Lüsterne Geräusche aus der Nachbarswohnung

also die eltern stellen den sexbetrieb ein oder gehen ins hotel. sehr cool.

ah ja, und btw. "das laut beim sex sein, bloß um die nachbarn zu sekkieren", das kommt nur zwischen zwei bestimmten ohren hier im forum vor. so zumindest hats da den anschein.

Wie immer. Verblödeln und persönlich werden.

Und natürlich auf Beifall hoffen.:mrgreen:
 
Eltern , die beim Sex von ihren Kindern überrascht werden, dürfen nicht einfach weiterficken, wenn das Kind alt genug ist, den Vorgang als eine sexuelle Handlung wahrnehmen zu können.

DOCH!!! Dürfen sie,...denn sie können`s und sollen`s halt dem Kind nacher erklären, worum`s geht :lehrer: Wenn ein Kind alt genug ist, wird es verstehen auch können! :lehrer:
 
mein nachbar hat im sommer fast täglich bei weit geöffnetem fenster und voller lautstärke pornos geschaut.. und dann nicht mal die guten :haha:
 
DOCH!!! Dürfen sie,...denn sie können`s und sollen`s halt dem Kind nacher erklären, worum`s geht :lehrer: Wenn ein Kind alt genug ist, wird es verstehen auch können! :lehrer:

kinder bekommen weit mehr mit, als man glaubt. meine mädels haben mich im erwachsenenstatus auch informiert, was sie von uns alles wussten. und wir haben sicher versucht, auf die gschrappsln rücksicht zu nehmen. auch ich hab des öfteren mitbekommen, wenn meine eltern im nachbarzimmer sex hatten. mein bruder wohl auch. und das, obwohl sie nicht "overkillmäßig" laut waren. und? ok, nicht dass man es so wirklich ernsthaft wissen und sich's vorstellen will. aber wie hätts in einer kleinen wohnung auch anders sein sollen? der effekt: .... gut, so ein muster-ober-sex-heimlichleber-feingefühl-michnurimdunkelnundaufstummfilmmode-bewegender-marlene-antimann bin ich halt nicht geworden. ich hoffe, es stört ned allzu sehr!

mein nachbar hat im sommer fast täglich bei weit geöffnetem fenster und voller lautstärke pornos geschaut.. und dann nicht mal die guten :haha:

:mauer: das allerdings gehört angezeigt! sofort! :haha:
 
kinder bekommen weit mehr mit, als man glaubt. meine mädels haben mich im erwachsenenstatus auch informiert, was sie von uns alles wussten. und wir haben sicher versucht, auf die gschrappsln rücksicht zu nehmen. auch ich hab des öfteren mitbekommen, wenn meine eltern im nachbarzimmer sex hatten. mein bruder wohl auch. und das, obwohl sie nicht "overkillmäßig" laut waren. und? ok, nicht dass man es so wirklich ernsthaft wissen und sich's vorstellen will. aber wie hätts in einer kleinen wohnung auch anders sein sollen?

Das ist ja auch normal.

Aber wie wixfan schreibt ""DOCH!!! Dürfen sie,...denn sie können`s und sollen`s halt dem Kind nacher erklären, worum`s geht ""

also GV vor einem Kind, ist ganz klar Missbrauch und strafbar.
 
also GV vor einem Kind, ist ganz klar Missbrauch und strafbar.

Jössas,...bist du wirklich so...., oder stellst dich nur so.... :kopfklatsch: I hab damit ned gemeint, dass ma vor den Augen der Kinder weiterficken soll :grantig:,...man kann die Situation einem Kind erklären!:lehrer:
 
naaa, ist es nach dir ned - weil die konfrontation des kindes mit dem sexualakt erwachsener (rein akustisch) bleibt dieselbe. also: wo ist jetzt der unterschied?

Der Unterschied liegt nach wie vor im Vorsatz.

Eine zufällige Konfrontation kann nicht vermieden werden und ist sicher auch nicht schädlich, wenn man damit richtig umgeht.

Aber das willentliche Einwirken auf Kinder ist Missbrauch, weil sie Opfer von Gelüsten Erwachsener sind. Kinder spüren das.

Das müsste dir doch eigentlich klar sein. Deshalb kann ich dein wiederholtes Nachfragen nicht so recht einordnen.
 
Du kapierst es nicht. Das Gericht entscheidet, ob es ein Beweismittel zulässt oder nicht.
Im Zivilrechtsverfahren, unter bestimmten Umständen nach Abwägung des Gerichts, wenn Du ein eigenes Gespräch mit Jemanden ohne seinem Wissen aufnimmst: Ja.
Transskripte, sprich: Abschriften des aufgenommenen Gesprächs sind grundsätzlich zulässig
(da wünsche ich allerdings viel Spaß beim transskripieren eines Gestöhnes und Vortragen der Abschrift vor Gericht :shock: :haha:)
ABER
nicht in einem Strafrechtsverfahren, da sind diese Aufnahmen nicht zulässig.

Aufnahmen durch Dritte sind grundsätzlich verboten und darüber hinaus strafbar!

Quellen? Da Du ja behauptest, selber lesen macht schlau, nur zu, mit Google kannst ja eh umgehen...
Der Unterschied liegt nach wie vor im Vorsatz.
Dann viel Spaß beim Beweisen, eine Beweislastumkehr wirst in so einem Fall nicht erwirken können.
 
Aufnahmen durch Dritte sind grundsätzlich verboten und darüber hinaus strafbar!

Wenn ich einen Exhibitionisten, der mich belästigt, bei seiner Tat fotografiere ist das weder verboten noch strafbar und das Foto dient als Beweis vor Gericht.

Das gleiche gilt für Tonaufnahmen im Falle einer akustischen Belästigung.
 
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