Studios Wellness Eisblume Wilhelminenstraße 45 - Berichte

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Der Schuppen wird immer wieder für seinen Kaffee gelobt.

Der ist auch sehr gut.

ICH HABE HIER NOCH NIE EINEN BEKOMMEN!

Wird seinen Grund haben:D

Wie wahr, Herzerl, wie wahr! :up:

Die sinnerfassende Lektüre meines Berichtes hier lässt im gegenständlichen Fall aber auch auf den Grund schließen (i.e. Doofheit der Dienstleisterin). Aber daran happerts - wie gerade erst demonstriert - bei vielen Kaffeetrinkern aus der Wilhelminenstraße, nämlich der Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen ... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke, das war nicht notwendig. Ich schreib einfach gerne zwischen den Zeilen.

Offensichtlich stimme ich nicht mit Ihnen überein, was man von einem Stundenservice erwarten darf.
Mit Herrn @Mitglied #398139 stimme ich darüber hinaus in den Fragen nicht überein, was als 'Performance zu bezeichnen ist und wann Kritik ausreichend differenziert vorgetragen wird.

Was ich aber unter keinen Umständen mit Ihnen beiden diskutieren werde (siehe Signatur).

Viktoria, da stimme ich mit Ihnen überein, fickt gut und bläst ausgezeichnet. Sie ist offensichtlich der Meinung, wenn sie einen Mann einmal dazu bringt, dreckig grinsend abzuspritzen, hat sie ihre Arbeit getan. Ich habe damit kein Problem.
 
Sie ist offensichtlich der Meinung, wenn sie einen Mann einmal dazu bringt, dreckig grinsend abzuspritzen, hat sie ihre Arbeit getan. Ich habe damit kein Problem.

Man bezahlt für Leisung UND Zeit. Wird mindestens einer der beiden Faktoren icht in vollem Umfang gelifert, dann wird der Vertrag nicht erfüllt. Damit kann man persönlich einverstanden sein oder nicht, korrekt ist es nicht und damit ist es hier definitv erwähnenswert.

Wenn du einen einwöchigen Skirurlaub buchst und schon am ersten Tag Ski gefahren bist wirst du wohl auch nicht damit einverstanden sein wenn dich der Reiseveranstalter gleich wieder nach Hause schickt, oder?
 
du gehst mit einer sexworkerin keinen vertrag im juristischen sinn ein wenn du sie für ihre dienste bezahlst. so gesehen ist der äpfel-mit-birnen-vergleich unsinn.
 
Der Vergleich ist absolut kein Unsinn. Man hat eine Vereinbarung und die ist auch einzuhalten. Umgekehrt kann der Kunde auch nicht sagen "Ich habe in der ganzen Stunde nur einmal abgespritzt, also zahle ich dir nur den Quicky.... es ist ja kein Vertrag im juristischen Sinn". ;)
 
Aber jetzt wieder zu den Eisblumen:


Nachdem ich mit Lorena ein sehr positives Erlebnis hatte, sie aber nicht ganz meinem Beuteschema entspricht, war ich erneut dort um das "auszugleichen". Und zwar bei Anita:

Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt. Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.

Also die Fotos finde ich nicht sonderlich aussagekräftig, aber ja.... manche Damen wollen vielleicht dadurch ihre Identität schützen. Ich mag es halt eher dunkelhaarig und vollbusig und somit ging ich das "Risiko" ein.... man kann ja noch immer umdrehen und gehen. Dort angekommen war ich mit Anitas Aussehen absolut zufrieden, wobei entweder das Foto nicht stimmt, oder sie eine Brustverkleinerung hatte. Ich tendiere zu Zweiterem, da man ganz schwach um ihre Warzenhöfe herum Narben erkennen konnte. Aber ich kann euch beruhigen.... erstens hat sie noch immer schöne große und perfekt geformte Brüste und zweitens sind die verdammt griffig. Also wenn da wirklich Silikon drinnen sein sollte, dann aber vom Teuersten, so echt fühlen die sich an.

Aber ich will da nicht zu sehr abschweifen.... optisch ist sie eine rassige und attraktive Frau aus Tschechien. Ihr Deutsch ist mager, Englisch war aber absolut ausreichend um sich gut verständigen zu können. Nach einer Dusche wartete sie schon leicht bekleidet und mit verführerischem Blick im Bett. Das Service war 30min Verkehr mit Gummi, NF, lecken.... also "normal". Es wurde nicht nur alles eingehalten, sondern sie gab richtig Gas.... ging voll mit.... SO mag ich das. :hurra:

Aber wie so oft im Leben gab es auch einen Wermutstropfen, den ich mir für den Schluß aufgehoben habe: ZK! Ganz am Anfang habe ich sie darauf angesprochen und dezidiert nach "ZUNGEN-Küsse" gefragt. Es ist ja ein bekanntes Hintertürchen, aber es kam bei ihr wirklich glaubwürdig rüber: sie meinte, wenn(!) es paßt und sie richtig in Fahrt ist, dann sehr gerne... aber das kommt halt wirklich darauf an, wie man harmoniert. Gut..... es sah SEHR harmonisch aus. Eben weil sie voll mitging, mich teilweise noch anfeuerte sie fest durchzuficken und mich dabei immer "crazy" nannte. Ja.... schon klar.... ich bin nicht naiv, es wird eine Illusion verkauft.... no na. Aber wenn sie dann beim ZK-Versuch mit geschlossenem Mund nur "Bussis" gibt, dann dämpft das doch ein wenig die Stimmung. Mir wäre lieber, wenn die SW im Zweifelsfall besser gleich NEIN sagen würden, dann hat man keinen Dämpfer.

Alles in allem war es ein SEHR geiles Erlebnis mit einer SEHR heißen Frau. Ich kann Anita durchaus empfehlen. Der Köper ist geil, die Titten ein Traum und ihr Einsatz vorbildlich. Nur das mit den ZK..... ein wenig wurmt mich das noch. Naja.... anschließend wurde mir noch ein Kaffe bzw ein Sekt offeriert. Da ich nicht öffentlich unterwegs war, schlug ich den Sekt dankend aus und entschied mich für das Kaffeetscherl und einen netten Abschiedsplausch. Dann verabschiedete ich mich und verließ entspannt das Studio.
 
Ich war heute bei den Eisblumen und durfte eine wunderbare NETTE LIEBE Dame namens Anita kennenlernen !

Bin jetzt noch begeistert -es war einfach NUR TRAUMHAFT !:bussal::bussal::bussal::bussal::herzen::herzen::herzen::herzen::verneigung::verneigung::verneigung::verneigung::verneigung:
 
du gehst mit einer sexworkerin keinen vertrag im juristischen sinn ein wenn du sie für ihre dienste bezahlst. so gesehen ist der äpfel-mit-birnen-vergleich unsinn.

Auch eine mündliche Vereinbarung ist ein Vertrag. Auch wenn man eine Sexworkerin kaum vor Gericht zerren wird und der Inhalt der die mündlichen Vereinbarung kaum nachgewiesen werden kann. Es sei denn man hätte Zeugen oder das Gespräch mitgeschnitten.
 
"Bei dem Dienstvertrag zwischen Kunden und Prostituierten handelt es sich um ein einseitig verpflichtendes Vertragsverhältnis. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistung. Ist die Leistung erbracht worden, hat die Prostituierte Anspruch auf das vorher vereinbarte Entgelt. Eine Einrede gegen den Entgeltanspruch ist nur möglich, wenn die Leistung nicht erbracht wurde, hingegen nicht bei einer Schlechterfüllung."
Prostitutionsvertrag – Wikipedia
 
"Bei dem Dienstvertrag zwischen Kunden und Prostituierten handelt es sich um ein einseitig verpflichtendes Vertragsverhältnis. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistung. Ist die Leistung erbracht worden, hat die Prostituierte Anspruch auf das vorher vereinbarte Entgelt. Eine Einrede gegen den Entgeltanspruch ist nur möglich, wenn die Leistung nicht erbracht wurde, hingegen nicht bei einer Schlechterfüllung."
Prostitutionsvertrag – Wikipedia
Nicht anders als bei einem Wiener Schnitzel...
 
du gehst mit einer sexworkerin keinen vertrag im juristischen sinn ein wenn du sie für ihre dienste bezahlst. so gesehen ist der äpfel-mit-birnen-vergleich unsinn.
Bin ja selbst kein Jurist, aber natürlich liegt ein Vertrag im juristischen und auch jedem anderen Sinn vor, wenn sich zwei darauf einigen ,dass der eine die andere für's Pudern bezahlt. Einklagen kann man trotzdem nichts, weil sittenwidrig. Über die schlechten Sitten des Vertragspartners, darf der selbst sittenwidrig Handelnde sich aber aufregen - am Salzamt, im EF oder wo auch immer.
 
"Bei dem Dienstvertrag zwischen Kunden und Prostituierten handelt es sich um ein einseitig verpflichtendes Vertragsverhältnis. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistung. Ist die Leistung erbracht worden, hat die Prostituierte Anspruch auf das vorher vereinbarte Entgelt. Eine Einrede gegen den Entgeltanspruch ist nur möglich, wenn die Leistung nicht erbracht wurde, hingegen nicht bei einer Schlechterfüllung."
Prostitutionsvertrag – Wikipedia
Die einen lesen im Wikipedia nur die Überschriften, die anderen wiederum die Überschriften nicht. Österreich ist kein deutsches Bundesland und die Rechtslage hier eine andere.
 
Bin ja selbst kein Jurist,
.......
sittenwidrig.
.....
der selbst sittenwidrig Handelnde


3 Ob 45/12g
Entscheidungstext OGH 18.04.2012 3 Ob 45/12g
Vgl; Beisatz: Moralvorstellungen sind beim Verständnis der guten Sitten nur soweit zu berücksichtigen, als sie in der Rechtsordnung Niederschlag gefunden haben. (T7)
Beisatz: Hier: Sittenwidrigkeit von Vereinbarungen über sexuelle Handlungen verneint. Prostitution ist in Österreich nicht nur nicht verboten, sondern durch landesgesetzliche Vorschriften reglementiert. Daher lassen sich aus dem geltenden Recht keine Rückschlüsse auf für das Sittenwidrigkeitsurteil gemäß § 879 Abs 1 ABGB maßgebliche Moralvorstellungen ziehen. (T8)
Veröff: SZ 2012/45

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3 Ob 45/12g
Entscheidungstext OGH 18.04.2012 3 Ob 45/12g
Vgl; Beisatz: Moralvorstellungen sind beim Verständnis der guten Sitten nur soweit zu berücksichtigen, als sie in der Rechtsordnung Niederschlag gefunden haben. (T7)
Beisatz: Hier: Sittenwidrigkeit von Vereinbarungen über sexuelle Handlungen verneint. Prostitution ist in Österreich nicht nur nicht verboten, sondern durch landesgesetzliche Vorschriften reglementiert. Daher lassen sich aus dem geltenden Recht keine Rückschlüsse auf für das Sittenwidrigkeitsurteil gemäß § 879 Abs 1 ABGB maßgebliche Moralvorstellungen ziehen. (T8)
Veröff: SZ 2012/45

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Sorry! Ich führe keine juristischen Diskussionen mit Leuten, die davon noch weniger Ahnung haben als ich und Texte zitieren, die sie nicht verstehen.
Antwort sinnlos, weil auf Ignore-Liste. Adieu!
 
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