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Gast
(Gelöschter Account)
Das ist ja alles richtig. Dennoch werden Aufnahmen, die unmittelbar eine Straftat wiedergeben, als Beweis zugelassen. Insbesondere wenn das Opfer diese Aufnahmen zum Zeitpunkt der Tat selbst erstellt hat. Z.B. das Handy hat laufen lassen.
Was soll den daran verboten sein?
Wenn das Opfer selber filmt bei einem Straftat, wird der Staatsanwalt dem Rechtsanwalt des Angeklagten einen sauberen Deal vorschlagen, der Angeklagte sich schuldig befinden und das Urteil nach Bedenkzeit annehmen. Wenn er einen dummen Rechtsanwalt hat - ein anderer würde dem Staatsanwalt die Frage stellen wie es ein Missbrauch, um den es hier ja geht , sein kann, wenn das Opfer dabei sogar noch filmen kann oder telefonieren, viell ist es ja nur ein Racheakt weil der Stecher zu schlecht ist oder sonstiges....
Auch ist permanentes Filmen seiner Umgebung, wenn es fremde Personen oder eindeutig Gebäude zeigt, nur zum PRIVATEM Gebrauch erlaubt. Erklärung dazu gibt dir WIKI - gilt nämlich das Gleiche wie für Dashcams, Aktioncams Handycams, dgl

Ob jemand, der sich zu solchen Behauptungen versteigt, schon jemals irgendeinen Gesetzestext gelesen hat? 
Im Gegensatz zu Dir habe ich Dir bereits (2x) mitgeteilt, wo Du die diesbezüglichen Verbote nachlesen kannst... 
