Dienstleistungen Diverses 15 Illegale Bordelle in Linz geschlossen!!!

Auch wenn einige versuchen Manons Aussagen zu diesem Thema mies zu machen.
Sie weiß genau von was sie spricht da sie erstens die Gesetze genau kennt und
zweitens durch die Führung eines eigenen Studios weiß welche Pflichten und finanziellen
Auflagen einer Selbstständig arbeitenden SW ins Haus stehen.
 
Auch wenn einige versuchen Manons Aussagen zu diesem Thema mies zu machen.
das wird auf Grund der Nähe zur Forumsleitung sicherlich nicht genehmigt werden
da sie erstens die Gesetze genau kennt
endlich jemand, auf den ich mich verlassen kann?
durch die Führung eines eigenen Studios weiß welche Pflichten und finanziellen
Auflagen einer Selbstständig arbeitenden
offensichtlich habe ich keine Ahnung vom Geld.......
 
WOW peter !!!
nun kriegst aber wirklich ehrfurchtsvollen applaus von mir.
schön dass du sagst was du denkst und andere zu einem
grossen teil nicht zu sagen wagen.
da haben wir beide ja doch eine gemeinsamkeit.

bussi
mia

Liebe Mia!
Liebe EF - Gemeinde!


Ehrlich gesagt wundert es mich schon sehr das es hauptsächlich Menschen gibt welche stur nach den OÖ. SDLG 2012 i.d.g.F. leben und nicht die daraus folgende Entwicklung sehen oder sehen wollen. siehe auch dazu: http://www.erotikforum.at/threads/680667-Selbst%C3%A4ndige-Unselbst%C3%A4ndige-Prostituierte-H%C3%A4ssliches-Gesetz-zur-Zuh%C3%A4lterei-!!!

Ehrlich gesagt wundert es mich auch sehr dass der Verfassungsgerichtshof dieses Gesetz noch nicht für Null und Nichtig erklärt hat da dieses Gesetz aus folgenden Gründen nicht der Verfassung entspricht:
1) Dieses Gesetz führt zur Zuhälterei.
2) Dieses Gesetz ist für den gesamten Beruf der Prostitution diskriminierend.
Es ist einzigartig das ein Gesetz einem Beruf nur eine Möglichkeit der Ausübung der Tätigkeit bietet; nämlich die der unselbständigen legalen Prostitution. Alle anderen Berufe haben mehr Möglichkeiten der Ausübung der Tätigkeit. Man zwängt damit die Prostituierte welche legal arbeiten möchte in eine Schiene welche sie nicht mehr verlassen kann.
Wahrscheinlich kennt der Verfassungsgerichtshof nicht einmal dieses Gesetz.

Mich wundert es aber auch nicht das Manon1 das nicht verstehen kann, will oder möchte da sie wahrscheinlich in Österreich die Einzige ist welche einen Sonderstatus (nicht im EF - Forum) aber generell gesehen genießt.


Liebe Grüße und einen erholsamen Sonntag
Peter
 
Mich wundert es aber auch nicht das Manon1 das nicht verstehen kann, will oder möchte da sie wahrscheinlich in Österreich die Einzige ist welche einen Sonderstatus (nicht im EF - Forum) aber generell gesehen genießt.

einen grösseren topfen als dieses hab ich doch noch nie gelesen,sag mal Peter ist dir den ganzen tag fad,hast keine Hobbys,oder warum schreibst nur so blöd daher? des gibt's doch net
 
einen grösseren topfen als dieses hab ich doch noch nie gelesen,sag mal Peter ist dir den ganzen tag fad,hast keine Hobbys,oder warum schreibst nur so blöd daher? des gibt's doch net

Lieber Womanizer71!


Bitte überlege doch mal bevor Du schreibst.
Ich möchte hier Manon1 als sehr schlaue Dame bezeichnen. Es wundert mich jetzt eigentlich wirklich das ich dies schreibe. Ist aber so. Sie wäre im Oberösterreichischen Bereich die einzige wirkliche selbständige legale Prostituierte.

Liebe Grüße
Peter
 
Lieber Womanizer71!


Bitte überlege doch mal bevor Du schreibst.
Ich möchte hier Manon1 als sehr schlaue Dame bezeichnen. Es wundert mich jetzt eigentlich wirklich das ich dies schreibe. Ist aber so. Sie wäre im Oberösterreichischen Bereich die einzige wirkliche selbständige legale Prostituierte.

Liebe Grüße
Peter

die einzige die dir dann dazu einfällt!!!,...aber nach deinem gedankengut auch nicht weiter verwunderlich/manche sehen nicht weiter als das brett vorm kopf hängt:mauer:
 
Liebe Mia!
Liebe EF - Gemeinde!


Ehrlich gesagt wundert es mich schon sehr das es hauptsächlich Menschen gibt welche stur nach den OÖ. SDLG 2012 i.d.g.F. leben und nicht die daraus folgende Entwicklung sehen oder sehen wollen. siehe auch dazu: http://www.erotikforum.at/threads/680667-Selbst%C3%A4ndige-Unselbst%C3%A4ndige-Prostituierte-H%C3%A4ssliches-Gesetz-zur-Zuh%C3%A4lterei-!!!

Ehrlich gesagt wundert es mich auch sehr dass der Verfassungsgerichtshof dieses Gesetz noch nicht für Null und Nichtig erklärt hat da dieses Gesetz aus folgenden Gründen nicht der Verfassung entspricht:
1) Dieses Gesetz führt zur Zuhälterei.
2) Dieses Gesetz ist für den gesamten Beruf der Prostitution diskriminierend.
Es ist einzigartig das ein Gesetz einem Beruf nur eine Möglichkeit der Ausübung der Tätigkeit bietet; nämlich die der unselbständigen legalen Prostitution. Alle anderen Berufe haben mehr Möglichkeiten der Ausübung der Tätigkeit. Man zwängt damit die Prostituierte welche legal arbeiten möchte in eine Schiene welche sie nicht mehr verlassen kann.
Wahrscheinlich kennt der Verfassungsgerichtshof nicht einmal dieses Gesetz.

Mich wundert es aber auch nicht das Manon1 das nicht verstehen kann, will oder möchte da sie wahrscheinlich in Österreich die Einzige ist welche einen Sonderstatus (nicht im EF - Forum) aber generell gesehen genießt.


Liebe Grüße und einen erholsamen Sonntag
Peter

Lieber Peter,
ich gebe Dir in allen Punkten recht, eventuell sollte man auch ergänzend die Bezeichnung der Ausübung selektieren. Denn nicht alle Damen sind gleich Prostituierte, wie in meinem Fall z.B. da gehen die Meinungen auseinander. Tantra ist eine altindische Weisheit und Bedarf einer Grundsoliden Ausbildung, aber in den Augen der Gesetzgeber bin ich eben jetzt Prostituierte weil das einbeziehen der Intimzonen auf ganz natürliche Art bei der Tantra erfolgt. Dennoch nicht im Vergleich zu einer Erotikmassage im Klischee, wo die Beiführung zum Orgasmus Prävention findet! Ebenso frage ich mich ob Prostituierte eine Ausbildung benötigen, hier gehen sicher die Meinungen auseinander. Richtig ist, dass freie Entscheidung jeder Dame als Neue Selbständige unterliegen sollte, dennoch gibt es für die Art der Ausübung ja nicht einmal eine konkrete Gewerbeverordnung. Wie zum Beispiel Therapeuten es benötigen um mit Menschen arbeiten zu dürfen, oder der Bäcker von nebenan welcher eine Lehre absolvieren musste. Daher frage ich mich ob das nicht ebenfalls einer der Hauptgründe ist, warum Prostituierte keine Wertstellung finden und so das Land Österreich eben dafür sorgt, alle in die nächstgelegenen Bordelle unterzubringen, denn da kann man ja die Damen halbwegs unter Kontrolle halten?? Es ist ein Kreuz, ein unklares Geschehen. Wo wir wieder beim Thema wären: Alle werden über einen Kamm geschert. Nach meinen Erfahrungswerten als Neue Selbständige schaut es in der Praxis so aus: Entweder ein Chef der sich nur wichtig aufbrezelt und eine erfahrene, gebildete Frau eines besseren belehren oder selber massiert werden möchte (könnte man auch als Belästigung am Arbeitsplatz deklarieren)!! Oder eine Chefin die ganz auf Ich - bezogen wirtschaftet, keine ordentliche Rechnungslegung der Abgaben im Studio = Zimmer Miete, aber klar behaupten möchte das ist so, oder du suchst dir was anderes? Also sollen wir künftig nur über Einnahmen verfügen, aber alle Termine versteuern, ohne Ausgaben zu haben, oder zumindest in der falschen Relation! Ansetzen sollte man bei den Betreibern teilweise, ich möchte nicht auf alle schimpfen, es gibt auch (wenn nur von einer Hand Ablesbar) seriöse Betreiber. Alle anderen versuchen doch die überwiegend jungen und ausländischen Frauen für DUMM zu verkaufen!!! Wo soll dann eine Dame mit hohem Ausbildungsniveau hin? In einem Klischee Studio weil dieses die Bordellgenehmigung hat und sich als Neue Selbständige die Hausordnung aufdrängen lassen? Leute die Realität sieht anders aus im wahrsten Sinne des Wortes, wir sind nicht NEUE SELBSTÄNDIGE, wenn die Betreiber nach wie vor bestimmen wo und wann und wie Du zu arbeiten hast! Da bitte zuerst intervenieren und dann selektieren, meine Meinung!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Lieber Peter,
ich gebe Dir in allen Punkten recht, eventuell sollte man auch ergänzend die Bezeichnung der Ausübung selektieren. Denn nicht alle Damen sind gleich Prostituierte, wie in meinem Fall z.B. da gehen die Meinungen auseinander. Tantra ist eine altindische Weisheit und Bedarf einer Grundsoliden Ausbildung, aber in den Augen der Gesetzgeber bin ich eben jetzt Prostituierte weil das einbeziehen der Intimzonen auf ganz natürliche Art bei der Tantra erfolgt. Dennoch nicht im Vergleich zu einer Erotikmassage im Klischee, wo die Beiführung zum Orgasmus Prävention findet! Ebenso frage ich mich ob Prostituierte eine Ausbildung benötigen, hier gehen sicher die Meinungen auseinander. Richtig ist, dass freie Entscheidung jeder Dame als Neue Selbständige unterliegen sollte, dennoch gibt es für die Art der Ausübung ja nicht einmal eine konkrete Gewerbeverordnung. Wie zum Beispiel Therapeuten es benötigen um mit Menschen arbeiten zu dürfen, oder der Bäcker von nebenan welcher eine Lehre absolvieren musste. Daher frage ich mich ob das nicht ebenfalls einer der Hauptgründe ist, warum Prostituierte keine Wertstellung finden und so das Land Österreich eben dafür sorgt, alle in die nächstgelegenen Bordelle unterzubringen, denn da kann man ja die Damen halbwegs unter Kontrolle halten?? Es ist ein Kreuz, ein unklares Geschehen. Wo wir wieder beim Thema wären: Alle werden über einen Kamm geschert. Nach meinen Erfahrungswerten als Neue Selbständige schaut es in der Praxis so aus: Entweder ein Chef der sich nur wichtig aufbrezelt und eine erfahrene, gebildete Frau eines besseren belehren oder selber massiert werden möchte (könnte man auch als Belästigung am Arbeitsplatz deklarieren)!! Oder eine Chefin die ganz auf Ich - bezogen wirtschaftet, keine ordentliche Rechnungslegung der Abgaben im Studio = Zimmer Miete, aber klar behaupten möchte das ist so, oder du suchst dir was anderes? Also sollen wir künftig nur über Einnahmen verfügen, aber alle Termine versteuern, ohne Ausgaben zu haben, oder zumindest in der falschen Relation! Ansetzen sollte man bei den Betreibern teilweise, ich möchte nicht auf alle schimpfen, es gibt auch (wenn nur von einer Hand Ablesbar) seriöse Betreiber. Alle anderen versuchen doch die überwiegend jungen und ausländischen Frauen für DUMM zu verkaufen!!! Wo soll dann eine Dame mit hohem Ausbildungsniveau hin? In einem Klischee Studio weil dieses die Bordellgenehmigung hat und sich als Neue Selbständige die Hausordnung aufdrängen lassen? Leute die Realität sieht anders aus im wahrsten Sinne des Wortes, wir sind nicht NEUE SELBSTÄNDIGE, wenn die Betreiber nach wie vor bestimmen wo und wann und wie Du zu arbeiten hast! Da bitte zuerst intervenieren und dann selektieren, meine Meinung!

Liebe Body-balance!

Ich kann Dir bei Deinen Ausführungen nur gänzlich zustimmen und auf meinen folgenden Ausführungen verweisen.


Liebe Grüße
Peter
 
Liebe EF - Gemeinde!


Um es hier in aller Deutlichkeit darzustellen befürworte ich die Schließung von illegalen Bordelle.

Jedoch nimmt hier die Behörde zweierlei Maß. Es sollte hier um die Ausbeutung von Prostituierten gehen und die Behörde hält sich hier an ein Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=20000696 welches Verfassungswidrig und nach mehreren Bundesgesetzen sowie nach mehreren Artikel der EU-Grundrechtscharta in vielen Bereichen gesetzeswidrig ist. Aber nicht nur dieses Oö. SDLG ist gesetzeswidrig sondern auch die behördlich bewilligten Bordelle in Oberösterreich.

Sollte die Behörde Bundesgesetze vollziehen und dazu hätte eigentlich die Behörde auch die Verpflichtung müsste die Behörde alle bewilligten Bordelle sowie Clubs auf Grund folgender Fakten schließen:

1) Das Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. führt zu § 216 StGB Zuhälterei. http://www.jusline.at/216_Zuh%C3%A4lterei_StGB.html

2) Das OÖ. SDLG 2012 i.d.g.F. ist für den gesamten Beruf der Prostitution diskriminierend.

3) Das Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. sowie die behördlich bewilligten Bordelle widersprechen den "Angeborenen Rechte" nach dem § 16 ABGB https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622

4) Das Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. sowie die behördlich bewilligten Bordelle entsprechen auch nicht einigen der 14 Grundrechte Österreichs wie etwa:
1. Menschenwürde wo die sexuelle Orientierung und damit auch Ausübung verankert ist. Weiters auch das Sklaverei sowie Diskriminierung verboten ist.
2. Gleichheitsgrundsatz: Das hier Oö. Prostituierte schlechter gestellt sind als z.B. Wiener Prostituierte.

5) Das Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. sowie die behördlich bewilligten Bordelle widersprechen auch einigen der 50 Artikel der EU - Grundrechtscharta wie etwa:
Art 1 Würde des Menschen
Art 5 Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
Art 22 Gleichheit und Nichtdiskriminierung
Durch das Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. ist der Prostituierten nur ein Arbeitsweg gestattet nämlich die unselbständige legale Prostitution. Dies führt zu einem Zwang und zur Versklavung wenn die Prostituierte keine Wahlmöglichkeit zwischen Selbständigkeit und Unselbständigkeit hat.

Gesetze sollten die Prostituierte jedoch vor Ausbeutung schützen. Das Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. schützt jedoch die Prostituierte nicht vor Ausbeutung. Nein, es treibt die Prostituierte in die Hände von Bordellbetreiber welche den Mietpreis bestimmen. Generell sollte jede Prostituierte die freie Entscheidungsmöglichkeit haben in welchen Raum / Zimmer sie arbeiten möchte und nicht auf einen Bordellbetreiber, welcher den Preis für Raum bzw. Zimmer bestimmt, angewiesen zu sein.

6) Wenn behördlich bewilligte Bordelle Hausordnungen ausgehängt haben bzw. innerbetriebliche Hausordnungen haben entspricht dies jedoch § 216 StGB.

7) Wenn behördlich bewilligte Bordelle auf Ihren Internetseiten bzw. in Ihrem Objekt Preislisten und etwaige Verbote aufliegen haben entspricht dies auch § 216 StGB.

Außerdem angeführte Quellen:
Grundrechte: http://www.fgpw.at/OEGP-RP/rpgrundrechte.htm
Die demokratische Grundordnung Österreichs: http://www.staatsbuergerschaft.gv.at/index.php?id=41


In diesem Sinne
Liebe Grüße
Peter
 
Lieber Peter! In allen Ehren,aber ich finde es als völligen Blödsinn wenn Du Du behauptest daß sich die Laufhausbetreiber der Zuhälterei beschuldigst! Was macht ein Zuhälter? 1. zwingt (oder überrededet) die Mädchchen dazu,ihren Körper zu verkaufen, 2. nimmt er ihnen den Schandlohn ab und zwingt sie somit in die Abhängigkeit!
Und was macht ein Laufhausbetreiber? Er vermietet. Zimmer zu einem festgesetzten Tarif unabhängig vom Umsatz der betreffenden Dame! Und zur Prostitution zwingen kann er sie schon gar nicht!
Naťürlich kann man sich hinsetzen und jeden Paragraf,So wie Du es machst,nach eigenem Geschmack auslegen und etwas hineininterpretieren!
 
Weiters auch das Sklaverei sowie Diskriminierung verboten ist.

Art 5 Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit

Dies führt zu einem Zwang und zur Versklavung wenn die Prostituierte keine Wahlmöglichkeit zwischen Selbständigkeit und Unselbständigkeit hat.

...... in die Hände von Bordellbetreiber welche den Mietpreis bestimmen. Generell sollte jede Prostituierte die freie Entscheidungsmöglichkeit haben in welchen Raum / Zimmer sie arbeiten möchte und nicht auf einen Bordellbetreiber, welcher den Preis für Raum bzw. Zimmer bestimmt, angewiesen zu sein.

Peter, du bist offensichtlich etwas verwirrt. wenn ich ein Hotel buche - zum vom Reisebüre festgesetzten Preis - und mir dann ein beliebiges Zimmer vom Hotelwirten in Caorle zugewiesen wird, muß ich mich dann auch versklavt fühlen?
 
@Peter

Warum bestreitest du nicht den Rechtsweg, wenn das oberösterreichische Sexualdienstleistungsgesetz deiner Meinung nach verfassungswidrig ist, zur Sklaverei und Zuhälterei führt, sowie diskriminierend, ausbeuterisch und wos waas i nu ois is? :hmm:

Nachdem du dich offensichtlich als Vertreter der Rechte der Prostituierten siehst, wär dies meiner Meinung nach deine Pflicht! :winke:

Übrigens! Kannst du deine in den Raum gestellten Anschuldigungen bezüglich Ausbeutung, Diskriminierung, usw. in irgendeiner Art und Weise belegen oder sind das nur Vermutungen deinerseits? :hmm:

Und! Ich lass mich von dir in dieser Sache gerne aufklären! ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@Peter: Wenn du dich ja so um die Verfassungskonformität sorgst, was hält dich davon ab zu einem Anwalt zu gehen und einen Individualantrag auf Gesetzesprüfung beim VfGH einzureichen?

Das Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. sowie die behördlich bewilligten Bordelle entsprechen auch nicht einigen der 14 Grundrechte Österreichs wie etwa:

Es gibt mehr als 14 Grundrechte in Österreich und wenn du dich wirklich ernsthaft mit der Materie der Grundrechte auf rechtswissenschaftlicher Basis (also auch den entsprechenden Rechtsquellen und der entsprechenden Literatur, kleiner Tipp: Die Juridicums Bibliothek an der JKU hat wochentags bis 24:00 Uhr geöffnet und da kann jeder reingehen und in die entsprechenden Bücher reinsehen) beschäftigt hättest, dann wüsstest du vielleicht auch, dass es mehrere Rechtsquellen für die Grundrechte in Ö gibt (u.a. StGG 1867, B-VG und EMRK).
Im Ernst: Wenn dir dieses Thema so ein wichtiges juristisches Anliegen ist und du da wild herum-subsumierst, dann geh doch bitte zu einem rechtsfreundlichen Vertreter und lass das den VfGH entscheiden. Ich würde dir aber dazu raten, dem Anwalt die Subsumption und rechtliche Begründung der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes im Individualantrag zu überlassen, deine Argumentation steht meiner Ansicht nach nämlich auf sehr wackligen Beinen.
 
Lieber Peter! In allen Ehren,aber ich finde es als völligen Blödsinn wenn Du Du behauptest daß sich die Laufhausbetreiber der Zuhälterei beschuldigst! Was macht ein Zuhälter? 1. zwingt (oder überrededet) die Mädchchen dazu,ihren Körper zu verkaufen, 2. nimmt er ihnen den Schandlohn ab und zwingt sie somit in die Abhängigkeit!
Und was macht ein Laufhausbetreiber? Er vermietet. Zimmer zu einem festgesetzten Tarif unabhängig vom Umsatz der betreffenden Dame! Und zur Prostitution zwingen kann er sie schon gar nicht!
Naťürlich kann man sich hinsetzen und jeden Paragraf,So wie Du es machst,nach eigenem Geschmack auslegen und etwas hineininterpretieren!

Lieber Bißalbi!


Was soll daran falsch sein?

Das Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. schreibt vor das legale Prostitution nur in behördlich bewilligten Bordellen wie z.B. Laufhäuser stattfinden darf. Der Laufhausbetreiber kassiert von der Prostituierten fortlaufende Einnahmen in Form einer Miete. So gesehen findet auch eine Vermittlung von aktiven Kunden statt weil legale Prostitution nur mehr in behördlich bewilligten Bordellen wie etwa Laufhäuser gestattet ist.

Siehe auch dazu die Definition der Zuhälterei: http://de.wikipedia.org/wiki/Zuh%C3%A4lterei


Liebe Grüße
Peter
 
und was fällt auf?
alles nur mutmaßungen.

wirklich licht in das ganze bringen kann niemals ein aussenstehender weil er die faktenlage wiederum nicht allumfassend überblicken kann.
da es ja inzwischen um mehr als nur die gesetzeslage geht, kann zum thema "zuhälterei" bzw illegales verhalten der "betreiber" wohl nur eben ein solcher betreiber restlich auskunft geben, was er aber, so er sich sträflich verhält, kaum tun wird.
dann blieben da noch die sw´s die von "betreibern" ausgenutzt werden, die werden aber ebenfalls keinerlei auskunft geben weil sie um ihren broterwerb (und teilweise körperliche gesundheit) fürchten.

gefährlich wird da nur eine sw die ebenfalls lange genug einblick hat und diverse machenschaften kennt, sie darf allerdings ebenfalls nicht von diesem job leben und muss auch genügend background haben um nicht ums körperliche wohlbefinden angst haben zu müssen.
wird wenige davon geben ... aber eben WENIGE und nicht KEINE !!

was die gesetzliche situation betrifft so ist es leider, wie ja auch im übrigen leben wohlbekannt, eine frage der auslegung bzw der auslegungsfähigkeit des bestmöglichen rechtsverdrehers im schadensfall.
das gesetz mag eindeutig sein, aber nichts ist so eindeutig dass es nicht mit den nötigen mitteln noch ein wenig eindeutiger ins genaue gegenteil verweisen kann.


bussi
mia
 
Lieber Bißalbi!


Was soll daran falsch sein?

Das Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. schreibt vor das legale Prostitution nur in behördlich bewilligten Bordellen wie z.B. Laufhäuser stattfinden darf. Der Laufhausbetreiber kassiert von der Prostituierten fortlaufende Einnahmen in Form einer Miete. So gesehen findet auch eine Vermittlung von aktiven Kunden statt weil legale Prostitution nur mehr in behördlich bewilligten Bordellen wie etwa Laufhäuser gestattet ist.

Siehe auch dazu die Definition der Zuhälterei: http://de.wikipedia.org/wiki/Zuh%C3%A4lterei


Liebe Grüße
Peter

Also machst Du Dich mitschuldig indem Du eine Nutte ticket die Miete zahlen muss! Also förderte Du indirekt Zuhälterei! Ja wenn Dich der Staatsanwalt erwischt! :-)
 
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