Im Wald beim Masturbieren erwischt

Wenn ich niemanden wahrgenommen habe, kann ich dann jemanden anderen sexuell belästigt haben
Warum sollte Deine Wahrnehmung hier irgendeine Rolle spielen. Du hast an einem öffentlichen Ort gewichst, solange das niemand anderer wahrnimmt alles schön und gut, aber wenn es jemand wahrnimmt und sich dadurch belästigt fühlt, dann wirst Du auch zurecht bestraft.
Dummheit schützt vor Strafe nicht.
 
Ich bin gestern in einem Waldstück am Rande Wiens spazieren gegangen. Ich war alleine, habe über Kopfhörer einen random Podcast gehört und habe das Wetter genossen. Ich war schon eine Weile unterwegs ohne auch nur eine Menschenseele gesehen oder gehört zu haben. Da hat es mich überkommen, ich war rattig. Ich habe in einem Seitenweg einen großen Stein gesehen, mich darauf gesetzt und mich angefasst. Ich war in meiner Zone und habe nichts um mich herum mitbekommen. Nach kurzer Zeit war mir das dann doch zu fad und unbequem und bin weiter gegangen.
Als ich dann den Waldbereich verlassen habe wurde ich von der Polizei aufgehalten, weil anscheinend eine Person mich gesehen hat und die Polizei gerufen hat. Ich hatte etwas unverwechselbares an, und die Person hat mich dem entsprechend gut beschrieben.
Langer Rede, kurzer Sinn: Ich wurde wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und/oder sexueller Belästigung angezeigt.

Wie verwunderlich.

Meine Frage: Wenn ich niemanden wahrgenommen habe, kann ich dann jemanden anderen sexuell belästigt haben? Vorsatz war definitiv keiner dabei.

Nein, natürlich nicht. Grundvoraussetzung für eine Belästigung ist selbstverständlich, dass der Verursacher auch ein Bewusstsein dafür besitzt, eine Grenzüberschreitung begangen zu haben.

Die Person hätte wegschauen/weggehen können, wenn ich von der Polizei nicht aufgehalten wurde, dann hätte ich nicht einmal die Idee gehabt, dass mich jemand gesehen hat.

Na klar. Und wenn du auf den Gehsteig kackst, hätt derjenige ja auch besser aufpassen und drumherum gehen können, der dann hineintritt. Außerdem hast du ihn ja auch nicht gesehen, als du dort dein Geschäft verrichtet hast. Alles gut!
 
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Ich bin gestern in einem Waldstück am Rande Wiens spazieren gegangen. Ich war alleine, habe über Kopfhörer einen random Podcast gehört und habe das Wetter genossen. Ich war schon eine Weile unterwegs ohne auch nur eine Menschenseele gesehen oder gehört zu haben. Da hat es mich überkommen, ich war rattig. Ich habe in einem Seitenweg einen großen Stein gesehen, mich darauf gesetzt und mich angefasst. Ich war in meiner Zone und habe nichts um mich herum mitbekommen. Nach kurzer Zeit war mir das dann doch zu fad und unbequem und bin weiter gegangen.
Als ich dann den Waldbereich verlassen habe wurde ich von der Polizei aufgehalten, weil anscheinend eine Person mich gesehen hat und die Polizei gerufen hat. Ich hatte etwas unverwechselbares an, und die Person hat mich dem entsprechend gut beschrieben.
Langer Rede, kurzer Sinn: Ich wurde wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und/oder sexueller Belästigung angezeigt.
Meine Frage: Wenn ich niemanden wahrgenommen habe, kann ich dann jemanden anderen sexuell belästigt haben? Vorsatz war definitiv keiner dabei. Die Person hätte wegschauen/weggehen können, wenn ich von der Polizei nicht aufgehalten wurde, dann hätte ich nicht einmal die Idee gehabt, dass mich jemand gesehen hat.
such dir einen anwalt. ganz schnell. geh zu keinem termin zur polizei ohne anwalt. vermutlich hast du schon zugegeben das du es getan hast. schlecht. habe ich schon erwähnt das du einen anwalt brauchst. die anzeige kann zu einem strafverfahren führen, es wird davon abhängen ob der staatsanwalt anklage erhebt. da kommt es nur auf die protokolle der polizei an, mehr hat er nicht. also brauchst du einen anwalt wenn du vernommen wirst. egal wie oft dir die polizei erklärt das dich das verdächtig macht.
wir hatten einen fall in der familie, anzeige nach beziehungsende, vom ersten termin an war ein anwalt dabei. beide male (niederlegung wurde angefochten) hat die staatsanwaltschaft keine anklage erhoben.
 
Ist so, nimm es zur Kenntnis und geh nächstes Mal tiefer in den Wald rein. Ganz einfach, lässt sich mit Geld begleichen und du bist hiermit amtsbekannt 😁
Nur weil du niemanden wahrnimmst, heißt das nicht das dich niemand wahrnimmt.

wie kommst du darauf das eine anzeige wegen sexueller belästigung mit einer verwaltungsstrafe eredigt ist. ich bin kein anwalt, aber das fällt doch unters strafrecht.
 
wie kommst du darauf das eine anzeige wegen sexueller belästigung mit einer verwaltungsstrafe eredigt ist. ich bin kein anwalt, aber das fällt doch unters strafrecht.
Darum der Zusatz "und du bist amtsbekannt"
Man könnte auch sagen "Strafregistereintrag" im Falle eines Gerichtsverfahrens, was aber nicht automatisch stattfindet. Kommt auf das Vorleben an.
 
Aber da sollte es schon Unterschiede geben zwischen:

....er hat sich neben mich auf die Parkbank gesetzt, seinen Penis aus der Hose geholt und angefangen sich einen runter zu holen.

und

....hab zwischen den Bäumen einen Mann gesehen der an sich rumspielt, sich aber nicht gut versteckt hat so dass man ihn vom Weg aus sehen kann.

Ich schätze dass war tagsüber, wo auch Familie mit Kindern spazieren gehen. 🙄
 
Rammelpüree...

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Meine Frage: Wenn ich niemanden wahrgenommen habe, kann ich dann jemanden anderen sexuell belästigt haben? Vorsatz war definitiv keiner dabei. Die Person hätte wegschauen/weggehen können, wenn ich von der Polizei nicht aufgehalten wurde, dann hätte ich nicht einmal die Idee gehabt, dass mich jemand gesehen hat.
Du wixt in der Öffentlichkeit (ja auch ein Wald ist Öffentlichkeit), hast niemanden wahrgenommen(gschaut hast sicher auch nicht) und gehst davon aus, dass Menschen, die da vorbeikommen, dich dabei sehen(müssen) einfach weitergehen und wegschauen sollen?
Die wollen da einfach spazieren gehen und sollen die Höflichkeit und den Anstand haben, dich beim Wixen nicht zu stören?

Merkst hoffentlich selber... :penguin:

Angezeigt hätte ich dich nicht, aber du mich wahrscheinlich später :mrgreen:
 
Aber warum sollte man so eine peinliche Geschichte erfinden?

.. Hast du Gründe, warum man so eine Geschichte nicht erfinden sollte?...

Es kickt ihn einfach, sich vorzustellen, angezeigt zu werden..... An and'ren kickt's wenn er in die Unterhos'n seiner Frau/Nachbarin/etc wixxt.....

Wen schert's......
 
und gehst davon aus, dass Menschen, die da vorbeikommen, dich dabei sehen(müssen) einfach weitergehen und wegschauen sollen?
Ich fürchte, viele gehen davon aus, dass eine geile Frau vorbeikommt und mithilft.

Sowas wird Männern tatsächlich in Pornos beigebracht und die glauben dann, das geht echt so.
(Ich wurde mal gefragt was ich tun würd. Wenn ich bei so wem vorbeikomme.)
 
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