Lüsterne Geräusche aus der Nachbarswohnung

Ist im Falle dass Kinder betroffen sind eindeutig durch das Missbrauchsrecht belegt.
Ich freu mich schon auf den Termin mit meinem Rechtsanwalt - wird ihm raten sich hier anzumelden, dann kann er gleich direkt antworten. Ist eh so ein lüsterner Kerl der nie genug bekommen kann
 
die ja nicht einmal wissen müssen, wie laut oder leise sie "rüberkommen". immer noch nicht geschnallt?

Zum x-ten mal:

Vorsatz: ( Wiki )

.......Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit.

d.h. wenn die Nachbarn angemahnt wurden.


Ich schreibe nur ungern über persönliche Dinge, aber hier scheint es wohl mal dringend erforderlich zu sein.

Ich bin selbst vor einigen Jahren auf diese Weise von einem Nachbarn belästigt worden, der zum Sex auch noch laute Pornos abspielte. Das sich dadurch ergebende Gemisch war grausig anzuhören. Nachdem er auf meine Bitte, auch mit Rücksicht auf mein Kind, das abzustellen, nur mit Spott geantwortet hat, habe ich ihn durch einen Anwalt abmahnen lassen, der ihm die möglichen Konsequenzen seines Tuns in sehr deutlicher Form aufzeigte. Weil auch mein Kind betroffen war, wurde auch mit einer Anzeige wegen Kindesmissbrauchs gedroht. Von da ab war Ruhe. Der Typ ist wenig später ausgezogen. Ihm war wohl deshalb die Nachbarschaft eh egal.

""Jetzt geschnallt?""


die eltern wissen ja über die hellhörigkeit und schlafgewohnheiten der kinder bescheid. also wäre da, wenn sie ihre lust ausleben - und sei es nur leise - mehr "vorsatz und sexueller missbrauch" als durch die nachbarn

Wenn Eltern merken, dass sie dadurch sexuell auf Kinder einwirken, die Kindner das auch so wahrnehmen und sich verstört zeigen, werden vernünftige Eltern entprechend reagieren. Das liegt im Rahmen ihrer elterlichen Fürsorgepflicht. Wird diese verletzt, was ja gar nicht so selten vorkommt, meist im Verhältnis Vater-Tochter, liegt ein Missbrauch vor.
 
Weil auch mein Kind betroffen war, wurde auch mit einer Anzeige wegen Kindesmissbrauchs gedroht.

Des oame Kind

Drohen kann der Rechtsanwalt mit viel, heißt aber nicht das es auch bestand hat vor Gericht.
Außerdem ist es so - jeder Rechtsanwalt macht genau das was sein Klient will - ob es Durchgeht oder ned ist erst mal irrelevant - jedoch bringt jeder Satz mehr am Papier auch mehr Kohle!! Vaschtehst????
 
Zum x-ten mal:



d.h. wenn die Nachbarn angemahnt wurden.


Ich schreibe nur ungern über persönliche Dinge, aber hier scheint es wohl mal dringend erforderlich zu sein.

Ich bin selbst vor einigen Jahren auf diese Weise von einem Nachbarn belästigt worden, der zum Sex auch noch laute Pornos abspielte. Das sich dadurch ergebende Gemisch war grausig anzuhören. Nachdem er auf meine Bitte, auch mit Rücksicht auf mein Kind, das abzustellen, nur mit Spott geantwortet hat, habe ich ihn durch einen Anwalt abmahnen lassen, der ihm die möglichen Konsequenzen seines Tuns in sehr deutlicher Form aufzeigte. Weil auch mein Kind betroffen war, wurde auch mit einer Anzeige wegen Kindesmissbrauchs gedroht. Von da ab war Ruhe. Der Typ ist wenig später ausgezogen. Ihm war wohl deshalb die Nachbarschaft eh egal.

""Jetzt geschnallt?""




Wenn Eltern merken, dass sie dadurch sexuell auf Kinder einwirken, die Kindner das auch so wahrnehmen und sich verstört zeigen, werden vernünftige Eltern entprechend reagieren. Das liegt im Rahmen ihrer elterlichen Fürsorgepflicht. Wird diese verletzt, was ja gar nicht so selten vorkommt, meist im Verhältnis Vater-Tochter, liegt ein Missbrauch vor.

ist ja alles nachvollziehbar, aber weshalb wetzen jetzt meine Nachbarn nimma? :fragezeichen:
 
Und das von einer Userin, die es bis dato nicht geschafft hat, auch nur ein einziges Statement zu belegen,

Soll ich dir das Missbrauchsrecht vorlesen?

Aufnahmen durch Dritte sind grundsätzlich verboten und darüber hinaus strafbar!

Quellen? Da Du ja behauptest, selber lesen macht schlau, nur zu, mit Google kannst ja eh umgehen...

Soll ich jetzt deine Behauptungen belegen??

Oder erklär mir mal, wie ich denn etwas belegen soll, was erlaubt ist. Wie macht man das?
 
mal a bissl was zum lesen
Quelle: stangl-taler.at

Formen des sexuellen Missbrauchs

Sexueller Missbrauch von Kindern bedeutet, dass eine Person mit einem Kind sexuelle Handlungen vollzieht, ein Kind dazu bestimmt, solche Handlungen an sich oder einem Dritten zu vollziehen oder ihm pornografische Darstellungen vorführt. Unter sexuellem Missbrauch werden insbesondere folgende Handlungen verstanden:
der Vollzug des Geschlechtsverkehrs mit Kindern gegen ihren Willen (Vergewaltigung)
das Vornehmen sexueller Handlungen an einem Kind gegen seinen Willen zur eigenen sexuellen Stimulation. Dies umfasst intime Berührungen an primären und sekundären Geschlechtsteilen (siehe Geschlechtsmerkmale).

Unter den weit gefassten Definitionen werden folgende Handlungen mit eingeschlossen:
der Vollzug des Geschlechtsverkehrs mit Kindern, unabhängig vom Willen des Kindes
das Vornehmen sexueller Handlungen an einem Kind zur eigenen sexuellen Stimulation, unabhängig vom Willen des Kindes
das Bestimmen eines Kindes, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen
[Exhibitionismus|exhibitionistische] Handlungen vor einem Kind
das Vorspielen [Pornografie|pornografischer Darstellungen] vor einem Kind

Heute wird dem subjektiven Erleben der Opfer eine wichtige Bedeutung beigemessen, d.h., das individuell Erleben der Opfer spielt eine zentrale Rolle bei der Definition von sexuellem Missbrauch. Die Gefahr, die hierbei besteht ist, dass zum Beispiel harmlose Verstöße, wie etwa anzügliche Blicke, schon als sexuelle Übergriffe verstanden werden (vgl. Engfer 1998, S. 1007).

Saller (1987, S. 29ff) unterscheidet drei Bereiche sexueller Ausbeutung:
Eindeutige Formen: Genital-oral Verkehr (Cunnilingus, Fellatio);
Eindringen in den After des Kindes mit Finger(n), Penis oder Fremdkörpern;
Eindringen in die Scheide des Kindes mit Finger(n), Penis oder Fremdkörpern;

Andere ausbeutende Formen, die ebenfalls eine Benutzung des kindlichen Körpers zur Befriedigung des Erwachsenen darstellen: Berührung oder Manipulierung der Genitalien des Kindes;
Veranlassung des Kindes, die Genitalien des Erwachsenen zu berühren oder zu manipulieren;
Masturbation in Anwesenheit des Kindes;
Veranlassung des Kindes, im Beisein des Erwachsenen zu masturbieren;
Reiben des Penis am Körper des Kindes;
Zeigen von pornographischen Abbildungen;

Verhaltensweisen, die im nachhinein häufig als Beginn einer sexuellen Ausbeutung erkannt werden: Der Erwachsene zeigt sich nackt vor dem Kind.
Der Erwachsene zeigt dem Kind seine Genitalien.
Der Erwachsene möchte den Körper des Kindes "begutachten".
Beobachten des Kindes beim Ausziehen, Baden, Waschen, auf der Toilette, ev. Hilfsangebote dazu.
Küssen des Kindes auf intime Weise ("Zungenkuss").
Altersunangemessene Aufklärung des Kindes über Sexualität, die nicht den kindlichen Interessen entspricht, sondern den exhibitionistischen und/oder voyeuristischen Bedürfnissen des Erwachsenen dient.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Des oame Kind

Drohen kann der Rechtsanwalt mit viel, heißt aber nicht das es auch bestand hat vor Gericht.
Außerdem ist es so - jeder Rechtsanwalt macht genau das was sein Klient will - ob es Durchgeht oder ned ist erst mal irrelevant - jedoch bringt jeder Satz mehr am Papier auch mehr Kohle!! Vaschtehst????

Keine Sorge. Mein Anwalt ist ein guter.:)

Der macht sich nicht zum Affen.
 
Soll ich jetzt deine Behauptungen belegen
eine dritte Person - deren Aussagen oder Tätigkeiten darfst nur Aufnehmen wenn du diese Person darauf hinweist, ansonsten wird dir jeder Rechtsanwaltlehrling dieses Statement in der Luft zerreißen.
Warum glaubst das i jedem Geschäft der Hinweis auf Videoüberwachung aufgehängt ist?

Es werden auch in den seltensten Fällen aufnahmen von Dashcams als Beweis vor Gericht zugelassen, die sind in Österreich zwar nicht verboten, aber die Nutzung nur zum PRIVATEM Bereich erlaubt. Warum erklärt dir WIKI
 
Keine Sorge. Mein Anwalt ist ein guter.:)

Der macht sich nicht zum Affen.

er muss sich ja nicht zum Affen machen, aber die Hand die ihn füttert beißt er auch nicht.
Er hatte halt mit seiner Androhung Erfolg, weil er jemanden erwischt hat der sich ned ausgekannt hat im gesetzesdschungel.
Meine Worte sollen jetzt nicht heißen das ich Missbrauch dulde, im Gegenteil, und dein Kind tut mir auch ned deswegen leid
 
das Vorspielen [Pornografie|pornografischer Darstellungen] vor einem Kind

Hierzu gehört auch die rein akustische Darstellung, wie erzählen, vorlesen, ggf. am Telefon und lautstarkes Abspielen von Pornos oder das selbstgemachte Lustgestöhne in pornografischer Weise, das durch eine Wand oder Tür oder offenes Fenster auf Kinder einwirkt.
 
Hierzu gehört auch die rein akustische Darstellung, wie erzählen, vorlesen, ggf. am Telefon und lautstarkes Abspielen von Pornos oder das selbstgemachte Lustgestöhne in pornografischer Weise, das durch eine Wand oder Tür oder offenes Fenster auf Kinder einwirkt.

unter - vor einem Kind -versteht jeder normale Mensch, das dieses Kind neben, vor, hinter, einer Person sich befinden muss oder im direktem Einflussbereich(offenes Fenster) - wenn eine Wand zu einer anderen Wohnung dazwischen liegt ist der direkte Einflussbereich nicht mehr gegeben.

Ruhestörung ja, sexueller Missbrauch nein
 
eine dritte Person - deren Aussagen oder Tätigkeiten darfst nur Aufnehmen wenn du diese Person darauf hinweist, ansonsten wird dir jeder Rechtsanwaltlehrling dieses Statement in der Luft zerreißen.
Warum glaubst das i jedem Geschäft der Hinweis auf Videoüberwachung aufgehängt ist?

Es werden auch in den seltensten Fällen aufnahmen von Dashcams als Beweis vor Gericht zugelassen, die sind in Österreich zwar nicht verboten, aber die Nutzung nur zum PRIVATEM Bereich erlaubt. Warum erklärt dir WIKI

Das ist ja alles richtig. Dennoch werden Aufnahmen, die unmittelbar eine Straftat wiedergeben, als Beweis zugelassen. Insbesondere wenn das Opfer diese Aufnahmen zum Zeitpunkt der Tat selbst erstellt hat. Z.B. das Handy hat laufen lassen.

Was soll den daran verboten sein?
 
unter - vor einem Kind -versteht jeder normale Mensch, das dieses Kind neben, vor, hinter, einer Person sich befinden muss oder im direktem Einflussbereich(offenes Fenster) - wenn eine Wand zu einer anderen Wohnung dazwischen liegt ist der direkte Einflussbereich nicht mehr gegeben.

Ruhestörung ja, sexueller Missbrauch nein

Irrtum. Entscheidend ist, was beim Kind ankommt, nicht wie es ankommt.
 
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