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Hi,
Kindesunterhalt ist glaube ich die einzige Möglichkeit, wo das Existenzminimum unterschritten wersen kann. In Ausnahmen, aber möglich.
Arbeitslosigkeit entbindet nicht von der Unterhaltspflicht. Arbeitslose wird regelmäßig gepfändet.
Auch nicht. Unterhalt ist, wie auch Strafen, von der Insolvenz ausgenommen. Das bedeutet, man kann den Schuldner eventuell aktuell nicht pfänden, die Forderung bleibt aber aufrecht.
Das bedeutet, sobald die Privatinsolvenz erledigt ist, hat der Verpflichtete eben immer noch Schulden.
LG Tom
• Existenzminimum: Wenn der Vater selbst so wenig verdient, dass er unter dem Existenzminimum lebt, darf das Jugendamt nicht pfänden.
Kindesunterhalt ist glaube ich die einzige Möglichkeit, wo das Existenzminimum unterschritten wersen kann. In Ausnahmen, aber möglich.
• Arbeitslosigkeit oder Haft: In diesen Fällen gibt es schlicht kein pfändbares Einkommen. Bei Vätern in Haft oder mit unbekanntem Aufenthalt sinkt die Rückholquote laut Rechnungshofberichten oft auf unter 10 %.
Arbeitslosigkeit entbindet nicht von der Unterhaltspflicht. Arbeitslose wird regelmäßig gepfändet.
• Privatinsolvenz: Auch hier sind die Möglichkeiten des Staates begrenzt.
Auch nicht. Unterhalt ist, wie auch Strafen, von der Insolvenz ausgenommen. Das bedeutet, man kann den Schuldner eventuell aktuell nicht pfänden, die Forderung bleibt aber aufrecht.
Das bedeutet, sobald die Privatinsolvenz erledigt ist, hat der Verpflichtete eben immer noch Schulden.
LG Tom
jemanden vorsetzlich unter Drogen zusetzten.