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Gast
(Gelöschter Account)
Eben das...Was genau meinst du? Wenn es abgetrennte Bereiche gibt?
Jemanden auszusperren aus welchem Grund auch immer sollte überholt sein...
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Eben das...Was genau meinst du? Wenn es abgetrennte Bereiche gibt?
Gute IdeeRed mal mit einem Bademeister.
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Das Pflichtfach "Respekt" ist meiner Meinung nach in erster Linie die Aufgabe der Eltern.Brisanz liegt in der Luft.
Benehmen ist für viele wohl eine reine Glücksache.
Unabhängig von Geschlecht und Herkunft.
Traurig das so ein Thema im 21. Jahrhundert in freien Ländern überhaupt existiert.
Offensichtlich wird es Zeit das Thema Respekt vor anderen zum Pflichtfach zu machen.
Meistens fehlt es am grundsätzlichen Respekt vor den anderen.Das Pflichtfach "Respekt" ist meiner Meinung nach in erster Linie die Aufgabe der Eltern.
Und wenn den Eltern nie so etwas wie Respekt beigebracht wurde, wie soll das funktionieren?
Und es ist halt leider sehr wohl hauptsächlich ein Thema der Herkunft - auch wenn es natürlich
auch vielen unserer Jugendlicher an Respekt fehlt.
Bei uns nicht. Fast jeder kennt fast jeden. Unser Kumpel, Bademeister und seine Frau haben bzgl. Beschwerden über Belästigungen nix zu tun. Da wird man eher von anderen für immer blöd angeschaut, wenn man sich anderen gegenüber daneben benimmt.Gute Idee
Unsere kenne ich eh, jetzt wär ich glatt neugierig ob das auch hier bei uns ein Thema ist.
Da ich ohnehin nie in öffentliche Bäder gehe, viel zu eklig, sollen sie machen wie sie wollen.
jetzt musste ich den satz dreimal lesen um zu verstehen aber wenn ich einen balkon richtung schwimmbad habe und dann dort sitze und mit dem fernglas schaue oder selbst ein teleskop aaufstelle denke ich wird mir das niemand verbieten können auch wenn ich noch hundert burschen zur show dort einlade.Ich kenne einen Fall, wo ein Mieter einer zum einem Bad gehörenden Wohnung dann samt männlichen Gästen die ganze Zeit am Balkon verbracht und Badegäste beobachtet hat.
Da gab's dann schon mal eine ernste Ermahnung. Weil das ging dann doch zu weit...
Ein weeeeiiiter Schritt zurück in die Vergangenheit...
Wenn die Wohnung überm Kassenbereich ist und der Balkon direkt angrenzend an die Liegewiese, und Betreiber und Vermieter eine Person sind, dann ja!jetzt musste ich den satz dreimal lesen um zu verstehen aber wenn ich einen balkon richtung schwimmbad habe und dann dort sitze und mit dem fernglas schaue oder selbst ein teleskop aaufstelle denke ich wird mir das niemand verbieten können auch wenn ich noch hundert burschen zur show dort einlade.
sowas geht auch nur bei euch wahrscheinlich.Wenn die Wohnung überm Kassenbereich ist und der Balkon direkt angrenzend an die Liegewiese, und Betreiber und Vermieter eine Person sind, dann ja!
Weil sie es sonst nicht wissen.Warum wird jeder Frau hier erklärt, was sie aus Gründen der Gleichberechtigung zu wollen habe?

Was für Badebekleidung haben sie dann getragen?Bei in Basel wurden auf Wunsch der Musliminnen im abgetrennten Frauenbad die Monokinis verboten.