Selbsterklärend ist da nix..
Könnte ja auch die Ehefrau/der Ehemann gemeint sein...
Denn anders (oder wie du) gedacht würde das unterstellen, dass der ungeschützte Verkehr ohne Absprache/ohne Rücksichtnahme passiert...und eine derartige Unterstellung wäre a bissl dreist...
Und: (ich zitiere hier):
Hier ist eindeutig von "
der" zweite die Rede...also männlich...sicher kann man auch auf die Sex-Partnerin ableiten..aber nicht zwingen nur auf diese..
Also war meine Frage berechtigt..