Auch wenn der Unterschied zwischen "Parteikandidat" und "von Partei unterstützter Kandidat" auf den ersten Blick ein winziger sein mag, beim näheren Hinsehen knüpfen sich daran einige Konsequenzen: So erspart sich Van der Bellen beispielsweise, die Zustimmung der Delegierten zum grünen Bundeskongress einzuholen. Partei und Kandidat umgehen somit lästige Diskussionen mit der Parteibasis, auch Medienberichte über ein möglicherweise nicht ganz makelloses Abstimmungsergebnis können so umgangen werden. Zudem muss eine parteiunabhängige Unterstützerplattform für Van der Bellen die Wahlkampfspenden nicht offenlegen. Wäre er ein Parteikandidat der Grünen, so wären diese an die strengeren Transparenzregeln des Parteiengesetzes gebunden. Nicht zuletzt ist die Symbolik eine andere: Da die Grünen keine Großpartei sind, wäre die Punzierung als Grün-Kandidat wohl keine Wahlhilfe – und würde auf manche potenzielle Sympathisanten des Wirtschaftsprofessors vielleicht sogar abschreckend wirken. - derstandard.at/2000028674916/Alexander-Van-der-Bellen-kandidiert-zur-Praesidentschaftswahl