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Unter den richtigen Antworten wird ein Link auf eine Inzest-Geschichte verlost, die dem Gewinner in Kürze zugeht.
Selten so gelacht.

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geschlossen nicht, aber es ist halt schon alles durch diskutiert ... im prinzip fehlt, denke ich, keine perspektive wirklich mehr ...Thema schon geschlossen?
das dürfen sie ja auch, genau so, wie du es beschrieben hast (also dahingehend erziehen etc).Sagen wir, Väter dürften ganz legal Sex mit ihren Töchtern haben, sobald Diese Volljährig sind.
Wieso sollten sie ihre Töchter jetzt auch so erziehen, wenn sie letztendlich nicht dürfen?das dürfen sie ja auch, genau so, wie du es beschrieben hast (also dahingehend erziehen etc).
es ist ihnen lediglich untersagt, beischlaf mit ihnen zu haben (also vaginalen sex) ... alles andere ist legal ...
und ? merkst du was davon, wieviele es machen und ihre töchter so erziehen?
ich glaube du hast mich nicht ganz verstanden.Wieso sollten sie ihre Töchter jetzt auch so erziehen, wenn sie letztendlich nicht dürfen?
Aber sollte es ihnen erlaubt sein, dann würde es sich häufen.
Jetzt hätten sie nichts davon.
bitte belegen, wieso du das als argument siehst.Nein, weil hier die Gefahr von Missgeburten viel höher ist.
Doch schon, ich habe dich verstanden, aber schlecht geantwortet.ich glaube du hast mich nicht ganz verstanden.
es ist ihnen sehr wohl erlaubt, sexuell mit der tochter aktiv zu sein ... es ist lediglich der vaginale sex verboten. analsex, oralsex, und sonstige perverse praktiken ... alles erlaubt, wenn sie volljährig ist und ihre zustimmung gibt.
dennoch, gibt es kaum solche fälle, vor allem deswegen, weil eine "erziehung" in diese richtung als nötigung durchgehen würde ...
es ist ja schön, wenn deine vorstellung deiner meinung nach völligst logisch erscheint, aber wenn die realität es halt nicht bestätigt, dann ist es nicht sonderlich sinnvoll weiter darüber zu reden, als wäre deine vorstellung so realistisch ... meinst nicht?
das stimmt doch überhaupt nicht. inzest wird in einem fall von zustimmung und volljährigkeit gerade mal mit 6 monaten bestraft, missbrauch wird mit 10 jahren bestraft.Das ist eine gewisse Hemmschwelle.
das ist ja egal, ob es das opfer als nötigung empfindet, einzig entscheidend ist, was das psychologische gutachten am schluss sagt, und das erkennt anerzogene abhängigkeit definitiv.ohne, dass es als Nötigung empfunden wird
na darum geht es mir ja auch gar nicht, das unterstelle ich dir schon nichtUnd selbstverständlich, und das betone ich nun extra, habe, und werde ich niemals behaupten, dass meine Meinung das Mass aller Dinge ist.
Das ist jetzt aber eine ganz schlimme Form von Obrigkeitshörigkeit.Ich weiß nicht, was es da zu diskutieren ist: Sexuelle Beziehung im direkten Verwandtschaftsgrad ist verboten! Basta ... dieses ewige Diskutieren um eine klare Sache, nervt irgendwie.
Wie oft soll ich noch sagen, dass es nicht um die Verurteilung wegen Inzest geht?weil du von zwei verschiedenen dingen sprichst, die überhaupt nicht so miteinander verbunden sind, wie du dir das vorstellst.
zeig mir die fälle, in denen ein vater das seiner tochter angetan hat, und wo er wegen inzest verurteilt wurde, und ich werde aufmerksam.
Und here we go again. Was du nicht verstehen willst ist, ist die erwähnte Konditionierung des jüngeren Parts. Diese muss gar nicht in den Missbrauch fallen, da passiv/unterbewusst ausgeführt.was du nicht verstehen willst : natürlich gibt es diese fälle, natürlich sind diese in der beweisführung schwierig, aber wenn überhaupt diese fälle es schaffen, eine verurteilung zu erwirken, dann wegen missbrauch, weil die konditionierung über viele jahre zu genau diesem effekt dann beanstandet wird. der inzestparagraph hat damit nichts mehr zu tun, und darüber solltest du hocherfreut sein, denn die maximalstrafe auf inzest ist deutlich niedriger, als die des sexuellen missbrauchs bzw. der sexuellen nötigung.
Woher willst du das jetzt bitte wissen? Was soll das dann sein, wenn der Vater oder der Onkel eine "Liebesbeziehung" mit der Tochter/Nichte hat, die über 18 Jahre alt ist?in deiner auffassung verstehe ich ja eh, was du damit ausdrücken willst. nur vor dem auge des gesetzes, ist diese aussage haltlos, da ist nämlich das, was du befürchtest, nicht inzest, und wird auch dementsprechend so nicht angeklagt. in weiterer folge, kann die abschaffung des inzestverbots, auf das, was dir am herzen liegt, keine weitere auswirkung haben, weil dieses verbot auch jetzt schon nicht darauf eine auswirkung hat.
Ach komm, gerade du unterstellst den Andersdenkenden ständig irgendwas was sie deiner Meinung nach kapieren oder nicht kapieren.etwas befremdlich finde ich, dass du denen, die das verstehen, unterstellen möchtest, da keine differenzierung zu machen, obwohl sie/wir es doch jedes mal, wo wir eben aufzeigen, dass das längst durch ein anderes gesetz weit effektiver/strenger verboten wird, sehr wohl tun!
Ich würde das nicht direkt Vorbelastung nennen, sondern eine Assoziation. Aber gut, meinetwegen. Was ist denn deine "Vorbelastung"? Mit welcher Bezeichnung assoziierst du ihn? Elektriker? Vergewaltiger? Alter, hässlicher Sack?Hi,
naja, das zeigt ja nur Deine Vorbelastung.
Na, z.B. aus der Praxis, wenn eine über 18-Jährige ihren Vater nicht verpetzen will, weil sie sich lieben und die "Welt" das nicht versteht, aber die Tochter weiß, dass die Art der Beziehung für sie dennoch nicht richtig ist und damit hadert? Und ähnliches.Woher will das irgendwer wissen? Wir erfahren von solchen Beziehungen ohnehin meist nur dann, wenn eben ein Verbrechen passiert.
Wenn Sex zwischen Eltern und Kindern passiert, ohne dass da Verbrechen involviert sind, erfahren wir ja nichts, wer würde denn davon erzählen? Sieh Dir die Abstimmung an, selbst hier im EF herrschen Vorurteile ohne rationale Gründe.
Dann solltest du mal deine Sicht überprüfen lassen. Ich finde es schon saumegacool, wenn die Opfer überleben, also behaupte bitte keinen Blödsinn.Ja, da sehe ich das Problem, dass Du zwischen Deiner Wahrnehmung und der Realität nicht unterscheidest.
Es zeigt auch Deine subjektive Gewichtung, dass für Dich Kindesmissbrauch schlimmer ist als Mord.
Blöd für deine Unterstellung, dass ich von Anfang gesagt habe, dass ich nicht für ein generelles Inzest-Verbot bin.Gesetze brauchen einen Grund, Dein moralisches Empfinden reicht nicht als Begründung für ein Verbot. Ganz einfach. Es ist ja jetzt schon so, dass die Begründung der genetischen Schäden eher eine Ausrede ist, um das überhaupt verbieten zu können.
Und von dir kommt immer das Gleiche "aber das Gesetz sagt es so bla bla". Hätten wir die Todesstrafe, wäre das bestimmt auch deine Einstellung. Dabei sind unsere Gesetze, die sich um die sexuelle Gewalt drehen, oft geradezu lächerlich und nichts als Beleidigung für die Opfer - und gerade viele Juristen sehen das auch so. Aber gut, schalten wir unser Gehirn aus - das Gesetz sagt eh was richtig ist.Natürlich! Mir ist vollkommen klar, dass Du offenbar mit Erwachsenen zu tun hast, die von ihren Eltern derart "geschädigt" wurden, dass sie eigentlich nicht ihre eigenen Anliegen selbständig erledigen können und daher eigentlich zumindest teilweise entmündigt werden müssten.
Die werden Opfer von skrupellosen Partnern, Geldmachern, Zuhältern, usw. - aber das ist nunmal eine Realität, an der nichts zu ändern ist!
Es ist halt in einem Rechtsstaat so, dass man nur eingeschränkt alle Bürger einschränken darf um wenige zu schützen.
Und da kommt von Dir zu jedem Thema das selbe, wo ein Erwachsener der eben "vorbelastete" ist, nicht geschützt ist.
Und die Grundlage dafür ist, dass Du eben keine Handhabe hast, diese Menschen zu entmündigen, was eigentlich - Deiner Ansicht nach - nötig wäre.
Und weil der Staat Deiner Meinung, dass diese Leute eben nicht für sich selbst sorgen können nicht folgt, bist Du dafür, dass man alle möglichen Gesetze sinnlos verschärft, mit dem Argument, dass die armen armen Menschen die Du da erlebt hast eben sonst nicht geschützt sind.
es ging mir nicht darum, dass es frech oder unpassend ist.Ach komm, gerade du unterstellst den Andersdenkenden ständig irgendwas was sie deiner Meinung nach kapieren oder nicht kapieren.
Was soll das dann sein, wenn der Vater oder der Onkel eine "Liebesbeziehung" mit der Tochter/Nichte hat, die über 18 Jahre alt ist?