Kind von einem fremden.

Hi,


Existenzminimum: Wenn der Vater selbst so wenig verdient, dass er unter dem Existenzminimum lebt, darf das Jugendamt nicht pfänden.

Kindesunterhalt ist glaube ich die einzige Möglichkeit, wo das Existenzminimum unterschritten wersen kann. In Ausnahmen, aber möglich.

Arbeitslosigkeit oder Haft: In diesen Fällen gibt es schlicht kein pfändbares Einkommen. Bei Vätern in Haft oder mit unbekanntem Aufenthalt sinkt die Rückholquote laut Rechnungshofberichten oft auf unter 10 %.

Arbeitslosigkeit entbindet nicht von der Unterhaltspflicht. Arbeitslose wird regelmäßig gepfändet.

Privatinsolvenz: Auch hier sind die Möglichkeiten des Staates begrenzt.

Auch nicht. Unterhalt ist, wie auch Strafen, von der Insolvenz ausgenommen. Das bedeutet, man kann den Schuldner eventuell aktuell nicht pfänden, die Forderung bleibt aber aufrecht.

Das bedeutet, sobald die Privatinsolvenz erledigt ist, hat der Verpflichtete eben immer noch Schulden.

LG Tom
 
Hi,




Kindesunterhalt ist glaube ich die einzige Möglichkeit, wo das Existenzminimum unterschritten wersen kann. In Ausnahmen, aber möglich.



Arbeitslosigkeit entbindet nicht von der Unterhaltspflicht. Arbeitslose wird regelmäßig gepfändet.



Auch nicht. Unterhalt ist, wie auch Strafen, von der Insolvenz ausgenommen. Das bedeutet, man kann den Schuldner eventuell aktuell nicht pfänden, die Forderung bleibt aber aufrecht.

Das bedeutet, sobald die Privatinsolvenz erledigt ist, hat der Verpflichtete eben immer noch Schulden.

LG Tom

Siehe mein obenstehendes Post Nr. 320.

Und wie schon hier irgendwo zu lesen war.

Einem nackten kannst nicht in die Tasche greifen
 
Hi,




Kindesunterhalt ist glaube ich die einzige Möglichkeit, wo das Existenzminimum unterschritten wersen kann. In Ausnahmen, aber möglich.
In Deutschland nicht.
Arbeitslosigkeit entbindet nicht von der Unterhaltspflicht. Arbeitslose wird regelmäßig gepfändet.
Was soll da bitte noch gepfändet werden?
Auch nicht. Unterhalt ist, wie auch Strafen, von der Insolvenz ausgenommen. Das bedeutet, man kann den Schuldner eventuell aktuell nicht pfänden, die Forderung bleibt aber aufrecht.

Das bedeutet, sobald die Privatinsolvenz erledigt ist, hat der Verpflichtete eben immer noch Schulden.

LG Tom
Da hat niemand etwas anderes behauptet.
 
Wenn es eine einvernehmliche Entscheidung der Beiden war sich den Kinderwunsch auf diesem Wege zu erfüllen, dann haben wir nicht daüber zu befinden.
Mein Aussage welche zu deinem Zitat führte bezog sich jedoch auf eine von @Mitglied #469517 zuvor gemachte Aussage:
Dazu kommen etliche öffentlich bekannt gewordene Vorfälle, wo Männer ihre Frauen oder Freundinnen unter Medikamente gesetzt haben, um sie anschließend von anderen vögeln zu lassen.

Eine unschöne Kombination von Männerphantasien.

Und dort (siehe oben) las ich absolut nichts von einvernehmlich, somit besteht durchaus ein Grund sich dafür zu interessiren da es sich um eine Strafbare Handlung handelt! :lehrer: jemanden vorsetzlich unter Drogen zusetzten.

Ungeachtet der aktuellen Zeitgeist - Betrachtungsweisen und Moralkeulen die hier geschwungen werden ...
Moralkeule und Strafrecht sind doch different, aber von der eigentlichen Eingangsfrage sind wir sowieso schon Meilenweit entfernt....
Es wird sicher öfter vorkommen, dass eine Frau im maßgeblichen Zeitraum Sex mit mehreren Partnern hatte und nicht soooo 100% klar ist, wer der (biologische) Vater ist ...
....hatte auch ich schon mal geschrieben.... nur macht es eben einen Unterschied ob bewußt "etwas" zur Zeugung herbeigeführt wird, oder ob "etwas" eben "ungeplant" passierte...
 
Hi,




und? Es geht um Ansprüche. Wenn das Kind seine Ansprüche gegen den Kindesvater nicht an den Vater abtritt, kann der Vater sich allenfalls an dem Kind regressieren.

Und nein, Alimente wurden nicht geleistet, es wurden Zahlungen geleistet.

LG Tom
Es wurden Unterhaltszahlungen geleistet, bzw es wurde der Kindesunterhalt finanziert und was denklst du, sind Alimente ?
 
Ich bin kein Fachmann und hab die Zahlen die ich für realistisch halte dem Netz entnommen sowie eine Radiosendung zu dem Thema unlängst in Deutschland gehört w in auch ebendiese genannt worden sind.
Ich kann dir nur aus eigener Erfahrung und Gesprächen mit meinem Anwalt berichten. Die Schreiberei dazu liegt sicher noch irgendwo in der Garage. Ist aber auch schon mehr als 30 Jahre her das Ganze.

Es dürften die Gesetze dazu allerdings sicher etwas strenger geworden sein.

Da in meinem Fall die Mutter meiner Tochter nach Deutschland abgehauen ist, ohne jegliche Kontaktmöglichkeit ihrerseits, war das Treuhandkonto die beste Lösung. Erst das Jugendamt hat nach dem 18. Geburtstag mit mir Kontakt aufgenommen.
 
Ich bin kein Fachmann und hab die Zahlen, die ich für realistisch halte, dem Netz entnommen sowie eine Radiosendung zu dem Thema unlängst in Deutschland gehört in der auch ebendiese genannt worden sind.
Es gibt die sogenannte "Düsseldorfer Tabelle", in der der Unterhalt geregelt wird, je nach Alter des Kindes und Einkommen des Erzeugers.

 
Es gibt die sogenannte "Düsseldorfer Tabelle", in der der Unterhalt geregelt wird, je nach Alter des Kindes und Einkommen des Erzeugers.

Ja und ?

Die Tabelle wird nicht greifen, wenn Nix zu holen ist.

Und das ist, wie ich oben geschrieben habe in 35-40 % aller Fälle der Fall.

Die Tabelle beschreibt lediglich, wie viel zu holen oder zu zahlen ist, wenn was da ist.
 
Hi,

Siehe mein obenstehendes Post Nr. 320.

In Deutschland nicht.

mag sein.

Was soll da bitte noch gepfändet werden?

Der Betrag, den der Anspruchsberechtigte vom AMS erhält. Nicht pfändbar ist allenfalls das Existenzminimum.


Da hat niemand etwas anderes behauptet.

Sehe ich anders. Es wurden Gründe genannt, aus denen der Staat einen bezahlen Unterhaltsvorschuss nicht zurück bekommt.

LG Tom
 
Der TE, indem er für die "Tochter" gesorgt hat, dafür ist ja Unterhalt gedacht.
Wird aber nicht als Alimente angerechnet, sondern ist die Pflicht der Eltern, Erziehungsberechtigten.

In diesem Fall hätte der Kindesvater noch Alimente an das Kind zahlen müssen, hätte sich die Mutter an das Jugendamt gewandt und diese, ob des bekannten Vaters eingefordert.
 
Mag nicht nur sein, ist so.
Der Betrag, den der Anspruchsberechtigte vom AMS erhält. Nicht pfändbar ist allenfalls das Existenzminimum.
Mindestsicherung ist weit über Existenzminimum? Bezweifle ich stark.
Sehe ich anders. Es wurden Gründe genannt, aus denen der Staat einen bezahlen Unterhaltsvorschuss nicht zurück bekommt.

LG Tom
Ja, die sind auch absolut plausibel. Wo nix ist, kann man nix holen.
 
Es stimmt, Unterhalt kann auch bei Existenzminimum gepfändet werden. Evtl nur teilweise, aber es geht.
Wobei das Existenzminimum keine fixe Zahl ist, mir ist ein Fall bekannt, bei dem das "Existenzminimum " 1800 Euro waren, vor 20 Jahren. Er hatte halt eine dementsprechende Pension. Ob gerecht oder nicht, je mehr du ursprünglich hast, desto mehr kannst du behalten.

Und ja, es wird auch gepfändet, wenn quasi nichts mehr da ist. Wovon derjenige dann leben soll, wird nicht gefragt. Es wird ja zb auch bei Fehlverhalten das Bürgergeld ausgesetzt, auch da wird nicht gesagt, wovon man leben soll.

Die Düsseldorfer Tabelle greift übrigens in Österreich nicht, der österreichische Kindesunterhalt ist höher- jedenfalls vor 15 Jahren noch.
 
Hi,

Es wurden Unterhaltszahlungen geleistet, bzw es wurde der Kindesunterhalt finanziert und was denklst du, sind Alimente ?

nein. Für ein Kind sorgen und Kindesunterhalt bezahlen sind zwei paar Schuhe.

Zum Glück.

Stell Dir vor, Unterhaltspflichtige, wo ein Ort oder die Kirche für die Kinder sammelt, meint, seine Unterhaltspflicht wäre erledigt, weil die Kinder eh Geld bekommen haben.

LG Tom
 
Es wird unter das Existentminimum gepfändet. Es darf allerdings nicht soweit gegangen werden das der Schuldner obdachlos wird oder überlebenssorgen (verhungern) hat
Selbst das ist relativ. Wenn ich beim Konkurs meines Mannes nicht eingesprungen wäre, hätten wir bald keinen Strom/Heizung gehabt. Gelebt haben wir von Spaghetti und Bohnensuppe.
 
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