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Verfassungsdienst - Bundeskanzleramt Österreich
Allgemeine Informationen zum Verfassungsdienst und zu dessen vielfältigen Aufgaben
www.bundeskanzleramt.gv.at
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Verfassungsdienst - Bundeskanzleramt Österreich
Allgemeine Informationen zum Verfassungsdienst und zu dessen vielfältigen Aufgabenwww.bundeskanzleramt.gv.at
aha, dort bist du tätig? das hab ich mir fast gedacht.![]()
des geht mit einem HAK Abschluß nicht, da wird man Experte für eh alles...aha, dort bist du tätig? das hab ich mir fast gedacht.![]()
Gehen dir jetzt die Argumente aus?
Der Verfassungsdienst wurde ja speziell im ersten Lockdown, nicht miteinbezogen.
Ich sehe, du bist nicht nur Verkehrsexperte und Virologe, sondern auch Jurist. Hut ab.
Ich weiss. Das hast ja schon bewiesen.Ja mit Verkehrsrecht kenne ich mich in der Tat perfekt aus.
Bezüglich der Streitereien über die Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen generell:
Ein Ausnahmezustand (ob der nun vorliegt oder nicht ist ein anderes Thema) lässt sich meist innerhalb der bestehenden Rechtsnormen nicht zeitnah und effizient handhaben, daher auch die Notwendigkeit von "Notverordnungen" bis hin zum "Kriegsrecht".
www.rechteasy.at
Das "Kriegsrecht" gibt es in Österreich so wie du es meinst nicht. Das Kriegsrecht würde heißen, du darfst Gewalt gegen ein anderes Land anwenden.
Immerhin konnten Veranstalter zeitnah Konzepte ausarbeiten, wie man mit Schnelltests und anderen Maßnahmen relative Sicherheit gewährleisten kann, das darf aber alles nicht sein. Immerhin hatte man Zeit FFP 2 Masken für Lifte vorzuschreiben, in der voll besetzen U-Bahn braucht man das nicht, ist zwar auch ein öffentliches Verkehrsmittel, doch das wissen die Viren ja nicht.Ein Ausnahmezustand (ob der nun vorliegt oder nicht ist ein anderes Thema) lässt sich meist innerhalb der bestehenden Rechtsnormen nicht zeitnah und effizient handhaben, daher auch die Notwendigkeit von "Notverordnungen" bis hin zum "Kriegsrecht".
Man hat ohnehin das Gefühl, niemand nimmt den Lockdown mehr ernst - die Zahlen zeigen es.

Bewirbst dich als Portier,und sie als Stubenmädchen, und dann ab ins Besenkammerl.Ich spendiere nach wie vor zwei, drei Bier dafür, wenn wer weiß, wie man sich rechtlich sauber aktuell zu zweit in einem Hotel treffen kann.
Das hängt vom Zweck des Treffens ab. Bist du Fotograf und sie braucht beruflich Bilder, spricht nichts dagegen.Ich spendiere nach wie vor zwei, drei Bier dafür, wenn wer weiß, wie man sich rechtlich sauber aktuell zu zweit in einem Hotel treffen kann.
Bist du Fotograf und sie braucht beruflich Bilder, spricht nichts dagegen.
Gewerbeschein brauchst du nicht, wenn du sowas nur sporadisch machst. Musst halt wirklich nur Bilder machen. Spaß ist und bleibt verboten.
Wer will verbieten wenn der Fotograf und ein Volljähriges Modell am Ende Spaß miteinander haben ?!