Lüsterne Geräusche aus der Nachbarswohnung

Das ist ja alles richtig. Dennoch werden Aufnahmen, die unmittelbar eine Straftat wiedergeben, als Beweis zugelassen. Insbesondere wenn das Opfer diese Aufnahmen zum Zeitpunkt der Tat selbst erstellt hat. Z.B. das Handy hat laufen lassen.

Was soll den daran verboten sein?

Wenn das Opfer selber filmt bei einem Straftat, wird der Staatsanwalt dem Rechtsanwalt des Angeklagten einen sauberen Deal vorschlagen, der Angeklagte sich schuldig befinden und das Urteil nach Bedenkzeit annehmen. Wenn er einen dummen Rechtsanwalt hat - ein anderer würde dem Staatsanwalt die Frage stellen wie es ein Missbrauch, um den es hier ja geht , sein kann, wenn das Opfer dabei sogar noch filmen kann oder telefonieren, viell ist es ja nur ein Racheakt weil der Stecher zu schlecht ist oder sonstiges....

Auch ist permanentes Filmen seiner Umgebung, wenn es fremde Personen oder eindeutig Gebäude zeigt, nur zum PRIVATEM Gebrauch erlaubt. Erklärung dazu gibt dir WIKI - gilt nämlich das Gleiche wie für Dashcams, Aktioncams Handycams, dgl
 
Irrtum. Entscheidend ist, was beim Kind ankommt, nicht wie es ankommt.
Da du diese Gesetze ja auswendig zu können scheinst - zeig uns alle ein Urteil dazu das ein ÖSTERREICHISCHES Gericht gesprochen hat - und verweise nicht darauf das wir unsere Aufgaben selber machen sollen - da dir keiner, nicht einmal ein Rechtsanwalt, glaubt, bist in der Beweislast!!
 
Zitat von xtc69
Aufnahmen durch Dritte sind grundsätzlich verboten und darüber hinaus strafbar!

Quellen? Da Du ja behauptest, selber lesen macht schlau, nur zu, mit Google kannst ja eh umgehen...

Oder erklär mir mal, wie ich denn etwas belegen soll, was erlaubt ist. Wie macht man das?
:shock: Was verstehst Du am Wort VERBOTEN nicht? :mauer: :kopfklatsch:
Soll ich jetzt deine Behauptungen belegen??
Zwingt Dich niemand dazu, Deine Hausaufgaben selber zu machen und dazu zu lernen :haha: Im Gegensatz zu Dir habe ich Dir bereits (2x) mitgeteilt, wo Du die diesbezüglichen Verbote nachlesen kannst... :kopfklatsch:
Drohen kann der Rechtsanwalt mit viel, heißt aber nicht das es auch bestand hat vor Gericht.
Außerdem ist es so - jeder Rechtsanwalt macht genau das was sein Klient will - ob es Durchgeht oder ned ist erst mal irrelevant - jedoch bringt jeder Satz mehr am Papier auch mehr Kohle!! Vaschtehst????
Bis auf eine Userin dürften das ALLE hier verstehen, aber ich fürchte, auch Dein Einsatz wird für die Würscht sein...
BTW: Auf den Punkt gebracht... :daumen:
das selbstgemachte Lustgestöhne in pornografischer Weise, das durch eine Wand oder Tür oder offenes Fenster auf Kinder einwirkt.
Wie hört sich ein Lustgestöhne in nichtpornografischer Weise an? Und nur so nebenbei, es fehlt aber immer noch der Vorsatz, den es zu beweisen gilt...
die unmittelbar eine Straftat wiedergeben, als Beweis zugelassen.
Das ist, und DU wirst das nicht lesen wollen, absoluter Unfug...
Im Strafrecht ist keinerlei Aufnahme zugelassen, die von Dir lobgepriesene Vorführung von nichtgenehmigten Aufnahmen - Foto, Video oder Audio - ist im Zivilrecht gestattet, aber auch nur, wenn der Geschädigte (in dem Fall der Geschädigte des "Lauschangriffs") nicht öffentlich vorgeführt, denunziert oder bloßgestellt und sein Ruf geschädigt werden kann, und nur dann, wenn der Kläger in einen Beweisnotstand gerät und keine anderen Mittel mehr zur Verfügung stehen UND das Gericht unter Berücksichtigung all dieser Faktoren dem Abspielen zustimmt...
Irrtum. Entscheidend ist, was beim Kind ankommt, nicht wie es ankommt.
Plötzlich spielt der Vorsatz keine Rolle mehr? :kopfklatsch:

Sodale, da ich weiß, dass das sowieso auf unfruchtbaren Boden fällt, ziehe ich mich mit Popcorn und Cola aus diesem Thread zurück und schlüpfe in die Rolle des Mitlesers...
(Obwohl ich jetzt schon weiß, dass das hart wird, härter als mit dem Rauchen aufzuhören, also wird es wahrscheinlich einen Rückfall geben) :haha:
 
:shock: Was verstehst Du am Wort VERBOTEN nicht? :mauer: :kopfklatsch:

Zwingt Dich niemand dazu, Deine Hausaufgaben selber zu machen und dazu zu lernen :haha: Im Gegensatz zu Dir habe ich Dir bereits (2x) mitgeteilt, wo Du die diesbezüglichen Verbote nachlesen kannst... :kopfklatsch:

Bis auf eine Userin dürften das ALLE hier verstehen, aber ich fürchte, auch Dein Einsatz wird für die Würscht sein...
BTW: Auf den Punkt gebracht... :daumen:
Wie hört sich ein Lustgestöhne in nichtpornografischer Weise an? Und nur so nebenbei, es fehlt aber immer noch der Vorsatz, den es zu beweisen gilt...
Das ist, und DU wirst das nicht lesen wollen, absoluter Unfug...
Im Strafrecht ist keinerlei Aufnahme zugelassen, die von Dir lobgepriesene Vorführung von nichtgenehmigten Aufnahmen - Foto, Video oder Audio - ist im Zivilrecht gestattet, aber auch nur, wenn der Geschädigte (in dem Fall der Geschädigte des "Lauschangriffs") nicht öffentlich vorgeführt, denunziert oder bloßgestellt und sein Ruf geschädigt werden kann, und nur dann, wenn der Kläger in einen Beweisnotstand gerät und keine anderen Mittel mehr zur Verfügung stehen UND das Gericht unter Berücksichtigung all dieser Faktoren dem Abspielen zustimmt...

Plötzlich spielt der Vorsatz keine Rolle mehr? :kopfklatsch:

Sodale, da ich weiß, dass das sowieso auf unfruchtbaren Boden fällt, ziehe ich mich mit Popcorn und Cola aus diesem Thread zurück und schlüpfe in die Rolle des Mitlesers...
(Obwohl ich jetzt schon weiß, dass das hart wird, härter als mit dem Rauchen aufzuhören, also wird es wahrscheinlich einen Rückfall geben) :haha:

Mein Tipp: Rumkugeln und eine Dose Pringels verhindern einen allzu raschen Rückfall 8-)
 
Mein Tipp: Rumkugeln und eine Dose Pringels verhindern einen allzu raschen Rückfall 8-)
der Tipp ist ja ned schlecht, hat nur einen Haken - wenn ich mit einer Dose Pringels Rumkugel dann sau ich den boden ein und bekomm Ärger mit meiner Holden - das ist Fr. Dr. "jetztistmirdersaftausgegangen" Marlene ned wert
 
m Strafrecht ist keinerlei Aufnahme zugelassen,

????????

Beweisführung: ( gegoogled Seite eines Anwalts )


) Augenschein
Unter in Augenscheinnahme versteht der Bundesgerichtshof jede sinnliche Wahrnehmung durch Sehen, Riechen, Hören, Schmecken und Fühlen. Das Gericht kann also verschiedenste Beweise in der aufgeführten Form bewerten. Insbesondere ein Ortstermin und Rekonstruktionen des Tatablaufes helfen dem Gericht die Tat zu verstehen und den Sachverhalt richtig einzuordnen. Filme, Fotos und Videos können als Beweis in Augenschein genommen werden, man denke beispielsweise an das Überwachungsvideo bei einem Banküberfall oder Beweisfotos die mit der Digitalkamera eines Mobiltelefons aufgenommen wurden. Tonbänder wie die eines Anrufbeantworters oder eines Diktiergerätes können auch in der Verhandlung angehört werden. Personen werden in der Regel von einem Sachverständigen untersucht, beispielsweise von einem Arzt oder Anthropologen. Es kommt aber ab und an vor, dass in der Verhandlung aufkommt der Täter hätte ein bestimmtes Tattoo gehabt, dann kann es schon mal sein, dass ein Oberarm in Augenschein genommen wird.
 
der Tipp ist ja ned schlecht, hat nur einen Haken - wenn ich mit einer Dose Pringels Rumkugel dann sau ich den boden ein und bekomm Ärger mit meiner Holden - das ist Fr. Dr. "jetztistmirdersaftausgegangen" Marlene ned wert

Siehst du, genau darin besteht der Unterschied zwischen meinem Anwalt und dir.

Was den Affen betrifft.:mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet:
beispielsweise an das Überwachungsvideo bei einem Banküberfall
Das Banken Videoüberwacht werden sollte ja bekannt sein, wird aber trotzdem in jeder Filiale noch mal darauf hingewiesen

Tonbänder wie die eines Anrufbeantworters
eh klar, dir spricht da Einbrecher vorher aufs Tonbandl das er um 22.22Uhr einbrechen kommt und du ned da sein sollst

Diktiergerätes können auch in der Verhandlung angehört werden
nur wenn du den Interviewten vorher darauf hinweist und dieser Hinweis mit Zustimmung am Anfang der Aufzeichnung eindeutig zu verstehen ist. Ansonsten kannst brausen gehen mit deinem Bandl.

Personen werden in der Regel von einem Sachverständigen untersucht, beispielsweise von einem Arzt oder Anthropologen
Ist auch richtig so, oder würdest du dich von einem Metzger untersuchen lassen wenn du Halsschmerzen hast?
 
zeig uns alle ein Urteil dazu das ein ÖSTERREICHISCHES Gericht gesprochen hat - und verweise nicht darauf das wir unsere Aufgaben selber machen sollen

Vergiss es.....die Frau hat in den gefühlten letzten 30 Seiten ja nicht einmal kapiert, dass der §176 nach dt. Stgb in Österreich keine Anwendung findet, und trotzdem kramt sie diesen unbeirrbar immer wieder aus ihrer Schublade hervor. Eine vernünftige Diskussion ist mit Marlene einfach nicht möglich, die reitet jeden Thread jedes Forum, in dem sie auftaucht, mit ihrem Bullshit zu Tode und zieht dann weiter, ähnlich einem Heuschreckenschwarm.
 
Beweisführung: ( gegoogled Seite eines Anwalts )

Und weiter geht der Schwachsinn....das stammt von einer dt. Seite und betrifft deutsches Recht....wir sind in Österreich....deutsches Recht findet in Österreich keine Anwendung!!!! Bist du so d**** oder stellst dich nur so?
 
Heuschreckenschwarm
mir fällt dazu der Hund ein den meine Schwester mal hatte- wenn der sich in den Knochen verbissen hatte, hättest ihn damit ans Auto binden können und losfahren, er hätte den Knochen nie auslassen.
War übrigens ein sehr toller Wachhund
 
Vergiss es.....die Frau hat in den gefühlten letzten 30 Seiten ja nicht einmal kapiert, dass der §176 nach dt. Stgb in Österreich keine Anwendung findet, und trotzdem kramt sie diesen unbeirrbar immer wieder aus ihrer Schublade hervor. Eine vernünftige Diskussion ist mit Marlene einfach nicht möglich, die reitet jeden Thread jedes Forum, in dem sie auftaucht, mit ihrem Bullshit zu Tode und zieht dann weiter, ähnlich einem Heuschreckenschwarm.

oder kurz gesagt:

...von der spezies: erledigt sich durch liegenlassen :mrgreen:
 
oder kurz gesagt:
...von der spezies: erledigt sich durch liegenlassen :mrgreen:

was ja auch grundsätzlich richtig ist. "don't feed the trolls!" - in dem sinn hat natürlich auch pickats weiter vorne recht, keine frage. die sache ist nur etwas zweischneidig, wenn es um personen geht, die mit anscheinend unfehlbarem scheinwissen glänzen. das einfach so im raum stehen zu lassen kann beim leser eben dieses scheinwissen multiplizieren. vor allem dann wenn es auf den ersten blick hieb- und stichfest klingt. in einem fall (!) hat marlene ja auch recht gehabt (was ohne abstriche einzugestehen ist) und hab umgekehrt ich etwas gelernt. aber das macht den anderen schwachsinn nicht besser. nur gefährlicher. und deswegen ist da das komplette "ignore" so eine sache ....

:winke:

man nehme das da weiter oben:

Filme, Fotos und Videos können als Beweis in Augenschein genommen werden, man denke beispielsweise an das Überwachungsvideo bei einem Banküberfall oder Beweisfotos die mit der Digitalkamera eines Mobiltelefons aufgenommen wurden. Tonbänder wie die eines Anrufbeantworters oder eines Diktiergerätes können auch in der Verhandlung angehört werden.

was die grundsätzliche notwendigkeit der rechtmäßigkeit der aufnahme nicht aufhebt: überwachungskameras z.b. müssen ausdrücklich genehmigt sein. ein anrufbeantworter schaltet sich vorher ein und lässt die möglichkeit einer freiwilligen nachricht offen (deshalb auch der obligate piepton) etc. etc.
 
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