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Beitrag #8295, 8216, 8219, 3624….Karla ist top!Gib’s Erfahrungen mit Karla ?? Sieht sie wirklich so toll aus ?? Wenn das Service noch solide sein sollte - eile ich zu ihr![]()
Karla ist ein fake. War schon vor ort das abzzchecken.Die Erfahrung sagt, dass erstens es immer gut ist, einen Link mitzugeben, und zweitens, das was du auf den meisten Bildern siehst, ein KI Modell ist.
Karla
Was war fake?Karla ist ein fake. War schon vor ort das abzzchecken.
Bis auf wahrscheinlich dieses Foto (auf dem ich persönlich wahrlich nichts reizvolles erkennen kann), sind alle anderen irgendwie KI generierte oder sonst wie modifizierte Fotos.Karla ist ein fake. War schon vor ort das abzzchecken.
Das ist juristisch schlichtweg falsch... durch die bloße Verwendung falscher Bilder wird niemand am Vermögen geschädigt. Wenn man hinkommt hat man immer noch die freie Wahl, ob man die Dienstleistung in Anspruch nimmt oder nicht, wenn man bemerkt, dass die Fotos mit der Realität nichts gemeinsam haben. Wenn man hier unbedingt einen versuchten Betrug ins Spiel bringen möchte, wäre der Versuch wohl jedenfalls “untauglich“und damit nicht strafbar. Die Verwendung falscher Fotos im Rotlicht wäre wenn, dann lediglich ein wettbewerbsrechtliches Thema (Stichwort unlauterer Wettbewerb), da kenn ich mich aber - im Gegensatz zum Strafrecht - zu wenig aus... Finde es ja nur schön, wenn KI weiterhin so halluziniert. Das bringt mir gutes Geschäft, wenn sich juristische Laien darauf verlassen bzw die KI falsch interpretieren.Bis auf wahrscheinlich dieses Foto (auf dem ich persönlich wahrlich nichts reizvolles erkennen kann), sind alle anderen irgendwie KI generierte oder sonst wie modifizierte Fotos.
Interessantes Detail am Rande zur immer wieder aufkommenden Frage bezüglich falsche Angaben und falschen Bildern im Profil: arglistige Täuschung und/oder Betrug:
Gemini:
Die korrekte Formulierung:
Wenn Sie also nur die Anzeigen und das Profil mit falschen Fotos und falschen Angaben sehen, ist die juristisch korrekte Aussage die folgende:
"Dieses Profil mit falschen Angaben und Bildern stellt eine arglistige Täuschung dar, welches auf die Erfüllung des Straftatbestandes des Betruges abzielt."
1) Arglistige Täuschung: Liegt vor, da vorsätzlich falsche Tatsachen vorgespiegelt werden.
2) Abzielen auf Betrug: Es fehlt noch der Vermögensschaden; die Handlung ist aber darauf ausgelegt, diesen herbeizuführen.
Man könnte auch von einem versuchten Betrug sprechen, wenn der Täter (hier die Agentur/Person) schon alles getan hat, um den Betrug zu begehen, aber der Schaden ausbleibt (z.B., weil der Kunde skeptisch wird und nicht zahlt).
.......................
Folglich gibt es mit den dutzenden Homepages und den Falschangaben und falschen oder alten Fotos darauf einen versuchten Betrug in hunderten Fällen, allein in Wien.
Man kann daher also auch bei diesem Profil, mit KI generierten Bildern, von einem versuchten Betrug sprechen!
Kurzversion: Fremde Fotos ohne Einwilligung zu verwenden verletzt das Copyright und bei der ersten Abmahnung durch eine Rechtsanwalt entsteht sofort ein 4-stelliger Betrag! Im ersten Schritt wird der Website Betreiber haften und wenn der Eigentümer der Fotos draufkommt (zb ein Model) das er von einer Porno Seite lächelt, dann wird das richtig teuer …Das ist juristisch schlichtweg falsch... durch die bloße Verwendung falscher Bilder wird niemand am Vermögen geschädigt. Wenn man hinkommt hat man immer noch die freie Wahl, ob man die Dienstleistung in Anspruch nimmt oder nicht, wenn man bemerkt, dass die Fotos mit der Realität nichts gemeinsam haben. Wenn man hier unbedingt einen versuchten Betrug ins Spiel bringen möchte, wäre der Versuch wohl jedenfalls “untauglich“und damit nicht strafbar. Die Verwendung falscher Fotos im Rotlicht wäre wenn, dann lediglich ein wettbewerbsrechtliches Thema (Stichwort unlauterer Wettbewerb), da kenn ich mich aber - im Gegensatz zum Strafrecht - zu wenig aus... Finde es ja nur schön, wenn KI weiterhin so halluziniert. Das bringt mir gutes Geschäft, wenn sich juristische Laien darauf verlassen bzw die KI falsch interpretieren.
*offtopic Ende
So ist es meiner bescheidenen Meinung nach grundsätzlich vollkommen richtig. Spannend wird es bei der Verwendung von selbst mit der KI generierten Bildern, wenn die darauf abgebildete Person tatsächlich nicht existiert (ich hätte verstanden, dass es hier um so einen Fall geht), denn damit verletzt man wohl weder Urheberrecht noch Persönlichkeitsrechte. Hier könnten sich also wohl nur andere SW gegen diese unlautere Geschäftspraktik zur Wehr setzen.Das ist wieder ein anderer Aspekt. Wir bringen da ein bisschen durcheinander:
- "Betrug"... geschädigt ist der Kunde, Ankläger die Staatsanwaltschaft.
- Verletzung des Urheberrechts ... geschädigt ist der Rechteinhaber (zB Fotograf) des missbräuchlich verwendeten Bildes
- Verletzung des Rechts am eigenen Bild ... geschädigt ist das Model auf dem missbräuchlich verwendeten Bild
- Unlauterer Wettbewerb ... geschädigt sind die Konkurrenten (Studios, Laufhäuser, ...) dadurch, dass sich jemand unlauter einen Wettbewerbsvorteil verschafft.
- Und eventuell theoretisch Rufschädigung, wenn das abgebildete Mädchen sich dagegen wehren will, in Zusammenhang mit Prostitution gebracht zu werden.
Da kann man jetzt hin- und herargumentieren. Aber gleich mit der strafrechtlichen Kriminalisierungskanone zu schießen, bringt's auch nicht.
Finde hier wird speziell im Fall von Karla etwas übertrieben…sie hat die Bilder mit KI optimiert, das mag sein und ist ja auch ihr gutes Recht. Der Burger bei McD sieht schließlich auch nicht so aus wie in der Werbung. Ob sie das mit dem Hintergedanken zu täuschen macht oder einfach Spaß und Gefallen an der Optimierung findet kann ich nicht beantworten. Aber gerade in ihrem Fall sind die Türen ja ohnehin offen und man kann sich jederzeit ein Bild live machen….So ist es meiner bescheidenen Meinung nach grundsätzlich vollkommen richtig. Spannend wird es bei der Verwendung von selbst mit der KI generierten Bildern, wenn die darauf abgebildete Person tatsächlich nicht existiert (ich hätte verstanden, dass es hier um so einen Fall geht), denn damit verletzt man wohl weder Urheberrecht noch Persönlichkeitsrechte. Hier könnten sich also wohl nur andere SW gegen diese unlautere Geschäftspraktik zur Wehr setzen.
Wie dem auch sei, ich finde die Verwendung von falschen, mittels Bildbearbeitungssoftware oder KI stark veränderten oder überhaupt KI-generierten Fotos ebenfalls sehr ärgerlich, aber damit werden wir uns wohl abfinden müssen. In vielen Fällen ist ohnehin vorher bereits ersichtlich, dass es sich um keine realen Fotos handelt und dann gehe ich nicht hin. Und bei der Verwendung von solchen Fotos durch eine SW im LH Vienna, würde ich hoffen, dass man sein Glück bei einer der anderen 39 SWs, die dort ordinieren, findet, wenn man zwischen Foto und Realität eine zu große Diskrepanz erkennt.
Nur in Richtung des Users, der hier SWs vermeintlich strafrechtliches Verhalten unterstellt: auch allein dieser Umstand könnte bereits strafbar sein (zB üble Nachrede (§ 111 StGB) oder Verleumdung (§ 297 StGB). Aber wollen wir einmal in dubio pro reo von einem mangelnden Tatbildvorsatz ausgehen...