Polyamore Ehe?

Ja eh, aber ein Wort aus einem Gesetz zu streichen, ist eine Änderung dieses Gesetzes. Genauso, wie ein fehlender Beistrich (oder ein anderer Rechtschreibfehler) eine Gesetzesänderung bewirken kann (bzw. notwendig machen kann).
Daher benötigt es mMn die Legislative (Parlament) um die Gesetzesänderung zu beschließen. Die Judikative (bspw. VfGH) kann hier imho nur sagen, dass es so, wie es im Moment drin steht, nicht passt.
🤔 ⅔ Mehrheit im Parlament für Verfassungsgesetze


🤣🤣🤣 Ich seh manche Zwerge und Mister schon hupfm
 
Hi,

Die Judikative (bspw. VfGH) kann hier imho nur sagen, dass es so, wie es im Moment drin steht, nicht passt.

nein. Der VfGH hebt ein Gesetz oder Teile davon auf. Er kann der Bundesregierung eine Reparaturfrist einräumen.

Aber grundsätzlich hebt der VfGH ein Gesetz auf, die Bundesregierung muss diese Aufhebung unverzüglich bekannt machen und ab Mitternacht des Tages der Bekanntgabe ist das Gesetz nicht mehr anzuwenden.

Im konkreten Fall würde der VfGH das Gesetz mit einer z.B. 6 monatigen Frist zur Reparatur aufheben.

LG Tom
 
Hi,

Öhm, und was ist eine Ehe, die aus mehr als zwei Partnern besteht wenn nicht eine Vielehe?

ein neues Rechtssubjekt.

Eine Vielehe nennt man es, wenn eine Person mehr als eine Ehe hat. Also z.B. Frau A ist mit Herrn B verheiratet, und Frau A ist auch mit Herrn C verheiratet.

Es gibt hier zwei Verträge, zwischen A und B und zwischen A und C. Zwischen B und C gibt es keinerlei Verpflichtungen.

Bei der hier angedachten Konstellation geht es darum, dass A, B und C zu den jeweils anderen beiden eine gemeinsame vertragliche Bindung haben.

LG Tom
 
Jetzt hob I di.

Aber: ist Multi-Level-Marketing nicht eigentlich verboten? :unsure:
Ich glaube tatsächlich, dafür - was ich andenke - gibt es noch gar keinen Begriff. Ich glaube, Mehrehe und Vielehe ist in der aktuellen Sprache immer irgendwie mit mehreren, voneinander unabhängigen Ehen gleichgesetzt.

Aber ich würde einfach "einen Vertrag" anstreben, der halt plötzlich drei Vertragspartner hat, statt zwei. Eigentlich ja etwas eher unspektakuläres.
 
Ich glaube tatsächlich, dafür - was ich andenke - gibt es noch gar keinen Begriff. Ich glaube, Mehrehe und Vielehe ist in der aktuellen Sprache immer irgendwie mit mehreren, voneinander unabhängigen Ehen gleichgesetzt.

Aber ich würde einfach "einen Vertrag" anstreben, der halt plötzlich drei Vertragspartner hat, statt zwei. Eigentlich ja etwas eher unspektakuläres.
Für an Vertrag brauchts an Notar/Rechtsanwalt.
 
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