Das ist Unsinn, wie du unten nachlesen kannst:
In Österreich ist dies auch die Rechtsansicht des Verfassungsgerichtshofs seit 1978 ( VfSlg 8.272) und auch des Verwaltungsgerichtshofs (2004/09/0219 am 20.11.2008). Gelegentlicher Sex gegen Geld ist eine Form des Privatlebens, woraus auch dann kein steuerpflichtiges Einkommen erwächst, wenn das so erzielte Einkommen die Steuerfreibeträge klar übersteigt (Verwaltungsgerichtshof am 25.01.2012 zu 2009/13/0011).
Der Reiz besteht darin, dass man als Frau beim Sex mit dem Partner immer die Bindung im Hinterkopf hat. Bei Sex gegen Geld mit jemand Fremden geht es hingegen um puren Sex und dies erlaubt es auch, Tabus zu durchbrechen und die eigenen Grenzen auszuloten, wie man es dem Partner nicht gestattet hätte.
Irrtum, der Einsatz von Spitzelpolizisten ist leider auch in Österreich gang und gäbe und ich selbst wurde schon von so einem Agent Provocateur zuhause besucht. Da ich mir das nicht gefallen ließ, hat dies zu einer Reihe von Verfahren bis vor die höchsten Instanzen geführt, mit durchmischten Resultaten. So musste ich zweimal den Verfassungsgerichtshof anrufen, bis das Finanzamt endlich besonders sensible Daten gelöscht hatte (VfSlg 20.227 am 12.12.2017). Ein Verfahren gegen Österreich vor den Vereinten Nationen war hingegen erfolglos, weil mir die Regierung für das Verhalten der Polizei Schmerzensgeld bezahlt hatte und somit mein Opferstatus nicht mehr gegeben war (CEDAW/C/64/D/67/2014 am 08.08.2016). Andere Verfahren sind nach mehr als zehn Jahren noch immer am laufen und werden demnächst wieder zu einem internationalen Verfahren führen. Erst dann, wenn ich auf internationaler Ebene Erfolg habe, besteht eine Chance, das Spitzelwesen der Sittenpolizei endlich abzustellen.