Polyamore Ehe?

Abgesehen davon, dass ich glaube dass das ganze nur einen lachkrampf aus löst bei mir...
Ein kind kommt auf die welt. Es gibt 2 biologisch Eltern. Dann bei diesem. Spezialfall aus N teilnehmern muesste dann N Eltern eingetragen werden.
 
Mir persönlich ist es ja egal wer wen heiratet. Von mir aus fühlt sich jemand als Pferd und ehelicht einen Besenstiel.

Aber glaubst du echt daran das Österreich das Gesetz ändert weil du/ihr einen Antrag einbringt?
Ich schrieb eingangs ja auch, dass ich glaube, dass meine Erfolgsaussicht gering ist. Ich denke, das Thema ist nicht opportun und ein konservativer VfGH will sich damit nicht außeinandersetzen. Und meine Aufgabe wird es immerhin sein, zu argumentieren, dass das bestehende Recht verfassungswidrig ist. Ich denke, dass das schon argumentierbar wäre. Ist aber irgendwie auch eine Frage der Auslegung.

Vor einigen Jahren durften in Österreich gleichgeschlechtliche Paare nur eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Über den Weg des Individualantrags hat sich jemand beschwert. Gleichgeschlechtliche Paare müssen auch heiraten dürfen. Und das wurde gut genug argumentiert. Der VfGH hat entschieden. Seither dürfen gleichgeschlechtliche Paare auch heiraten. Für mich zeigt es, dass - bei guter und schlüssiger Argumentation - auch ein konservativer VfGH anerkennen muss, dass es einen Lebenswandel gibt.
 
Abgesehen davon, dass ich glaube dass das ganze nur einen lachkrampf aus löst bei mir...
Ein kind kommt auf die welt. Es gibt 2 biologisch Eltern. Dann bei diesem. Spezialfall aus N teilnehmern muesste dann N Eltern eingetragen werden.
Der Begriff Eltern laut Gesetz könnte folglich auch als biologische Eltern interpretiert werden. Damit wäre auch das kein Thema. In einer Ehe sind die Ehegatten verpflichtet, Beistand bei der Erziehung bereits bestehender Kinder zu leisten. Würde in dem Fall sogar passen.
 
Ich schrieb eingangs ja auch, dass ich glaube, dass meine Erfolgsaussicht gering ist. Ich denke, das Thema ist nicht opportun und ein konservativer VfGH will sich damit nicht außeinandersetzen. Und meine Aufgabe wird es immerhin sein, zu argumentieren, dass das bestehende Recht verfassungswidrig ist. Ich denke, dass das schon argumentierbar wäre. Ist aber irgendwie auch eine Frage der Auslegung.

Vor einigen Jahren durften in Österreich gleichgeschlechtliche Paare nur eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Über den Weg des Individualantrags hat sich jemand beschwert. Gleichgeschlechtliche Paare müssen auch heiraten dürfen. Und das wurde gut genug argumentiert. Der VfGH hat entschieden. Seither dürfen gleichgeschlechtliche Paare auch heiraten. Für mich zeigt es, dass - bei guter und schlüssiger Argumentation - auch ein konservativer VfGH anerkennen muss, dass es einen Lebenswandel gibt.
"Paare", du sagst es eh selber.
Mehrfachehe ist verboten - und in deinem/eurem Fall wäre zumindest eine Person mehrfach verheiratet.
 
Der Begriff Eltern laut Gesetz könnte folglich auch als biologische Eltern interpretiert werden. Damit wäre auch das kein Thema. In einer Ehe sind die Ehegatten verpflichtet, Beistand bei der Erziehung bereits bestehender Kinder zu leisten. Würde in dem Fall sogar passen.
Wenn die Ehe nur zwischen den biologische Eltern gedacht ist, und von daher kommt ja das ganze. Dann ist der vertrag von dem du redest,dass da andere teilnehmern dabei sind was anderes, lg
 
Hi,

"Paare", du sagst es eh selber.
Mehrfachehe ist verboten - und in deinem/eurem Fall wäre zumindest eine Person mehrfach verheiratet.

wie kommst Du auf die seltsame Idee? Das IPR sieht bei uns vor, dass das Recht des Staates anzuwenden ist, indem die Ehe geschlossen wurde, wenn z.B. die Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht in Österreich lebten und keine österreichische Staatsbürgerschaft besaßen.

Wenn also z.B. ein Saudi im Jemen drei Afghaninnen heiratet, und sie ziehen dann nach Österreich, sind alle drei Ehen rechtsgültig. Im Falle einer Scheidung wäre jemenitisches Recht anzuwenden, von dem zuständigen österreichischen Gericht.

Und es geht hier ja darum, dass eben nicht Paare miteinander verheiratet sind, sondern in dem Fall 3 Personen ein Paar wären.

LG Tom
 
"Paare", du sagst es eh selber.
Mehrfachehe ist verboten - und in deinem/eurem Fall wäre zumindest eine Person mehrfach verheiratet.
Nein semantisch ist das nicht korrekt. Die Ehe ist ein Vertrag. §44 ABGB: "Die Familien-Verhältnisse werden durch den Ehevertrag begründet. [...]". In dem Fall, wo das Bigamieverbot aufrecht bleibt, aber die Definition der Ehe einfach nicht mehr zwei Personen umfasst, können einfach drei, vier, ... Personen den gleichen Vertrag schließen. So hat ein Vertrag einfach drei, vier, ... Vertragsparteien. Korrekt wäre es dann, dass in einer Dreier-Ehe jeder zwei Ehegatten hat.

Wenn die Ehe nur zwischen den biologische Eltern gedacht ist, und von daher kommt ja das ganze. Dann ist der vertrag von dem du redest,dass da andere teilnehmern dabei sind was anderes, lg
Das ist glaube ich nicht so richtig verstanden worden. Auch in der aktuellen Form der Ehe ist mit Eltern immer "biologische Eltern" gemeint. Denn wenn du ein Kind mit deiner Partnerin bekommst, dann lässt du dich scheiden, heiratest neu, bekommt deine Partnerin / Partner nicht das Sorgerecht für das mitgebrachte Kind. Du hast als neuer Gatte zwar eine Pflicht, bei der Obsorge zu unterstützen, aber das Sorgerecht verbleibt bei beiden biologischen Eltern oder - sofern im Rahmen der Scheidung ein alleiniges Sorgerecht vereinbart wurde - bei dem Elternteil, dass das alleinige Sorgerecht hat. Das gleiche wäre ja hier übertragbar.

Außerdem darf auch nicht vergessen werden: Nehmen wir meine Partnerschaft als Beispiel... Meine Partnerin ist verheiratet. Wenn ich mit meiner Partnerin ein Kind bekomme, dann kann ich als nicht Ehe-Partner die Vaterschaft trotzdem anerkennen. Der Ehemann von ihr bekommt in dem Fall kein Sorgerecht. Das Sorgerecht verbleibt dann (wie bei unverheirateten Paaren) bei der Mutter, bis man gemeinsam erklärt, dass man gemeinsames Sorgerecht wünscht.
 
Nein semantisch ist das nicht korrekt. Die Ehe ist ein Vertrag. §44 ABGB: "Die Familien-Verhältnisse werden durch den Ehevertrag begründet. [...]". In dem Fall, wo das Bigamieverbot aufrecht bleibt, aber die Definition der Ehe einfach nicht mehr zwei Personen umfasst, können einfach drei, vier, ... Personen den gleichen Vertrag schließen. So hat ein Vertrag einfach drei, vier, ... Vertragsparteien. Korrekt wäre es dann, dass in einer Dreier-Ehe jeder zwei Ehegatten hat.


Das ist glaube ich nicht so richtig verstanden worden. Auch in der aktuellen Form der Ehe ist mit Eltern immer "biologische Eltern" gemeint. Denn wenn du ein Kind mit deiner Partnerin bekommst, dann lässt du dich scheiden, heiratest neu, bekommt deine Partnerin / Partner nicht das Sorgerecht für das mitgebrachte Kind. Du hast als neuer Gatte zwar eine Pflicht, bei der Obsorge zu unterstützen, aber das Sorgerecht verbleibt bei beiden biologischen Eltern oder - sofern im Rahmen der Scheidung ein alleiniges Sorgerecht vereinbart wurde - bei dem Elternteil, dass das alleinige Sorgerecht hat. Das gleiche wäre ja hier übertragbar.

Außerdem darf auch nicht vergessen werden: Nehmen wir meine Partnerschaft als Beispiel... Meine Partnerin ist verheiratet. Wenn ich mit meiner Partnerin ein Kind bekomme, dann kann ich als nicht Ehe-Partner die Vaterschaft trotzdem anerkennen. Der Ehemann von ihr bekommt in dem Fall kein Sorgerecht. Das Sorgerecht verbleibt dann (wie bei unverheirateten Paaren) bei der Mutter, bis man gemeinsam erklärt, dass man gemeinsames Sorgerecht wünscht.
Naja. Träumen ist erlaubt. Ich wünsche dir es geht alles in Erfüllung.
 
Hi,



wie kommst Du auf die seltsame Idee? Das IPR sieht bei uns vor, dass das Recht des Staates anzuwenden ist, indem die Ehe geschlossen wurde,
In diesem Fall also Österreich
wenn z.B. die Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht in Österreich lebten und keine österreichische Staatsbürgerschaft besaßen.
Dann braucht sich auch unser VfGh nicht damit beschäftigen
Wenn also z.B. ein Saudi im Jemen drei Afghaninnen heiratet, und sie ziehen dann nach Österreich, sind alle drei Ehen rechtsgültig. Im Falle einer Scheidung wäre jemenitisches Recht anzuwenden, von dem zuständigen österreichischen Gericht.

Und es geht hier ja darum, dass eben nicht Paare miteinander verheiratet sind, sondern in dem Fall 3 Personen ein Paar wären.
3 Personen sind kein Paar, sondern ein paar Personen
 
Um die bekannte "Scheidungsanwältin" Dr. Helene Klaar - korrekt wäre "Spezialistin im Familienrecht" zu zitieren:
"Von Liebe steht im Gesetz kein Wort"
Ein Eheverhältnis ist im rechtlichen Sinne ein Versorgungs- und Beistandspakt mit erheblichen Rechtsfolgen - u.a. beim Unterhalt aber auch beim Bezug von Witwen/Witwer-Pensionen. Wenn also drei Personen eine Ehe schließen dürfen dann konsequenterweise auch 4, 5 oder 25.
Das hieße dann, dass beliebig viele Witwen und Witwer unterhaltspflichtig bzw. -berechtigt wären.

Und was passiert, wenn sich in der Dreierkonstellation A, B und C die nunmehringen Ehegatten A und C noch verstehen B und C auch noch, jedoch A und B nicht mehr. Lässt sich dann nur von A von B scheiden, nicht aber B von C oder A von C???
Und ist dann nur A gegenüber B unterhaltspflichtig, C aber nicht?

Liebe Alle,

wir sind ein polyamores Paar, bestehend aus 2 Männern und einer Frau aus Österreich :) Wir kennen uns seit knapp 7 Jahren, haben vieles mit einander erlebt und wohnen seit ca. 1 Jahr zusammen.

Uns ärgert es etwas, dass ich meine Partnerin (die mit ihrem Mann verheiratet ist) nicht heiraten kann bzw. wir zu dritt keine gemeinsame Ehe schließen können, da die Definition der Ehe diese Konstellation einfach nicht umfasst und Vielehen nicht erlaubt sind.

Dies würden wir gerne ändern!

Wir möchten durch einen Individualantrag beim VfGH erreichen, dass das Wort „zwey“ im §44 ABGB gestrichen wird, wodurch die Ehe einfach nur noch als Bündnis von „Personen“ und nicht mehr als Bündnis von „zwey Personen“ definiert wird. Dieser Antrag ist eine sehr komplexe Sache. Die Erfolgswahrscheinlichkeit gering und die Herangehensweise kann nicht nach unserer Überzeugung sein, sondern nur nach den rechtlichen Mitteln und Werkzeugen, die wir zur Verfügung haben.

Aus diesem Grund sind wir als Paar für die Antragstellung leider nicht wirklich geeignet und suchen auf diesem Wege nach einem polyamor lebenden Paar aus Österreich, dass bereit ist, den Antrag (den wir mit unserem Rechtsanwalt ausarbeiten) mit unserem Rechtsanwalt einzubringen. Die Kosten für den Antrag tragen wir. Wichtig ist, dass keiner aus der Paarkonstellation bislang verheiratet ist.

Wie gesagt, die Erfolgsaussicht ist eher gering - aber vielleicht schaffen wir es zumindest beim VfGH in eine Verhandlung und damit in eine gesellschaftliche Diskussion.

Ich würde mich freuen, wenn sich jemand meldet!

Liebe Grüße,
A) Warum akzeptierst du es nicht einfach?es zwingt dich ja niemand, dass ihr euch aergert. Und die anderen muessem sich nicht argern ueber solche neuen Konstellation en. Fällt fur mich argument flach.

B) Angenommen ihr bekommt zuzug und einen neuen teilnehmer, wieder heiraten nach einer Scheidung oder wäre dann eine offene Ehe, indiskret versteht sich, auch okay?
 
A) Warum akzeptierst du es nicht einfach?es zwingt dich ja niemand, dass ihr euch aergert. Und die anderen muessem sich nicht argern ueber solche neuen Konstellation en. Fällt fur mich argument flach.
Warum würdest du dich über diese 3 Personen ärgern?
B) Angenommen ihr bekommt zuzug und einen neuen teilnehmer, wieder heiraten nach einer Scheidung oder wäre dann eine offene Ehe, indiskret versteht sich, auch okay?
Wen geht es irgendetwas an wie erwachsene Personen zusammen leben?
Solang alles legal ist? Richtig☝️ Niemand.
Darum muss es Dir einfach wuascht sein.
 
Hi,

Unterhaltspflicht entsteht ja nur, wenn einer schuldhaft an der Zerrüttung der Ehe ist, also eine Eheverfehlung gemacht hat.

Die Ehe an sich kann nur als solche bestehen, ob 2, 3 oder mehr Partner. Wenn einer ausscheidet, ist die gesamte Ehe zu scheiden, wenn sich danach zwei oder mehr zu einem anderen Konstrukt neu vermählen, ist das durchaus möglich.

Auch die diversen Vergünstigungen sind dann neu zu bewerten. Familienkarten z.B. auch das ist kein Problem.

Pension, also Witwenpension wird geteilt, auch bei der Waisenpension muss der Versicherungsträger eben mehr bezahlen, wenn jemand 10 Kinder hat. Da gibt es auch Regelungen für Adoptivkinder und sogar Stiefkinder. Die PVA kann ja auch nicht sagen, dass Du keine Kinder adiloptieren darfst, oder eine Frau heiraten darfst, die bereits einen Haufen Kinder hat.

Ich sehe da ehrlich keine großen Probleme.

Was zu lösen sein wird, ist, die derzeitige Praxis, dass der Ehemann automatisch bei einer Geburt als Vater eingetragen wird. Das wird ein - leicht zu lösendes - Problem.

Eine lexikalische Analyse nach "der Ehepartner" und die Ersetzung durch "der oder die Ehepartner" wird auch die Republik Österreich hinbekommen.

Was auch zu klären sein wird, ist, was passiert, wenn ein Ehepartner stirbt. Ist dann die ganze Ehe aufgelöst, oder bleiben die übrigen Partner verheiratet. Das ist aber kein Showstopper.

Es gibt da sicher viel Klärungsbedarf, aber ich sehe keine große Schwierigkeit.

LG Tom
Na ganz so ist das nicht - aber ich kein Familienrechtler.
Wenn z.B. einer der geschiedenen Ehegatten den in der Ehe gelebten Lebensstandard alleine nicht aufrecht erhalten kann, dann entstehen sehr wohl Unterhaltspflichten. Aber das müssen Juristen beurteilen.
Waisenpensionen und Unterhalt für adoptierte Kinder etc. enden meist spätestens mit dem 27en Lebensjahr der Sprösslinge.

Da fallen mir auch noch weitere Gesetze ein, die dadurch betroffen wären - beispielsweise das Erbrecht uvm.

Aber der Fall wird ja - offensichtlich - bald vor dem VfGH landen. Das wird wohl auch in den Medien berichtet werden -
danach sind wir alle schlauer. :rofl:
 
Kann ich mir in Österreich und in der EU nicht so einfach vorstellen, weil mit der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft auch gesetzliche Regelungen, Rechte und Pflichten bzw Ansprüche einhergehen, z B Kinder in so einer Mehrpersonenehe - Unterhalt- Sorge- und Erbrechte usw usw.
Vorübergehend in Länder ziehen, wo die beabsichtigten Konstellationen auch rechtlich möglich sind und dies zusätzlich vertraglich entsprechend absichern.
 
Ich begehre auch nicht die Änderung eines Gesetzes, sondern möchte argumentieren, dass ein Wort eines Gesetzes Verfassungswidrig ist. Und dieses Wort möchte ich daher streichen lassen.
Ja eh, aber ein Wort aus einem Gesetz zu streichen, ist eine Änderung dieses Gesetzes. Genauso, wie ein fehlender Beistrich (oder ein anderer Rechtschreibfehler) eine Gesetzesänderung bewirken kann (bzw. notwendig machen kann).
Daher benötigt es mMn die Legislative (Parlament) um die Gesetzesänderung zu beschließen. Die Judikative (bspw. VfGH) kann hier imho nur sagen, dass es so, wie es im Moment drin steht, nicht passt.
 
Das Gute ist: Ich muss in meinen Antrag nicht jedes gesetzliche Detail für den Staat lösen.
Ja, stimmt. Deswegen gibt es auch einen Gesetzgebungsprozess, bei dem ein Gesetz, bzw. in diesem Fall eine Gesetzesänderung, von den entsprechenden Experten ausgearbeitet wird. Wenn das Gesetz bzw. die Gesetzesänderung dann ausgearbeitet ist, kann das Parlament diese Änderung ggf. beschließen.

Einfach ein Wort zu ändern oder zu streichen, ist meistens nicht genug. Bspw. eine Rechtsfolgenabschätzung wäre schon noch gut. Und oft bedingt eine Gesetzesänderung auch die Änderung anderer Gesetze (in diesem Fall müsste bspw. vermutlich das Erbrecht angepasst werden).
Für all das gibt es Experten. 😉
 
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