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Rahmenbedingungen können festgelegt werden, weisungsgebunden ist die SW trotzdem nicht. Wenn ein Studio zu Fixpreisen mit „dieser und jener Service ist inkludiert“ wirbt, ist die SW trotzdem nicht verpflichtet, das auch wirklich zu machen, es kann situationsbedingt entschieden werden.Der Betreiber eines Hauses kann sehr wohl die Spielregeln festlegen. Ist z.b. bei den Fixpreisen in den diversen Studios offensichtlich.
Also freiwillige Vereinbarung ja, Weisungsbindung nein. SW sind grundsätzlich selbstständig. Dass es in der Praxis oft anders läuft und der Graubereich in der Branche ungleich größer ist als in anderen Branchen ändert nichts an der Rechtslage. Die Art und Weise wie die SW die Dienstleistung durchführt ist ausschließlich ihre Entscheidung, Fixpreise hin oder her.
Somit sehe ich weiterhin kein Eigentor, eigenwillige Auslegungen der Gesetzeslage und Aktionen im dunkelgrauen Bereich seitens mancher Betreiber ändern nichts an den Rahmenbedingungen.
Gewohnheitsmäßige Geschwindigkeitsübertretungen setzen Tempolimits auch nicht außer Kraft.
