Wölfe in Österreich

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Mein Sarkasmus trägt in erster Linie zu meiner humorvollen Befriedigung bei, was du dabei empfindest - ohne dir damit zu Nahe treten zu wollen - ist mir egal, da ich niemanden damit beleidigen wollte.

Des weiteren bitte ich zu entschuldigen, dass ich davon ausgegangen bin, dass du dich aufgrund deiner Beteiligung an dieser Diskussion bereits informiert hast. Ich habe für die kurze Recherche 2 Minuten 23 Sekunden benötigt.
Ich habe mich informiert....nur vielleicht habe ich andere Quellen als du und Zuviel an Information gibt es wohl kaum.
 
Soweit ich weiß gibt es ja kein aktive Ansiedlung von Wölfen in Österreich, im Gegensatz zur Ansiedlung von Fischottern und Bibern, und es sind auch keine derartigen Bedürfnisse bekannt, den Wolf anzusiedeln.
Also ist es sinnlos, darüber zu debattieren, ob der Wolf angesiedelt werden soll oder nicht.

Der Wolf kommt halt einfach daher.
Man hätte, durch Vernichtung der Population und des Lebensraums, die Möglichkeit dies zu verhindern.
Allerdings verhindert dies gewisse internationale Abkommen (Washingtoner Artenschutzabkommen CITES, Berner Konvention) , die FHH-Richtlinie der Europäischen Konvention, und in Österreich Naturschutzgesetze und die Landesjagdgesetze.

Man sollt also darüber debattieren, ob man den Status des Wolfes in den diversen Abkommen und Gesetzen ändern sollte.....oder ned!

BTW Landesjagdgesetze: Was zum Henker ist der Unterschied von "nicht jagdbar" und "ganzjährig geschont"?
 
Soweit ich weiß gibt es ja kein aktive Ansiedlung von Wölfen in Österreich, im Gegensatz zur Ansiedlung von Fischottern und Bibern, und es sind auch keine derartigen Bedürfnisse bekannt, den Wolf anzusiedeln.
Also ist es sinnlos, darüber zu debattieren, ob der Wolf angesiedelt werden soll oder nicht.

Der Wolf kommt halt einfach daher.
Man hätte, durch Vernichtung der Population und des Lebensraums, die Möglichkeit dies zu verhindern.
Allerdings verhindert dies gewisse internationale Abkommen (Washingtoner Artenschutzabkommen CITES, Berner Konvention) , die FHH-Richtlinie der Europäischen Konvention, und in Österreich Naturschutzgesetze und die Landesjagdgesetze.

Man sollt also darüber debattieren, ob man den Status des Wolfes in den diversen Abkommen und Gesetzen ändern sollte.....oder ned!

BTW Landesjagdgesetze: Was zum Henker ist der Unterschied von "nicht jagdbar" und "ganzjährig geschont"?
Nicht jagdbar heißt, dass sich das Tier mehr als 50m neben den Forststraßen entfernt aufhält und bewegt, daher von 98.73156982% der Jäger weder gesehen noch getroffen werden kann und ganzjährig geschont heißt, dass du nicht schießen darfst, wenn es dich oder deine Kinder anfällt ..... :D
 
Erklär es....und versuch vielleicht einmal ohne Beleidigungen und dumme Vorurteile auszukommen.
Bis dato habe ich weder Erklärungen, noch wirkliche Fakten hier gehört - allerdings wurde mir und anderen Wienern der Tod gewünscht....
Muss das wirklich sein?

So wichtig bist du wirklich nicht, dass man dir den Tod wünschen müsste. Wenn du FAKTEN willst, kannst dir jetzt einmal DAS DA reinziehen:
https://www.almwirtschaft.com/image...und_bergbauer_PDFs/Wolf_und_Almwirtschaft.pdf
 
Soweit ich weiß gibt es ja kein aktive Ansiedlung von Wölfen in Österreich, im Gegensatz zur Ansiedlung von Fischottern und Bibern, und es sind auch keine derartigen Bedürfnisse bekannt, den Wolf anzusiedeln.
Also ist es sinnlos, darüber zu debattieren, ob der Wolf angesiedelt werden soll oder nicht.

Der Wolf kommt halt einfach daher.
Man hätte, durch Vernichtung der Population und des Lebensraums, die Möglichkeit dies zu verhindern.
Allerdings verhindert dies gewisse internationale Abkommen (Washingtoner Artenschutzabkommen CITES, Berner Konvention) , die FHH-Richtlinie der Europäischen Konvention, und in Österreich Naturschutzgesetze und die Landesjagdgesetze.

Man sollt also darüber debattieren, ob man den Status des Wolfes in den diversen Abkommen und Gesetzen ändern sollte.....oder ned!

BTW Landesjagdgesetze: Was zum Henker ist der Unterschied von "nicht jagdbar" und "ganzjährig geschont"?


Bin zwar nicht dein Henker, aber gern der Erklärbär.
Der Unterschied zwischen "nicht jagdbar" und "ganzjährig geschont" ist gravierend. Eine "nichtjagdbare Wildart" darf überhaupt nicht bejagt werden, geht den Jäger daher in keiner Weise etwas an, also auch die Schäden nicht, die diese Wildart verursacht. Ich kenne nicht alle Landesjagdgesetze, aber soviel ich weiss, fällt zb. der Biber darunter, für diesen ist das NATURSCHUTZRECHT zuständig. Eine "jagdbare Wildart" kann dagegen ganzjährig geschont sein, wie derzeit Wolf, Bär, Fischotter, aber die ganzjährige Schonzeit kann auf VERORDNUNGSWEG auch gekürzt oder ganz aufgehoben werden. Da wir NEUN Landesjagdgesetze haben, kann auch eine Wildart in einem Bundesland ganzjährig geschont sein - theoretisch die Gams im Burgenland - während sie in einem anderen Bundesland, wo sie häufig auftritt und zu Schaden geht, eine bestimmte Schuss - oder Schonzeit haben kann. Hoffe, ich habe mich auch für Nichtjäger verständlich ausgedrückt.
 
Das gibt den Städtern doch erst so richtig das Gefühl, in einem aufregenden und abenteuerlichen Land zu leben. :D

Bingo. :up: So romantisch und so cooooooooooool, wenn Wölfe irgendwo heulen, da bekommen sie Gänsehaut unter dem Prada-Kunstpelzkrägelchen. Da sie selber kein Vieh halten und nur in den seltensten Fällen geschädigt werden, gehen ihnen die realen Probleme der Betroffenen am Arsch vorbei. Überdeutlich hier zu lesen.
 
Alles klar, verstehe.

In welchen Fällen wird diese Schonzeit gekürzt oder aufgehoben?


Mir bekannt als Begründung sind massive Waldschäden, vor allem im Schutzwald, massive Feldschäden, Seuchengefahr oder wenn sich ein Bestand soweit vermehrt hat, dass eine Nutzung vulgo Abschuss notwendig wird. Beispielweise war der Steinbock um 1900 fast ausgerottet, vor allem durch Wilderei. Dann wurde er unter Schutz gestellt und hat sich wieder so gut erholt, dass er den heutigen Steinbocklebensräumen bejagt werden muss, damit keine Seuchen ausbrechen. Weiters bekannt ist mir Schonzeitaufhebung beim Rotwild, wenn viel Schälschaden war, Aufhebung des Nachtjagdverbotes auf Rotwild, Aufhebung der Schonung beim Kormoran, da er sich massenhaft vermehrt hat und die Fischerei schwer schädigt. Steht beim Fischotter in Kärnten auch bevor... da sollten die Niederösterreicher auch etwas tun, die Karpfenzucht im Waldviertel wird extrem zusammengefressen... Biber ist Dauerstreitthema, da nicht im Jagdrecht, aber von ihnen ganze Auwälder umgelegt werden. Da zeigt sich das Problem, wenn ein Wildtier nicht im Jagdrecht ist, man müsste es erst aus dem Naturschutzrecht rauswerfen, neu ins Jagdrecht aufnehmen und dann Schuss - und Schonzeiten festlegen.
 
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