Dienstleistungen Diverses 15 Illegale Bordelle in Linz geschlossen!!!

Hallo Mia,lebst a nu? Schön Dich mal wieder zu lesen!


bin eigentlich immer da, nur manchmal fällt mir nix ein wenn ich merke dass sich das thema festgefressen hat.
wenn dann noch die scheinheiligkeit und die bestellten postings dazu kommen, dann wird es so heftig dass ich mich immer wieder mal gern eine weile ausklinke.

bussi
mia
 
Also machst Du Dich mitschuldig indem Du eine Nutte ticket die Miete zahlen muss! Also förderte Du indirekt Zuhälterei! Ja wenn Dich der Staatsanwalt erwischt! :-)

Lieber Bißalbi!

Der Freier bzw. Kunde zahlt sicher nicht die Miete einer Prostituierten. Er bezahlt schließlich die Dienstleistung der Prostituierten. Auch dem Freier bzw. Kunden wird ein Zwang auferlegt weil er in ein behördlich bewilligtes Bordell gehen muss um dort eine Dienstleistung von einer legalen Prostituierten zu bekommen. Es entsteht ein Abhängigkeitsverhältnis nur in eine Einbahn. ( Prostituierte mit Bordell sowie Kunde mit Bordell).


Liebe Grüße
Peter
 
und was fällt auf?
alles nur mutmaßungen.

wirklich licht in das ganze bringen kann niemals ein aussenstehender weil er die faktenlage wiederum nicht allumfassend überblicken kann.
da es ja inzwischen um mehr als nur die gesetzeslage geht, kann zum thema "zuhälterei" bzw illegales verhalten der "betreiber" wohl nur eben ein solcher betreiber restlich auskunft geben, was er aber, so er sich sträflich verhält, kaum tun wird.
dann blieben da noch die sw´s die von "betreibern" ausgenutzt werden, die werden aber ebenfalls keinerlei auskunft geben weil sie um ihren broterwerb (und teilweise körperliche gesundheit) fürchten.

gefährlich wird da nur eine sw die ebenfalls lange genug einblick hat und diverse machenschaften kennt, sie darf allerdings ebenfalls nicht von diesem job leben und muss auch genügend background haben um nicht ums körperliche wohlbefinden angst haben zu müssen.
wird wenige davon geben ... aber eben WENIGE und nicht KEINE !!

was die gesetzliche situation betrifft so ist es leider, wie ja auch im übrigen leben wohlbekannt, eine frage der auslegung bzw der auslegungsfähigkeit des bestmöglichen rechtsverdrehers im schadensfall.
das gesetz mag eindeutig sein, aber nichts ist so eindeutig dass es nicht mit den nötigen mitteln noch ein wenig eindeutiger ins genaue gegenteil verweisen kann.


bussi
mia

Liebe Mia!
Liebe EF - Gemeinde!

Das Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. ist eigentlich eine Ausführung des modernen Raubrittertums. Jeder Beruf hat die Möglichkeit der freien Entscheidung auf Selbständigkeit oder Unselbständigkeit. Diese Möglichkeit wird jedoch dem Beruf der Prostituierten nicht gestattet. Wenn einem Beruf nur eine Wahlmöglichkeit gegeben wird redet man von Versklavung und Zwang. Dies ist jedoch keine Wertschätzung eines Berufes und entspricht nicht der Menschenwürde eines der Grundrechte in Österreich sowie eines der Artikel der EU-Grundrechtscharta.

Jedem Menschen wird bei Urlaub die Möglichkeit gegeben frei den Zimmeraufenthalt ( Hotel, Pension, Jugendherberge, Lager, ...) zu wählen. Der legalen Prostituierten wird die Wahlmöglichkeit nicht gestattet. Sie ist auf einen Raum in einem behördlich bewilligten Bordell angewiesen. Dadurch entsteht ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen der legalen Prostituierten und dem Bordellbetreiber. Da der Bordellbetreiber aber Geld von der Prostituierten verlangt ist § 216 StGB gegeben. Jedes Abhängigkeitsverhältnis wo die Prostituierte aufgrund Ihrer Tätigkeit Geld zahlen muss ist § 216 StGB.


Liebe Grüße
Peter
 
Zuletzt bearbeitet:
Jedem Menschen wird bei Urlaub die Möglichkeit gegeben frei den Zimmeraufenthalt ( Hotel, Pension, Jugendherberge, Lager, ...) zu wählen. Der legalen Prostituierten wird die Wahlmöglichkeit nicht gestattet. Sie ist auf einen Raum in einem behördlich bewilligten Bordell angewiesen. Dadurch entsteht ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen der legalen Prostituierten und dem Bordellbetreiber. Da der Bordellbetreiber aber Geld von der Prostituierten verlangt ist § 216 StGB gegeben. Jedes Abhängigkeitsverhältnis wo die Prostituierte aufgrund Ihrer Tätigkeit Geld zahlen muss ist § 216 StGB.

Nachdem du den Vergleich aufgreifst:

Der Urlauber kann aus den zur Verfügung stehenden ("behördlich bewilligten") Unterkünften auswählen, und hat sich an die festgesetzten Preise und Bedingungen zu halten. Er kann aber nicht nach Gutdünken verlangen, an einem beliebigen Ort seiner Wahl zu einem von ihm gewünschten Entgelt zu logieren.

Ebenso kann die Prostituierte aus einer Reihe von genehmigten Orten - Studios, Laufhäuser, Clubs - wählen. Sie wird das in Anbetracht des für sie günstigsten Preis/ Leistungsverhältnisses tun.
"Zwang" wäre gegeben, wenn irgendwer - Zuhälter, Staat, wer auch immer - sie nötigen würde, an einem ganz bestimmten Ort, wo eine bestimmte Miete zu bezahlen ist, ihrem Gewerbe nachzugehen.

Erklär mir bitte, wo deiner Meinung nach jetzt der entscheidende Unterschied liegt.
 
@ peter010

Nachdem du uns ja laufend mit deinen ergüssen überschüttest, wundere ich mich schon darüber, dass du bis jetzt nicht die vor einigen Seiten gestellte Frage, um welche lokale es sich handelt, die geschlossen wurden, beantwortest hast.

Kannst du nicht, willst du nicht, darfst du nicht oder was ist los mit dir? Letztlich war es einen einfache frage und dazu braucht es nicht deine Zitate zu gesetzestexten, die eh niemanden mehr zu interessieren scheinen.

So long
karalove11

PS: Wenn es schon der peter nicht kann, weiss vielleicht ein anderer mitleser/user, welche lokale/adressen betroffen waren?
 
@ peter010

Nachdem du uns ja laufend mit deinen ergüssen überschüttest, wundere ich mich schon darüber, dass du bis jetzt nicht die vor einigen Seiten gestellte Frage, um welche lokale es sich handelt, die geschlossen wurden, beantwortest hast.

Kannst du nicht, willst du nicht, darfst du nicht oder was ist los mit dir? Letztlich war es einen einfache frage und dazu braucht es nicht deine Zitate zu gesetzestexten, die eh niemanden mehr zu interessieren scheinen.

So long
karalove11

PS: Wenn es schon der peter nicht kann, weiss vielleicht ein anderer mitleser/user, welche lokale/adressen betroffen waren?

stimmt mittlerweile haben sich über 17 seiten zusammengesammelt und bis dato kein post über welches etablissemnt es geht:mauer:
wäre aber durchwegs interessanter als die gesetzeserklärungen welche verdreht einseitig oder sogar fälschlich dargestellt werden,

ach übrigens peter,...wenn du im urlaub schon dein zimmer frei wählen darfst so beduetet das nicht das du auch dein gewerbe im urlaub frei ausüben darfst oder? dazu benötigt es bekannterweise eine gewerbeberechtigung und daran scheitert es bei prostituierten weil der deckel alleine dazu nicht reicht sondern auch ein standort damit verbunden ist,!!!
 
@ peter010

Nachdem du uns ja laufend mit deinen ergüssen überschüttest, wundere ich mich schon darüber, dass du bis jetzt nicht die vor einigen Seiten gestellte Frage, um welche lokale es sich handelt, die geschlossen wurden, beantwortest hast.

Kannst du nicht, willst du nicht, darfst du nicht oder was ist los mit dir? Letztlich war es einen einfache frage und dazu braucht es nicht deine Zitate zu gesetzestexten, die eh niemanden mehr zu interessieren scheinen.

So long
karalove11

PS: Wenn es schon der peter nicht kann, weiss vielleicht ein anderer mitleser/user, welche lokale/adressen betroffen waren?

Lieber Karalove11!

Du, es ist wirklich nicht entscheidend welche illegalen Bordelle geschlossen wurden. Entscheidend jedoch ist hier die Ausnutzung von Menschen und die findet nicht nur in illegalen sondern auch in legalen Bordellen statt.

Liebe Grüße
Peter
 
Nachdem du den Vergleich aufgreifst:

Der Urlauber kann aus den zur Verfügung stehenden ("behördlich bewilligten") Unterkünften auswählen, und hat sich an die festgesetzten Preise und Bedingungen zu halten. Er kann aber nicht nach Gutdünken verlangen, an einem beliebigen Ort seiner Wahl zu einem von ihm gewünschten Entgelt zu logieren.

Ebenso kann die Prostituierte aus einer Reihe von genehmigten Orten - Studios, Laufhäuser, Clubs - wählen. Sie wird das in Anbetracht des für sie günstigsten Preis/ Leistungsverhältnisses tun.
"Zwang" wäre gegeben, wenn irgendwer - Zuhälter, Staat, wer auch immer - sie nötigen würde, an einem ganz bestimmten Ort, wo eine bestimmte Miete zu bezahlen ist, ihrem Gewerbe nachzugehen.

Erklär mir bitte, wo deiner Meinung nach jetzt der entscheidende Unterschied liegt.

Lieber Arizona!
Liebe EF - Gemeinde!


Der Unterschied ist leicht erklärt.

Vorab jedoch noch eine kurze Legende betreffend Abkürzungen im Vertrags- und Arbeitsrecht.
AN = Auftragnehmer (Prostituierte)
AG = Arbeitgeber (Betreiber)

Nun eine Verkäuferin z.B. hat mehrere Möglichkeiten tätig zu werden (z.B. Lidl, Hofer, Penny, Merkur, Billa, Spar, H & M, ...) und hat sogar die Möglichkeit sich selbständig zu machen. Auch Urlauber können sich frei entscheiden wo und wie sie Urlaub machen (Hotel, Pension, Jugendherberge, Lager, .....). Nur die legale Prostituierte hat keine Entscheidungsmöglichkeit. Sie ist auf einen Raum in einem behördlich bewilligten Bordell angewiesen. Sie kann zwar entscheiden ob sie in einen Bordell, Club oder Laufhaus (LH) arbeitet, mehr aber auch nicht. Da es jedoch in OÖ. nicht sehr viel Auswahl von solchen Objekten gibt und wenn man legal arbeiten möchte besteht schon der Zwang einen geeigneten Raum für die Ausübung der Tätigkeit in Anspruch zu nehmen.

Weiters besteht bei dieser Tätigkeit eine einzigartige Konstellation bzw. Zwang um dies legal auszuüben zu dürfen welches in keinen anderen Beruf gibt.
Die AN muss den AG zuerst und laufend bezahlen um die Arbeit (Tätigkeit) ausüben zu dürfen. Einzigartig, Zwang, Versklavung. Durch dieses Vertrags- sowie Abhängigkeitsverhältnis zwischen AN und AG ist der Straftatbestand § 216 StGB gegeben.

So gesehen kann ich illegalen Bordellen bzw. Sex WG `s auch etwas positives abgewinnen. Dort bietet sich eventuell für die Prostituierte die Chance einer Selbständigkeit. Eine Selbständigkeit ist immer ein Motivationsschub für jeden vorausgesetzt man bringt etwas pädagogisches Wissen ein.

Warum bieten die Behörden den Damen nicht die Möglichkeit Sex WG`s zu gründen? Dort würden Sie selbständig bleiben.



Liebe Grüße
Peter
 
Lieber BUM1999SI!


Ich weis nicht welchen Beruf Du hast aber Du wirst sich nicht Deinen Arbeitgeber bezahlen damit Du arbeiten darfst.

Liebe Grüße
Peter
SORRY, SCHON WIEDER SO EIN SINNLOSES POSTING!!! Aber ok, hier herrscht Meinungsfreiheit. GUT SO!!! Ich werde deine Postings halt nicht mehr lesen.. LG.
 
Lieber BUM1999SI!


Ich weis nicht welchen Beruf Du hast aber Du wirst sich nicht Deinen Arbeitgeber bezahlen damit Du arbeiten darfst.

Liebe Grüße
Peter


du topst dich immerwieder selber:daumen:

in einem bordell bzw,..im laufhaus ist doch nicht der besitzer oder chef der auftraggeber der der prostituierten die arbeit gibt:kopfklatsch:
dies macht üblicherweise zumindest soweit mir bekannt der freier:hmm:
der besitzer schafft lediglich die rahmenbedienung dazu und daher darf und soll die sw auch ihren teil dazu betragen und miete zahlen,..geht wohl nicht in deinen kopf rein weilst du nicht mitkassieren kannst oder wie???
 
du topst dich immerwieder selber:daumen:

in einem bordell bzw,..im laufhaus ist doch nicht der besitzer oder chef der auftraggeber der der prostituierten die arbeit gibt:kopfklatsch:
dies macht üblicherweise zumindest soweit mir bekannt der freier:hmm:
der besitzer schafft lediglich die rahmenbedienung dazu und daher darf und soll die sw auch ihren teil dazu betragen und miete zahlen,..geht wohl nicht in deinen kopf rein weilst du nicht mitkassieren kannst oder wie???

Lieber Kent!


Möchtest Du es nicht kapieren.

In einem Bordell, Laufhaus, ... wie auch immer ist der Betreiber sehr wohl der Arbeitgeber damit die Prostituierte überhaupt legal arbeiten darf. Der Betreiber verschafft der legalen Prostituierten die Tätigkeit.

Liebe Grüße
Peter
 
Lieber Arizona!
Liebe EF - Gemeinde!


Der Unterschied ist leicht erklärt.

Vorab jedoch noch eine kurze Legende betreffend Abkürzungen im Vertrags- und Arbeitsrecht.
AN = Auftragnehmer (Prostituierte)
AG = Arbeitgeber (Betreiber)

Nun eine Verkäuferin z.B. hat mehrere Möglichkeiten tätig zu werden (z.B. Lidl, Hofer, Penny, Merkur, Billa, Spar, H & M, ...) und hat sogar die Möglichkeit sich selbständig zu machen. Auch Urlauber können sich frei entscheiden wo und wie sie Urlaub machen (Hotel, Pension, Jugendherberge, Lager, .....). Nur die legale Prostituierte hat keine Entscheidungsmöglichkeit. Sie ist auf einen Raum in einem behördlich bewilligten Bordell angewiesen. Sie kann zwar entscheiden ob sie in einen Bordell, Club oder Laufhaus (LH) arbeitet, mehr aber auch nicht. Da es jedoch in OÖ. nicht sehr viel Auswahl von solchen Objekten gibt und wenn man legal arbeiten möchte besteht schon der Zwang einen geeigneten Raum für die Ausübung der Tätigkeit in Anspruch zu nehmen.

Weiters besteht bei dieser Tätigkeit eine einzigartige Konstellation bzw. Zwang um dies legal auszuüben zu dürfen welches in keinen anderen Beruf gibt.
Die AN muss den AG zuerst und laufend bezahlen um die Arbeit (Tätigkeit) ausüben zu dürfen. Einzigartig, Zwang, Versklavung. Durch dieses Vertrags- sowie Abhängigkeitsverhältnis zwischen AN und AG ist der Straftatbestand § 216 StGB gegeben.

So gesehen kann ich illegalen Bordellen bzw. Sex WG `s auch etwas positives abgewinnen. Dort bietet sich eventuell für die Prostituierte die Chance einer Selbständigkeit. Eine Selbständigkeit ist immer ein Motivationsschub für jeden vorausgesetzt man bringt etwas pädagogisches Wissen ein.

Warum bieten die Behörden den Damen nicht die Möglichkeit Sex WG`s zu gründen? Dort würden Sie selbständig bleiben.



Liebe Grüße
Peter

Auch jeder Handwerksbetriebe braucht von der Behörde eine BetriebsstättenGenehmigung und,Du Schuasta,der Laufhausbetreiber stellt nur die Betriebstätte zur Ausübung des Gewerbes zur Verfügung! Und auch ich muß für meine angemietete Betriebsstätte die Miete im voraus bezahlen damit ich mein Gewerbe ausüben darf/kann!
Na super,jetzt hob i a scho an Zuahälter! :-)
 
du topst dich immerwieder selber:daumen:

in einem bordell bzw,..im laufhaus ist doch nicht der besitzer oder chef der auftraggeber der der prostituierten die arbeit gibt:kopfklatsch:
dies macht üblicherweise zumindest soweit mir bekannt der freier:hmm:
der besitzer schafft lediglich die rahmenbedienung dazu und daher darf und soll die sw auch ihren teil dazu betragen und miete zahlen,..geht wohl nicht in deinen kopf rein weilst du nicht mitkassieren kannst oder wie???



Dein Posting stimmt voll mit der Realität überein. :daumen:
 
@ peter010

... es ist nicht gefragt, was du für entscheidend hälst.

Ich habe eine einfache frage gestellt und du hat genau 3 möglichkeiten zu antworten:

a) ich weiss es nicht
b) ich will es nicht sagen
c) ich gebe die lokale bekannt, nach denen gefragt wurde.

Das ist es, was die leute interessiert, nicht deine ergüsse und eigenansichten. Und ich frage mich auch, was du eigentlich in dieser branche so machst - wäre interessant, du hast es nur bis jetzt nicht bekanntgegeben.

So long
karalove11
 
Das was du anprangerst könnte man höchstens (und da wäre ich auch nicht sicher, weil die Frage der Adäquanz des Grundrechtseingriffs für mich nicht sooo klar ist) als Verstoß gegen das Grundrecht der Erwerbsfreiheit gem. Art. 6 Abs. 1 StGG subsumieren, mit Zwangsarbeit oder Sklaverei hat das doch nichts zu tun. Ich sags dir nochmal: Du kannst hier viel herumlamentieren und deine (pseudo)juristischen Ergüsse von dir geben, wenn du aber das Thema wirklich angehen willst, dann bewege deinen Hintern zu einem Anwalt und mach einen Individualantrag auf Gesetzesprüfung beim VfGH. Du bist dir ja ob der Verfassungswidrigkeit so sicher, dann stellt das ja auch kein Risiko für dich dar, oder?
 
Vorab jedoch noch eine kurze Legende betreffend Abkürzungen im Vertrags- und Arbeitsrecht.
AN = Auftragnehmer (Prostituierte)
AG = Arbeitgeber (Betreiber)

Nur mal kurz zu deiner Legende des Vertrags- und Arbeitsrechts: AN bedeutet im Arbeitsrecht "Arbeitnehmer" und nicht Auftragsnehmer. :kopfklatsch:
 
Auch jeder Handwerksbetriebe braucht von der Behörde eine BetriebsstättenGenehmigung und,Du Schuasta,der Laufhausbetreiber stellt nur die Betriebstätte zur Ausübung des Gewerbes zur Verfügung! Und auch ich muß für meine angemietete Betriebsstätte die Miete im voraus bezahlen damit ich mein Gewerbe ausüben darf/kann!
Na super,jetzt hob i a scho an Zuahälter! :-)

Lieber Bißalbi!

Ich möchte Dir gratulieren, Du hast es fast richtig erkannt jedoch eine entscheidende Sache übersehen. Den Handwerkbetrieben wird weder per Gesetz noch vom Vermieter vorgeschrieben wie diese die Tätigkeiten zu erfüllen haben. Würde eine Tätigkeitsvorschreibung erfolgen wäre auch dies Zuhälterei.


Liebe Grüße
Peter
 
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