- Registriert
- 6.3.2007
- Beiträge
- 13.432
- Reaktionen
- 10.143
- Checks
- 1
hm DAS WÜRDE VORAUSSETZEN, das die Eltern davon wissen ... sonst können sie wohl kaum klagen ... oder sehe ich das falsch ....
nehme mal an daß die Tochter mit 13j noch zu Hause wohnt und sich ihrer Pflichten und Rechte bewusst sind ....
und da ein 33j. krank im Kopf sein muss eine 13jährige zu verführen ,
verstehe ich Eltern nicht die es NICHT tun !
Sollte ein 33j. mein Mädchen anfassen , nehme ich von meinem Recht als Erziehungsberechtiger sofort Gebrauch ....
denn ich sehe dies als PFLICHT >> einer Mutter ...
Ich weiss daß so mache 13j. heute älter aussehen - aber nur weil es unter anderem die Eltern zulassen !
interessant, welche schreibweisen man hier lesen kann

