Upskirting als Straftat

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In Deutschland soll das Fotografieren unter den Rock künftig als eigenständige Straftat mit bis zu 2 Jahren Haft gelten, wenn jemand bei der meist vom Opfer unbemerkten, und somit keine Belästigung oder Beleidigung darstellenden Tat erwischt wird, also auch von unbeteiligten Dritten zur Anzeige gebracht wird. Oder gar von Amts wegen auch ohne Anzeige geahndet wird, wenn jemand z.B. solche Fotos/ Vids ins Net stellt.

Gute oder schlechte Idee? Anprangerung des Voyeurismus an sich?
 
In Deutschland soll das Fotografieren unter den Rock künftig als eigenständige Straftat mit bis zu 2 Jahren Haft gelten, wenn jemand bei der meist vom Opfer unbemerkten, und somit keine Belästigung oder Beleidigung darstellenden Tat erwischt wird, also auch von unbeteiligten Dritten zur Anzeige gebracht wird. Oder gar von Amts wegen auch ohne Anzeige geahndet wird, wenn jemand z.B. solche Fotos/ Vids ins Net stellt.

Gute oder schlechte Idee? Anprangerung des Voyeurismus an sich?
Vollkommen richtig :up: Wenn's nach mir ginge 5 Jahre Haft!
 
Sind auch analoge Strafen für Männerbilder vorgesehen?
Macht irgendwer Upskirt-Fotos von Männern? :schulterzuck:

Ich mein die Frage ist rein theoretisch im Sinne des Gleichberechtigungsgedankens gut... und ich hoffe dass für den theoretischen Fall umgekehrte Strafen für ungewollte Bilder von Männern ebenso gelten. Aber ich glaube das kommt schon weil Männer selten Röcke tragen eher selten vor.

Oder gar von Amts wegen auch ohne Anzeige geahndet wird, wenn jemand z.B. solche Fotos/ Vids ins Net stellt.
Ich glaube nicht dass man sowas von Amtsseite einfach verfolgen kann wenn sowas im Netz auftaucht. Es könnte ja auch sein dass die Bilder zusammen mit der Freundin consensual entstanden sind und auch dem Modell bewusst ist dass sie im Netz sind.:hmm:

Gute oder schlechte Idee? Anprangerung des Voyeurismus an sich?
Mittelgute Idee. Ich bin mir der Rechtslage zu sexueller Belästigung in Deutschland nicht ganz sicher... aber eigentlich sollte das als klare Form von sexueller Belästigung da schon abgedeckt oder einbezogen sein.
Jetzt einen eigenen Strafbestand daraus zu machen: ja warum nicht!? Warum schon?...versteh ich aber auch nicht
 
Ich habs nicht so mit law and order. Wenn so ein Vogel solches, nicht im Einvernehmen geschossenes, Material veröffentlicht soll er ordentlich brennen müssen. Vom Schmalz hat keiner was.
 
Jetzt mal Strafe hin oder her, ich verstehe nicht wieso ein Mann durch die Strassen läuft mit dem Ziel, fremden Frauen unter den Rock zu fotographieren.
Ich versteh viel in der Sexualität anderer nicht persönlich. Oder es fällt mir schwer nachzuvollziehen.:schulterzuck:

Das Bedürfniss fremden Frauen unter den Rock zu schauen verstehe ich zum Beispiel genausowenig wie das gegenteilige Bedürfniss öffentlich oder in der U-Bahn zu masturbieren und seinen Schwanz rauszuholen. Gibts aber wohl leider beides.
 
Nur wenn sie einen Kilt tragen.
Ok.
Da gehöre ich zeitweise dazu.
Allerdings denke ich wird keiner ablichten.

Zum Thema selbst.
Warum sollte das nicht strafbar sein?
Widerspricht
Den ethischen Grundsätzen
Dem Hausverstand
Und eben auch der Rechtslage.

Wie nennt man es doch noch gleich wenn man geschlechtliche Handlungen ohne Einwilligung unternimmt?

Und dabei ist es für mich zumindest völlig irrelevant ob dqs Tatwerkzeug "nur" eine Kamera ist
 
Jetzt mal Strafe hin oder her, ich verstehe nicht wieso ein Mann durch die Strassen läuft mit dem Ziel, fremden Frauen unter den Rock zu fotographieren.

Weil es einfach solche kranken Gestalten gibt.

Auf dem Wasen ist mir sowas auch schon mal fast passiert wenn meine Begleiter nicht aufgepasst hätten.

Die sollten solche Leute gleich mal weg sperren, von daher finde ich die Strafe absolut gerechtfertigt. Weiß garnicht was da dagegen sprechen sollte. Ob man das jetzt explizit vom Tatbestand der sexuellem Belästigung trennen muss sei mal dahingestellt.
 
Grundsätzlich bin ich mit der Strafe einverstanden.
Es kann aber auch leicht dazu kommen, dass das von ExpartnernInnen ausgenutzt wird. Z.B.: Die in der Gallerie vorhandenen Fotos, wurden ja von jemanden anders fotografiert und hoffentlich im Einverständnis hochgeladen. Geht nun eine Beziehung zwischen FotografIn und Motiv auseinander, kann die fotografierte Person einfach behaupten, dass sie das Hochladen (wo auch immer) der Bilder nicht gewollt hat. Die Schwierigkeiten, die der Fotograf dann bekommt möchte ich nicht haben.
 
Die in der Gallerie vorhandenen Fotos, wurden ja von jemanden anders fotografiert und hoffentlich im Einverständnis hochgeladen.
Da bezweifle ich bei vielen Profilen sowohl das Einverständnis als auch das Wissen. Und selbst, wenn Beides vorhanden wäre muss ich doch als Mann-Profil nicht Bilder von der Unter-dem-Rock-Ansicht meiner Freundin hochladen.
 
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