Freundschaft vs. bezahlten Sex

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(Gelöschter Account)
Da wir hier im Erotikforum sind, nehme ich das Thema Prostitution.

Wurde dir die Freundschaft gekündigt, weil du im Sexgewerbe tätig bist bzw. weil du Kunde von Sexdamen bist?

Zu mir: Ich war mit einem Mädl so halbwegs befreudet, paar Monate. Durch Umwege hat sie erfahren, dass ich bezahlten Sex konsumiere und kündigte mir sofort die Freundschaft, ich sei widerlich, war ihre Bemerkung dazu.
 
Ich habe mit sehr sehr vielen Frauen gefickt und kann mich an die genaue Zahl gar nicht erinnern, aber ich glaube, dass ich schon mit circa 80 Frauen Sex hatte und 40 bis 50 davon waren SW.

Würden meine Eltern das erfahren, würden sie mich verstoßen.

Für meine männlichen Freunde wird das kein Problem sein, weil ich schon mit vielen Freunden in verschiedene Studios, Massagesalons, Laufhäusern usw. war.
 
Freundschaften wurden mir aufgrund meiner Tätigkeit keine aufgekündigt. FREUNDE stehen zueinander...und dabei geht es halt in erster Linie um die Person selbst und nicht um deren Job. Allerdings bin ich für meinen Vater seither "gestorben"...er hat mir zu Lebzeiten bereits auch den Pflichtteil meines Erbes wegen meines "sittenwidrigen Lebenswandels" entzogen...
 
Freundschaften wurden mir aufgrund meiner Tätigkeit keine aufgekündigt. FREUNDE stehen zueinander...und dabei geht es halt in erster Linie um die Person selbst und nicht um deren Job. Allerdings bin ich für meinen Vater seither "gestorben"...er hat mir zu Lebzeiten bereits auch den Pflichtteil meines Erbes wegen meines "sittenwidrigen Lebenswandels" entzogen...

Man glaubt es nicht was es alles gibt - Enterbung wegen sittenwidrigen Lebenswandels - :mauer:

http://www.erbrecht-heute.de/Erbrecht-Oesterreich.html

da hab ich aber verdammtes Glück nicht Bewohner der Alpenrepubilk zu sein ! :mrgreen:

Mein aufrichtiges Bedauern geht an dich Manu :winke:
 
...Mein aufrichtiges Bedauern geht an dich Manu :winke:
Danke, aber es ja niemand gestorben. ;) Und sonst gibt es keinen Grund, mich zu bedauern. Ich kann GsD zur Gänze alles auch ohne Erbe finanzieren - er möge 100 Jahre alt werden. Meine Genugtuung ist einfach, dass ich wohl der glücklichere Mensch von uns beiden bin. Und ICH kann mich jederzeit in den Spiegel schauen...:)
 
Ich wusste gar nicht, dass einem der Pflichtteil entzogen werden kann :shock:
 
Die Paragraphen § 767 bis § 773 des ABGB könnte einige interessiern.





§ 767. (1) Wer auf das Erbrecht Verzicht geleistet hat; wer nach den in dem achten Hauptstücke enthaltenen Vorschriften von dem Erbrechte ausgeschlossen wird; oder von dem Erblasser rechtmäßig enterbet worden ist; hat auf einen Pflichttheil keinen Anspruch, und wird bey der Ausmessung desselben so betrachtet, als wenn er gar nicht vorhanden wäre.

(2) Eine Pflichtteilsminderung nach § 773a erhöht den Pflichtteil der übrigen Noterben nicht.


Erfordernisse einer rechtmäßigen Enterbung.



§ 768. Ein Kind kann enterbt werden:


1)


(Anm.: Aufgehoben durch Art. 7, RGBl. Nr. 49/1868)

2)


wenn es den Erblasser im Nothstande hülflos gelassen hat;

3)


wenn es wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer lebenslangen oder zwanzigjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist;

4)


wenn es eine gegen die öffentliche Sittlichkeit anstößige Lebensart beharrlich führet.


§ 769. Aus den gleichen Gründen können auch der Ehegatte und die Eltern enterbt werden; der Ehegatte außerdem dann, wenn er seine Beistandspflicht gröblich vernachlässigt hat.


§ 770. Ueberhaupt kann einem Notherben auch solcher Handlungen wegen, die einen Erben nach den §§ 540 - 542 des Erbrechtes unwürdig machen, durch die letzte Willenserklärung der Pflichttheil entzogen werden.


§ 771. Die Enterbungsursache muß immer, sie mag von dem Erblasser ausgedrückt seyn oder nicht, von dem Erben erwiesen werden, und in den Worten, und dem Sinne des Gesetzes gegründet seyn.


§ 772. Die Enterbung wird nur durch einen ausdrücklichen in der gesetzlichen Form erklärten Widerruf aufgehoben.


§ 773. Wenn bey einem sehr verschuldeten oder verschwenderischen Notherben das wahrscheinliche Besorgniß obwaltet, daß der ihm gebührende Pflichttheil ganz, oder größten Theils seinen Kindern entgehen würde; so kann ihm der Pflichttheil von dem Erblasser, jedoch nur dergestalt entzogen werden, daß solcher den Kindern des Notherben zugewendet werde.


Pflichtteilsminderung



§ 773a. (1) Standen der Erblasser und der Pflichtteilsberechtigte zu keiner Zeit in einem Naheverhältnis, wie es in der Familie zwischen solchen Verwandten gewöhnlich besteht, so kann der Erblasser den Pflichtteil auf die Hälfte mindern.

(2) Die §§ 771 und 772 gelten sinngemäß für die Pflichtteilsminderung.

(3) Das Recht auf Pflichtteilsminderung steht nicht zu, wenn der Erblasser die Ausübung des Rechts auf persönlichen Verkehr mit dem Pflichtteilsberechtigten grundlos abgelehnt hat.

PS: Die Rechtsschreibfehler stammen nicht von mir --> das ABGB stammt aus dem Jahr 1811 und damals wurden einige Wörter anders geschrieben
 
ja die schöne bürgerliche gesetzgebung.

bei mir is alles solide
meine schwester hat zwar gemeint das ichs nicht herumerzählen sollte das ich SWs habe/hatte/noch haben werde und meine mutter wollts verständlicherweise auch ned so ausführlich geschildert bekommen, der vater hats zur kenntnis genommen und meine kumpels störts ned.
mehr haben ned wirklich danach gefragt wie ichs in ner zeit ohne partnerin aus mir rausbekomm und mehr werdens auch nimmer werden.

unterm strich, wenns auf seiten der konsumenten dazu kommt das hier etwas aufgekündigt wird muss das schon ein sehr instabiles sozialkonstrukt gewesen sein.

auf seiten der SWs isses sicher ned ganz so einfach,
wird auch sicher viel mit herkunft zu tun haben,
naja alles gute jedem von mir :)
 
die wichtigsten menschen wissen bescheid, die anderen würden mir auch nicht besonders fehlen..
ich bin mir aber sicher, dass sie kontakt abbrechen würden.. bis jetzt gsd nie erlebt..
 
die wichtigsten menschen wissen bescheid, die anderen würden mir auch nicht besonders fehlen..
ich bin mir aber sicher, dass sie kontakt abbrechen würden.. bis jetzt gsd nie erlebt..

Wenn man einer Frau erzählt man hat einmal die Dienstleistung einer SW in Anspruch genommen, wird es oft negativ aufgenommen. Habe schon die seltsamsten Vorwürfe gehört. Von ein echter Mann braucht sowas nicht, bis ich unterstütze den internationalen Frauenhandel und schließlich, der Vorwurf, man habe Neigungen die so pervers sind, weil wieso geht man sonst zu einer SW. Die einzige Ausnahme sind Frauen aus Osteuropa, die meistens nix schlimmes daran sehen.

Ich würd es verschweigen, wenn ich nicht immer so ehrlich wäre. :mauer: Manche nennen es Ehrlichkeit, indem Fall nenn ich es Dummheit.
 
Also ich könnte mir nicht vorstellen, jemanden zu enterben, wegen Tätigkeit als SW. Finde das ehrlich gesagt ganz schön schlimm. Einen Menschen macht doch die Persönlichkeit aus und nicht wie dieser Geld verdient. Die tätigkeit selber finde ich nur richtig, wenn man es aus Spaß macht und das Geld nebensache ist. Aber das ist ein anderes Thema.

Also für mich sind die Menschen die wegen dem Menschen verstoßen oder Enterben, eigentlich Unmenschen, dass finde ich für mich persönlich Sittenwiedrig.

Die Gesetzteslage in Ö finde ich eigentlich ganz schön schlimm, es sollten eher jene beschützt werden die sich für so eine Tätigkeit entscheiden, als ihnen lauter Stolpersteine und Unannehmlichkeiten in den weg zu leiten. Aber anscheinend will ja der Staat, wirklich Geheimprostitution fördern anstatt es für jene die es tun wollen, es als legale Tätigkeit schmackhaft zu machen.
 
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Die tätigkeit selber finde ich nur richtig, wenn man es aus Spaß macht und das Geld nebensache ist. Aber das ist ein anderes Thema.
jeder macht es für geld, sonst wäre es kein job und man wäre keine sexworkerin, manchen macht ihre arbeit spass andere müssen arbeiten damit sie ihre familie über die runden bringen oder freund finanzieren, was auch immer. aber im endefekt ist hauptgrund geld, man kann sich das schönreden wie man will, jede die das gegenteil behauptet sollte nicht mehr geld verlangen wenn das geld nicht im vordergrund steht, man kann spass haben und es proffesionell machen das eine schliesst das andere nicht aus....
eine verkäuferin kann auch gerne arbeiten, aber sie macht auch ihren job wegen geld, verstehts ihr was ich meine?
 
Ja das eine SW es nicht ohne Geld machen wird, ist schon klar. Ich meine ich gehe auch nicht nur Arbeiten, weil mir die Arbeit spaß macht, sondern weil ich das Geld brauche.

Warum wird jemand IT Fachkraft und nicht Maurer oder Immobilienmakler, weil dieser Person das Arbeiten mit Computern spaß macht und gefällt und nicht weil er/sie als Makler vielleicht mehr verdienen könnte…. Zum leben in unserer Gesellschaft "braucht" jeder einen Job. Von daher muss ich mich irgendwann für einen entscheiden.

Genau so sollte es bei SW auch sein, wenn ihr/ihm das spaß macht, wird man das sicherlich auch die Kunden merken und es fühlt sich für diese Person eventuell gar nicht wie Arbeit an. Ich kenne auch viele IT Techniker, für die das keine Arbeit ist sondern eher eine Leidenschaft, wenn sie davor sitzen und ein Problem lösen müssen und dann nicht aufhören bis sie es gelöst haben.

Wenn ich aber eine Arbeit mache und ich sitze im Büro und denke mir "ma Fad, und die Zeit vergeht nicht und es ist erst eine Minute vergangen"….. ich würde das nicht ewig aushalten und wenn eine Frau SW wird und sich dann denkt "ma jetzt muss ich den komischen Kerl über mich drüber lassen, wann ist denn der endlich fertig" dann…. na ja…. ist es nicht der richtige Beruf. Es geht mir viel mehr um Berufung.

So aber jetzt ist genau das passiert, was ich vermeiden wollte, ich bin aufs "andere Thema" eingegangen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Einen Menschen macht doch die Persönlichkeit aus und nicht wie dieser Geld verdient.

Meiner Meinung nach gehört die Jobwahl ganz eindeutig zur Persönlichkeit dazu!!

Die tätigkeit selber finde ich nur richtig, wenn man es aus Spaß macht und das Geld nebensache ist.

Liabe Ansicht. :)
Und diejenigen, die nicht wirklich eine Wahl haben? Dürfen nicht als Sexworkerin arbeiten?

Wenn ich aber eine Arbeit mache und ich sitze im Büro und denke mir "ma Fad, und die Zeit vergeht nicht und es ist erst eine Minute vergangen"... ich würde das nicht ewig aushalten und wenn eine Frau SW wird und sich dann denkt "ma jetzt muss ich den komischen Kerl über mich drüber lassen, wann ist denn der endlich fertig" dann... na ja... ist es nicht der richtige Beruf. Es geht mir viel mehr um Berufung.

JEDER hat in JEDEM Job Momente, in denen er sich den Feierabend herbei wünscht oder die Motivation mal aus anderen Gründen leidet.. warum sollen das SWs nicht haben?! :fragezeichen:
 
"ma jetzt muss ich den komischen Kerl über mich drüber lassen, wann ist denn der endlich fertig" dann…. na ja…. ist es nicht der richtige Beruf.

Nö, dann arbeitet sie unter Zwang.

Eine selbstbestimmte SW kann Gäste jederzeit ablehnen und tut dies auch.
 
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