Wichsen in der Öffentlichkeit

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Aber in der Öffentlichkeit NEIN !
Wenn man sich schon auf so eine Art befriedigen muss dann sollte dies unter Ausschluss der Öffentlichkeit passieren da nicht jeder dafür Verständnis hat!
 
Gebläse durch BeifahrerIn auf der Autobahn oder am Parkplatz oder das sexuelle Betätigen mit einer Dame des käuflichen Gunstgewerbes im Auto, das alles ist doch in der Öffentlichkeit?
Nur erwischen darf man sich dabei nicht lassen!
Und ich denke, dass eine Person, die dies zu ihrem "Vergnügen" betreibt und nicht der pädophilen Fraktion angehört, sehr gut überlegen wird ob eventuell Kinder vorbeikommen könnten!
 
I

@Cosima: Nun es soll ein wenig Frieden einkehren in die überhitzte Atmosphäre!

yup die Atmosphäre ist mal wieder völlig überhitzt....

Einerseits schimpfst du über die Kirche und andererseits "benutzt" du die Kirche (bzw. deren Einstellung zur Onanie -> aus deiner Sicht) um Onanieren in der Öffentlichkeit zu rechtfertigen :fragezeichen: erklär mir das mal bitte.... ;)

Und zweitens, weil mich ein netter Mensch, nett darum gebeten hat!

wer denn? ;)
 
yup die Atmosphäre ist mal wieder völlig überhitzt....

Einerseits schimpfst du über die Kirche und andererseits "benutzt" du die Kirche (bzw. deren Einstellung zur Onanie -> aus deiner Sicht) um Onanieren in der Öffentlichkeit zu rechtfertigen :fragezeichen: erklär mir das mal bitte.... ;)



wer denn? ;)

Ich habe es nicht gerechtfertigt nur versucht die extremen Reaktionen zu relativieren (Onanie erzeugt ja bei manchen hier Fegefeuertendenzen), aber wieso erzeugt das Thema des Onanierens wirklich so eine heftige Reaktion! Ficken in der Öffentlichkeit ist doch Selbstbefriedigung mit dem Geschlechtsteil des Partners.
Und bitte das mit der Bibel war eine übereilte Reaktion auf ein Posting eines anderen Users, der auch hier sofort mit der Kirche begann!
Wer es war wird HIER nicht verraten. Es wäre auch egal, denn man braucht ja nur nett zu fragen, dann ist auch das "böse" Weasel sehr entgegenkommend!
 
Ficken in der Öffentlichkeit ist doch Selbstbefriedigung mit dem Geschlechtsteil des Partners.

Surprise!! Ich hab auch was gegen koppulierende Prächen in der Öffentlichkeit!

Es gibt genug Örtlichkeiten, wo Sex, egal in welcher Form, erwünscht und von den Zuschauern konnotiert wird, die Öffentlichkeit gehört definitv nicht dazu.
 
Ich habe es nicht gerechtfertigt nur versucht die extremen Reaktionen zu relativieren (Onanie erzeugt ja bei manchen hier Fegefeuertendenzen), aber wieso erzeugt das Thema des Onanierens wirklich so eine heftige Reaktion!
Soweit ich das verstanden habe, regt sich niemand über's Onanieren auf, sondern über den Umstand, dass es in der Öffentlichkeit geschieht. Aber mir ist schon klar, wenn Du zugeben würdest, dass Du das auch so verstanden hast, dann hättest ja keine Möglichkeit, Dich wieder einmal wichtig zu machen.
Wenn Du Deine wortverdrehenden Spielchen ned machen kannst, bist es ja ned :mrgreen:

Ficken in der Öffentlichkeit ist doch Selbstbefriedigung mit dem Geschlechtsteil des Partners.
Erstens ist das eine zweifelhafte Definition, welche auf nicht viel Respekt vor Deiner Partnerin schließen lässt, wenn Du das wirklich so siehst.

Und zweitens wird sich ein halbwegs vernünftiger Mensch auch über das Ficken in der Öffentlichkeit aufregen, weil es nämlich auch einen Tatbestand erfüllt. Und so weit, wie Du es offenbar gern hättest, dass gegenüber "geil" jedes Gesetz zurückzustehen hat, sind wir ja zum Glück noch nicht.

Fast hätte ich "Gott sei Dank" gesagt, aber dann wärst wieder gekränkt. :mrgreen:
 
Sagen wir es so, es bringt mir nicht viel nicht in der Handlung beteiligt zu sein.
Korpulierende Körper sind Sache der jeweiligen Körperbesitzer.
Fühle mich von militanten Kampf-Fummel-Pärchen selten angesprochen.
Denn was hat es mit mir zu tun?
 
IIICCCCHHHHHHHH :) 3 x
und so das mich sicher niemand sehen konnte.damit das auch geklärt ist.
war jahrelang im außendienst und die mittagspausen waren immer sehr lang.:mrgreen:



Jetzt seids ihr aber sehr pingelig.......er schrieb in einer Ecke oder Wald.......ich möcht nicht wissen wieviele schon im Wald gewichst haben....
 
§ 218 Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen

(1) Wer eine Person durch eine geschlechtliche Handlung

1. an ihr oder
2. vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, belästigt,
ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich und unter Umständen, unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, eine geschlechtliche Handlung vornimmt.
(3) Im Falle des Abs. 1 ist der Täter nur auf Antrag der belästigten Person zu verfolgen.

[Neugefasst durch BGBl I 2004/15].



Ich halt`s damit. Gesund-nüchtern betrachtet. Mehr is` net. Nicht mehr "nur ein Bagatell-Delikt" (Verwaltungsübertretung). Wir sind hier schon im Strafrecht bitte sehr...:lehrer:. Und jetzt bitte nicht mit Swingerclub udgl. kommen, daß wär` ein anderes Paar Schuhe, auch logisch.
Wird aber diejenigen, die`s machen wollen, eh` nicht davon abhalten...
 
§ 218 Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen

(1) Wer eine Person durch eine geschlechtliche Handlung

1. an ihr oder
2. vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, belästigt,
ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich und unter Umständen, unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, eine geschlechtliche Handlung vornimmt.
(3) Im Falle des Abs. 1 ist der Täter nur auf Antrag der belästigten Person zu verfolgen.

[Neugefasst durch BGBl I 2004/15].



Ich halt`s damit. Gesund-nüchtern betrachtet. Mehr is` net. Nicht mehr "nur ein Bagatell-Delikt" (Verwaltungsübertretung). Wir sind hier schon im Strafrecht bitte sehr...:lehrer:. Und jetzt bitte nicht mit Swingerclub udgl. kommen, daß wär` ein anderes Paar Schuhe, auch logisch.
Wird aber diejenigen, die`s machen wollen, eh` nicht davon abhalten...

Und heisst, dass wenn es keiner wahrnimmt die ganze Sache total in Ordnung ist! Also! Wie gesagt, betreten bei der Handlung darfst dich nicht lassen!
 
Ist seit ~ 2007 sogar ein Ermächtigungs-, und kein Antragsdelikt mehr. Im letzteren Fall musst man quasi selbst die Bestrafung bei Gericht beantragen, jetzt reicht es wenn man auf die Frage der Behörden "jaja, machen sie nur" antwortet :) Ansonsten ist dem nichts hinzuzufügen.
 
Und heisst, dass wenn es keiner wahrnimmt die ganze Sache total in Ordnung ist! Also! Wie gesagt, betreten bei der Handlung darfst dich nicht lassen!

Nein, das heißt es nicht! "Öffentlich und unter Umständen, unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen" reicht. Und zwar selbst dann, wenn eine solche unmittelbare Wahrnehmung (zufällig) nicht erfolgt ist. (Wer dann die Anzeige macht, steht auch einem anderen Blatt, aber es gab schon Verfahren wegen Videoaufnahmen in der Öffentlichkeit.)
 
Nein, das heißt es nicht! "Öffentlich und unter Umständen, unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen" reicht. Und zwar selbst dann, wenn eine solche unmittelbare Wahrnehmung (zufällig) nicht erfolgt ist. (Wer dann die Anzeige macht, steht auch einem anderen Blatt, aber es gab schon Verfahren wegen Videoaufnahmen in der Öffentlichkeit.)

Dann wurdest ja durch eine technische Einrichtung zur Überwachung der Sicherheit und öffentlichen Ordnung bei der unzüchtigen Handlung betreten!
Nur glaube ich kaum, dass der dunkle Tann des Wienerwaldes Videoüberwachung angediehen bekommt!
Oder meinst du jetzt Pornodreh in der Öffentlichkeit??? Ohne Absperrung und Anmeldung?:hmm:

Nachtrag: Gibt´s da einen OGH Entscheid? Oder was? Wenn´s niemand sieht oder wahrnimmt, wer soll dann Anzeigen? Es gilt immer noch die SCHULD zu beweisen! Denke mal dass hier keine Beweislastumkehr zur Geltung kommen kann... der § wäre ja IDEAL für´s Denunzieren....:hmm:
 
Und heisst, dass wenn es keiner wahrnimmt die ganze Sache total in Ordnung ist! Also! Wie gesagt, betreten bei der Handlung darfst dich nicht lassen!

Yep :daumen: Strafrechtlich wär`s belanglos. Man(n) braucht dafür 2 wesentliche Faktoren:

1.) `Ne Person
2.) `Ne unmittelbare Wahrnehmung

Wo kein Richter (in diesem Falle eben weder `ne aussenstehende, mokkierte Person noch eine einher gehend notwendige Wahrnehmung einer solchen...), dort auch kein Kläger!

Auf gut deutsch: Was man(n) nicht weiß - macht keinen heiß ;) Gilt auch für Videoüberwachung oder `ne allfällige Aufzeichnung einer solchen Handlung. Wo nix is, is nix!

Ob`s moralisch im Oberstübchen belanglos is... is `ne andere Frage!
 
Ich auch, denn das hieße, unsere Gesetzgebung wäre göttlich. Das sähe ich etwas anders. :mrgreen:

Nun, in Hinblick auf manchen Gesetzestext mag es mir scheinen, dass man zumindest zum Lesen und Verstehen ein wenig göttliche Hilfe ganz gut gebrauchen könnte. Allerdings ist es nachvollziehbar, dass sich diese Hilfe beim Verfassen der Texte offenbar auch in Grenzen gehalten hat. ;)
 
Ob`s moralisch im Oberstübchen belanglos is... is `ne andere Frage!

Erstens kenn ich micht bei den Posting von Silver-Moon nicht aus... Widerspruch in sich!
Und es war ja jetzt eine rechtliche Frage, keine moralische!
 
Nun, in Hinblick auf manchen Gesetzestext mag es mir scheinen, dass man zumindest zum Lesen und Verstehen ein wenig göttliche Hilfe ganz gut gebrauchen könnte. Allerdings ist es nachvollziehbar, dass sich diese Hilfe beim Verfassen der Texte offenbar auch in Grenzen gehalten hat. ;)

Stimmt. Klingt staubtrocken. Hab` aber noch selten `nen lustigen Paragraphen gefunden. Dafür sind die Erläuterungen hierzu oftmals herzerfrischend... :mrgreen:

Zur göttlichen Hilfe fällt mir nur ein altes Sprichwort ein:

"Vor Gericht und auf hoher See bist meistens alleine..." :mrgreen:
 
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