Wem wurde schon gegen den Willen ordentlich reingespritzt oder das Kondom abgezogen?

Soll ja Teenager geben, die leicht betrunken, nach dem Fortgehen zhaus aufschlagen, den Schlüssel nicht finden und über ein Terrassenfenster ins Haus klettern, damit Mami und Papi nicht wach werden und leider die Vase im Wohnzimmer umstoßen Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt. ....wär a bissi unlustig, wenn Papa dann gleich die Puffn zücken und schießen würde.

drum hab ich als Waffe nur eine Bratpfanne.
Da merkt der Teenager dann nicht mal das was war den Kopfweh hat er sowieso! :lol:
 
Lustig find ich ja immer die Helden der Theorie.
So viele bäumen sich gegen Ungerechtigkeit und Gewalt auf, wenn sie sich Situationen vorstellen - in der Realität schauts mit Zivilcourage (und wenns nur der simple Anruf bei der Polizei ist, wenn ein Fremder zB mit Gewalt konfrontiert wird) schon wieder ganz anders aus.
 
Soll ja Teenager geben, die leicht betrunken, nach dem Fortgehen zhaus aufschlagen, den Schlüssel nicht finden und über ein Terrassenfenster ins Haus klettern, damit Mami und Papi nicht wach werden und leider die Vase im Wohnzimmer umstoßen Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt. ....wär a bissi unlustig, wenn Papa dann gleich die Puffn zücken und schießen würde.
Die Gfraster würden sicher nicht im eigenen Haus einsteigen, wenn die Gesetze in die Richtung gingen, dass der Selbstschutz und die Verteidigung einen höheren Stellenwert haben und mit Schusswaffengebrauch jederzeit zu rechnen ist. :lehrer:
 
ich sprach ja nicht von delikten wo es nicht sicher ist sondern von Tatsachen die erwiesen sind oder wo es klar war!

selbst bei den klarsten tatsachen gibt es immer einige, die das ganze komplett anders sehen und andere finden, denen sie das als fakten verkaufen. (wer einen aktuellen bezug findet, darf ihn behalten und mir 5 euro schenken!)
also wer soll das entscheiden?
das funktioniert nicht.
 
Lustig find ich ja immer die Helden der Theorie.
So viele bäumen sich gegen Ungerechtigkeit und Gewalt auf, wenn sie sich Situationen vorstellen - in der Realität schauts mit Zivilcourage (und wenns nur der simple Anruf bei der Polizei ist, wenn ein Fremder zB mit Gewalt konfrontiert wird) schon wieder ganz anders aus.

ich hätte die spinne echt noch getötet, wenn sie nicht an altersschwäche gestorben wäre!!!!
toll, dass du mir das immer noch nachträgst. :cry:
 
selbst bei den klarsten tatsachen gibt es immer einige, die das ganze komplett anders sehen und andere finden, denen sie das als fakten verkaufen. (wer einen aktuellen bezug findet, darf ihn behalten und mir 5 euro schenken!)
also wer soll das entscheiden?
das funktioniert nicht.

ok einmal noch zum mitschreiben!
du gehst einkaufen, jemand geht auf dich zu nimmt eine Pistole und schießt dir in den kopf.
du hast zu dem menschen weder bezug noch vorher jemals gesehen.
und von sowas geh ich aus!
:capito: wenn nicht vergiss es!
 
selbst bei den klarsten tatsachen gibt es immer einige, die das ganze komplett anders sehen und andere finden, denen sie das als fakten verkaufen. (wer einen aktuellen bezug findet, darf ihn behalten und mir 5 euro schenken!)
also wer soll das entscheiden?
das funktioniert nicht.
Deshalb gibt es ja diesen sehr zutreffenden Spruch vonwegen auf hoher See und vor Gericht liegt dein Geschick allein in Gottes Hand....
Sind also selbst bei genauester Kenntnis aller anwendbaren Gesetze immer noch jede Menge an Unwägbarkeiten und Unsicherheiten vorhanden und sehr viel dem Zufall und der Willkür überlassen.
Hier eigentlich alles hypothetische Phantastereien und Gehirnergüsse. ;)
 
Deiner Meinung nach ist es also lächerlich sich gegen/nach einer Vergewaltigung zu wehren um mögliches/schlimmeres zu verhindern?

Wie erkenne ich das nach der Vergewaltigung die Gefahr für Leib und Leben vorbei ist?
Oftmals endet sowas in Mord.

Ohne jetzt für einen der Kontrahenten hier Partei ergreifen zu wollen, kann ich das Argument von Julia durchaus nachvollziehen. Wenn das Opfer durch die Vergewaltigung in einem Schockzustand ist und um ihr Leben fürchet, weil ja gar nicht so selten Opfer erst nach der Vergewaltigung und nicht währenddessen getötet werden, um eine Wiedererkennug des Täters auszuschließen, wäre ein Ko-Schlagen des Täters, z.B. ihm mit einem Gegenstand eins über die Rübe zu ziehen, unmittelbar nach der Tat noch als Notwehr zu werten, selbst wenn der Täter dabei getötet würde.

Aber auch dabei wird wohl auch die Verhältnismäßigkeit ein Rolle spielen. Ich denke, je brutaler der Täter bei der Vergewaltigung war umso mehr wäre auch ihr Leben in Gefahr, besonders, wenn er sie mit einer Waffe gezwungen hätte.
 
Ohne jetzt für einen der Kontrahenten hier Partei ergreifen zu wollen, kann ich das Argument von Julia durchaus nachvollziehen. Wenn das Opfer durch die Vergewaltigung in einem Schockzustand ist und um ihr Leben fürchet, weil ja gar nicht so selten Opfer erst nach der Vergewaltigung und nicht währenddessen getötet werden, um eine Wiedererkennug des Täters auszuschließen, wäre ein Ko-Schlagen des Täters, z.B. ihm mit einem Gegenstand eins über die Rübe zu ziehen, unmittelbar nach der Tat noch als Notwehr zu werten, selbst wenn der Täter dabei getötet würde.

Aber auch dabei wird wohl auch die Verhältnismäßigkeit ein Rolle spielen. Ich denke, je brutaler der Täter bei der Vergewaltigung war umso mehr wäre auch ihr Leben in Gefahr, besonders, wenn er sie mit einer Waffe gezwungen hätte.
Bei Notwehr darf(???)man fast alles anwenden
 
ausser acht gelassen wird in der diskussion m.m.n., dass das was vom vergewaltiger oder einbrecher nach der tat übrig bleibt erst mal gefunden werden muss, damit man entsprechend bestraft wird ... :D
 
Ohne jetzt für einen der Kontrahenten hier Partei ergreifen zu wollen, kann ich das Argument von Julia durchaus nachvollziehen. Wenn das Opfer durch die Vergewaltigung in einem Schockzustand ist und um ihr Leben fürchet, weil ja gar nicht so selten Opfer erst nach der Vergewaltigung und nicht währenddessen getötet werden, um eine Wiedererkennug des Täters auszuschließen, wäre ein Ko-Schlagen des Täters, z.B. ihm mit einem Gegenstand eins über die Rübe zu ziehen, unmittelbar nach der Tat noch als Notwehr zu werten, selbst wenn der Täter dabei getötet würde.

Aber auch dabei wird wohl auch die Verhältnismäßigkeit ein Rolle spielen. Ich denke, je brutaler der Täter bei der Vergewaltigung war umso mehr wäre auch ihr Leben in Gefahr, besonders, wenn er sie mit einer Waffe gezwungen hätte.

sehe ich auch so.

deshalb sage ich auch gerne nochmal: entscheidend ist auch vor gericht die frage, ob eine bedrohung ernsthaft "gefühlt" wurde. das handeln hängt nämlich letztlich nur davon ab und nicht von der tatsächlichen bedrohung! manchmal erkennt man eine bedrohung ja nicht einmal. deswegen kann sie auch kein gegenstand der bewertung einer entsprechenden handlung sein. das ist einfachste logik.

aber natürlich wird diese bewertung immer auch von der realen bedrohung abhängig sein!
sie sollte es aber nur sekundär!
 
sehe ich auch so.

deshalb sage ich auch gerne nochmal: entscheidend ist auch vor gericht die frage, ob eine bedrohung ernsthaft "gefühlt" wurde. das handeln hängt nämlich letztlich nur davon ab und nicht von der tatsächlichen bedrohung! manchmal erkennt man eine bedrohung ja nicht einmal. deswegen kann sie auch kein gegenstand der bewertung einer entsprechenden handlung sein. das ist einfachste logik.

aber natürlich wird diese bewertung immer auch von der realen bedrohung abhängig sein!
sie sollte es aber nur sekundär!
Leider ist es doch oft so das Opfer zu Täter(innen) gemacht werden
 
Ok.so ganz normal kommst du mir nicht vor.......
Das ist ansichtssache, - jeder kann daß, nur fehlt den meisten die Kaltblütigkeit jemand bewusst Schmerzen zuzufügen. Nur wenn du in einer solchen Situation bist, handelst intuitiv, alle Kraft gegen den Angreifer. Und wennst dann auch noch weißt wie es am besten funktioniert, reicht meist ein Schlag.
Oder findest du es nicht normal dich gegen Gewalt zu wehren?
 
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