postest 4 Beiträge hintereinander, offenbar will keiner mehr mit Dir spielen.

Du erkennst offenbar, dass "alle" gegen Dich sind. Aber sicher, alle anderen sind dumm, Du hast natürlich recht.

Und jetzt beschwerst Du Dich noch, dass man Dich ignoriert anstatt sinnlos weiter zu diskutieren.

q.e.d. - ist an sich ein klassiker im mobbing, was du da lieferst.

Zum Thema ist das auch längst nicht mehr.

aaalso, um die geschichte hier aufzudröseln: was hab ich denn dazu selbst beigetragen?

ich hab zu dem ursprünglich zwei beiträge geschrieben: einerseits das hölzerl, das ich meinen "allerliebsten" geworfen habe:


und gleich darunter - ohne dass dazwischen etwas war:


und? was war? wo ist die "geschlossene meute meiner herzallerliebsten" geschlossen drauf aufgesprungen?

na, auf beitrag 1!

was war zum beitrag 2? na, genau goar nix!


und genau das ist der punkt, der diese wunderschöne und wichtige community den bach hinunter führt!

dazwischen noch die debatte zum urheberrecht - wozu ich (nur damit der tom aus wien nach wie vor durchschlafen kann) unzensiert zugebe, dass mir nicht bekannt war, dass man in österreich nicht auf das eigentliche urheberrecht gänzlich verzichten kann. weil in anderen rechtsrahmen ist das anders - z.b. gibt es in den usa das "assignment of copyright" bzw. die "conveyance of copyright".

aber was lese ich dann dazwischen reihenweise zu den beiträgen?

:rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:

da kann ich nur sagen: danke für's gespräch!
 
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