Kind von einem fremden.

Hi,



Arbeitslosigkeit und Mindestsicherung haben nichts miteinander zu tun.

Mindestsicherung ist ein Anspruch, den jeder hat, dessen Einkünfte eine Grenze unterschreitet. Viele Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen beziehen Mindestsicherung.

Arbeitslosigkeit bzw. das Arbeitslosengeld ist keine Grundlage, auf deren Basis die Mindestsicherung zusteht. Wenn Du z.B. 3.000 Euro netto verdient hast, stehen Dir etwa 1.800 Euro (soweit ich weiß) als Arbeitslosengeld zu bzw. 1.600 Euro als Notstandshilfe.
Ist in Deutschland auch so (ähnlich).
Anspruch auf Mindestsicherung hast Du natürlich nicht, und der das Existenzminimum übersteigende Betrag ist ganz normal pfändbar.
Kein Anspruch auf Mindestsicherung? Wie geht das? Den hat in D (theoretisch) jeder ohne Einkommen und das ist idR zeitgleich auch das Existenzminimum. Da gibt's keinen übersteigerten pfändbaren Betrag.
Bei Arbeitslosengeld kann das anders aussehen, je nachdem wie viel man verdient hat.
Das stimmt, nur sind weder Arbeitslosigkeit noch Privatinsolvenz ein Indikator dafür, dass da nichts wäre, im Gegenteil. Die Privatinsolvenz macht man, um wieder Vermögen schaffen zu können.

LG Tom
Du bist ein Clown. Privatinsolvenz macht man um schuldenfrei zu werden.
 
Ist in Deutschland auch so (ähnlich).

Kein Anspruch auf Mindestsicherung? Wie geht das? Den hat in D (theoretisch) jeder ohne Einkommen und das ist idR zeitgleich auch das Existenzminimum
Er hat sicher gemeint, wennst 1600.-€ Amsgeld beziehst, hast keinen Anspruch auf Mindestsicherung, weilst schon drüber bist.
. Da gibt's keinen übersteigerten pfändbaren Betrag.
Bei Arbeitslosengeld kann das anders aussehen, je nachdem wie viel man verdient hat.

Du bist ein Clown. Privatinsolvenz macht man um schuldenfrei zu werden.
Jep, und dann kannst wieder Vermögen aufbauen.
 
Er hat sicher gemeint, wennst 1600.-€ Amsgeld beziehst, hast keinen Anspruch auf Mindestsicherung, weilst schon drüber bist.
Möglich, dass er das gemeint hat.
Jep, und dann kannst wieder Vermögen aufbauen.
Vermögen ist auch relativ. Dazu musst du erstmal wieder auf die Beine kommen. Ich glaube das ist ein sehr geringer Teil, der nach einer Privatinsolvenz "Vermögen" aufbaut.
 
Hi,

Du kannst es gerne mit Gewalt missverstehen, wenn es dir Spaß macht, macht es aber nicht besser. Natürlich geht es darum, dass der vermeintliche Vater dafür bezahlt hat und nicht die Kirche oder sonst wer.

das ändert nichts. Der Unterhaltsanspruch besteht gegen den Kindesvater. Vollkommen egal, wer wo wann und warum Zahlungen geleistet hat!

Der Mann, der jahrelang das Kind großgezogen hat, kann sich da gegen den Kindesvater wenden, auch gegen die Kindesmutter, da mit fraglichem Erfolg. Auch gegen das Kind kann der Scheinvater vorgehen, idR. liegt hier aber gutäubiger Verbrauch vor.

In der geschilderten Konstellation wird das eher egal sein. Es sei denn, jemand anderes bekommt die Obsorge, z.B. Besachwalterung des Kindes. Als Horrorszenario stell Dir vor, Mutter und Kind haben einen Autounfall und liegen im Koma, im Krankenhaus wird bei z.B. Blutproben festgestellt, dass der Vater nicht biologischer Vater ist, es wird vom Gericht ein Vertreter für das Kind beauftragt.

LG Tom
 
Zurück
Oben