Drohendes Badeverbot in der neuen Donau

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Ob sich was verändert hat, ist noch nicht klar, allerdings gibt es 2 neue Erkenntnisse, wobei eine davon die Prüfmethoden der Stadt Wien untergräbt.
Das Ganze stützt sich auf die Studie publiziert von Alexander Kirschner an der MedUni Wien und Karl Lansteiner Privatuniversität:
Multiparametric monitoring of microbial faecal pollution reveals the dominance of human contamination along the whole Danube River

Erkenntnis 1:
Der größte Anteil der Fäkalien, hat menschlichen Ursprung und kommt nicht von Tierdünger usw.

Erkenntnis 2:
Die Bakterienbelastung kann an den Flussufern signifikant höher sein als in der Strommitte, daher kann eine Beurteilung von Proben, die in der Strommitte genommen wurden nicht immer zur Einschätzung der Belastung an den Flussufern, wo überwiegend gebadet wird, herangezogen werden.

Dann berichtete oe24 über irgendwelche Belastungen in Krems, die von der FPÖ und den Grünen vorgelegt wurden, die Messergebnisse find ich aber irgendwie nicht.
Fäkal-Alarm: Der Donauinsel droht ein Bade-Verbot
Auch NÖN berichtet es, ohne Quellen zu nennen (Top-Journalismus)
Anzeigen bei Staatsanwaltschaft Krems eingegangen
Kann durchaus sein, dass sich was verändert hat, die letzten Zahlen der Stadt Wien sind ja von Sep.2018 und kommen auch erst im April/Mai wieder, nur Quellen dazu zu finden ist ätzend:
Wasserqualität Alte Donau, Neue Donau und Strandbad Stadlau

NÖN verweist in ihrem Berich auf eine Studie der Karl Landsteiner Privatuni, auf der Seite der Privatuni findet sich allerdings die Publikation, die ich oben verlinkt habe und einer der Verfasser der Studie betonte in einem Interview zur Studie "Die Donau ist für ihre Größe, dank der zahlreichen Gewässerschutzmaßnahmen, ein ausgesprochen sauberes Gewässer"
www.derstandard.at/2000072462533/Faekalbakterien-in-der-Donau-stammen-meist-vom-Menschen


:hmm: Gab es da nicht unlängst mal einen größeren Vorfall bei der Firma Kwizda? Ist das alles schon wirklich weg oder wird es nun vertuscht und dafür ein Badeverbot erlassen!? :roll: Trauert i earna scho a zua.
 
:hmm: Gab es da nicht unlängst mal einen größeren Vorfall bei der Firma Kwizda? Ist das alles schon wirklich weg oder wird es nun vertuscht und dafür ein Badeverbot erlassen!? :roll: Trauert i earna scho a zua.
Das ist ins Korneuburger Grundwasser gesickert.
Hier ging es um Fäkalkeime im Wasser.
 
:hmm: Gab es da nicht unlängst mal einen größeren Vorfall bei der Firma Kwizda? Ist das alles schon wirklich weg oder wird es nun vertuscht und dafür ein Badeverbot erlassen!? :roll: Trauert i earna scho a zua.
Der Skandal damals war, dass durch die Firma die Konzentrationen der Pestizide im Grundwasser zwischen 1 µg/L und 57 µg/L lagen und somit den Grenzwert von 0,1 µg/L für Trinkwasser weit überschritten.
Nur liegen zwischen den Kriterien von Trinkwasserqualität und Badewasserqualität schon Welten, da bei Trinkwasser angenommen werden muss, dass ein Mensch rund 2 L pro Tag davon trinkt.
Ich weiss netmal obs für Badewasser überhaupt Pestizidgrenzwerte gibt und find auch keine.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Skandal damals war, dass durch die Firma die Konzentrationen der Pestizide im Grundwasser zwischen 1 µg/L und 57 µg/L lagen und somit den Grenzwert von 0,1 µg/L für Trinkwasser weit überschritten.
Nur liegen zwischen den Kriterien von Trinkwasserqualität und Badewasserqualität schon Welten, da bei Trinkwasser angenommen werden muss, dass ein Mensch rund 2 L pro Tag davon trinkt.
Ich weiss netmal obs für Badewasser überhaupt Pestizidgrenzwerte gibt und find auch keine.

Ja wobei die 57 stammen von AGES selber, die Fachhochschule Wien, sagt er war in Wahrheit tausendmal höher und ist es immer noch, da ja 15 Jahre lang die Gifte bei der Firma Kwizda austraten.
Die BH andererseits hat die Brunnen jetzt wieder freigegeben, weil die AGES im Auftrag der Kwizda das Wasser getestet und für unbedenklich erklärt hat. :schulterzuck:

Grenzwerte für Badewasser findet man deshalb relativ schwer, weil es eigentlich keine eigenen Grenzen gibt. Die Grenzwerte für Badewasser ist gleich mit dem des Trinkwassers, wie in der Verordnung 2012 festgehalten wurde:

2.

Es dürfen in chemischer Hinsicht

a)

keine Substanzen in Konzentrationen enthalten sein, die die Gesundheit der Badegäste gefährden können; dies gilt im Allgemeinen als eingehalten, wenn:

aa)

das Füllwasser aus einer Wasserversorgungsanlage gemäß Trinkwasserverordnung, BGBl. II Nr. 304/2001, in der jeweils geltenden Fassung, stammt oder das Füllwasser, das nicht aus einer Wasserversorgungsanlage gemäß Trinkwasserverordnung stammt, einer Mindestuntersuchung gemäß der Trinkwasserverordnung unterzogen wurde und deren Anforderungen entspricht

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at
 
Ich habe gelesen, dass im Sommer auf der neuen Donau ein Badeverbot droht, weil wie bekannt wurde von Schiffen Fäkalien in die Donau geleitet wurden. Ich bin im Sommer gerne in der Cruising Zone beim Kirschen Hain unterwegs. Zum abkühlen gehe ich dann gerne ins Wasser. Kann mir jemand sagen wo es in Wien sonst noch Cruising Bereiche gibt.


o_O Herst, schau noch mal genauer nach, weil vom NÖ-Landeshauptmann finde ich nur die Verordnung vom 26.02.2019 betreffend Donau und Neue Donau:

Text
§ 1

Zur Vermeidung einer Gefährdung für Leben und Gesundheit von Menschen ist das Baden
in der Donau im Bereich zwischen Strom-km 1938,800 und Strom-km 1938,100 am linken Stromufer und



in der Neuen Donau (Entlastungsgerinne des Donauhochwasserschutzes für Wien) im Bereich zwischen Gerinne-km 21,390 (Strom-km 1938,100) “Einlaufbauwerk” und Gerinne-km 21,240 (Strom-km 1937,950)


verboten.

§ 2
Text
§ 2

Bei einem Wasserstand der Donau von mehr als 550 cm, gemessen am Pegel Wien-Reichsbrücke ist darüber hinaus in der Neuen Donau im Bereich zwischen Gerinne-km 21,240 (Strom-km 1937,950) und Gerinne-km 19,290 (Strom-km 1936,000) “Landesgrenze NÖ-Wien” das Baden verboten.
Quelle: Bundeskanzleramt - www.ris.bka.gv.at

Besagtes Verbot gilt also nur auf einem bestimmten kurzen Teilstück von 150 Meter Länge in der Neuen Donau und 700 Meter der linken Seite in der Donau, alles andere gilt nur bei Hochwasser ab über 5,50 m Pegelstand. Und da schwimmt dann eh keiner freiwillig da drin.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin im Sommer oft auf der Donauinsel aber was ich da so in der Donau in Ufer Nähe so sehe gehe ich in die Donau bestimmt nicht rein.

Was siehst du da leicht? Ich geh gerne zu diesen Plastik Stege 50m unter der Reichsbrücke.
Ich hab die Neue Donau letzten Sommer richtig ausgenutzt, in 10 min mit dem Rad dort und dann ein Sprung ins kühle Nass :up:
 
Die Grenzwerte für Badewasser ist gleich mit dem des Trinkwassers, wie in der Verordnung 2012 festgehalten wurde:
Du zitierst hier aus der "Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über Hygiene in Bädern, Warmsprudelwannen (Whirlwannen), Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbädern und Kleinbadeteichen" und zwar konkret aus dem Abschnitt für Becken in Bädern:
B. Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit in Becken
Da fallen doch Donau, Neue Donau, Alte Donau nicht drunter?

Und allein schon in dieser Verordnung hast du z.B. für Kleinbadeteiche bereits völlig andere Grenzen, die mit Trinkwasserqualität nichts mehr zu tun haben.
B. Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit in Kleinbadeteichen

Füllwasser

§ 77. Das Wasser, mit dem Kleinbadeteiche gefüllt, die laufenden Wasserverluste ausgeglichen werden und mit dem die Wassererneuerung durchzuführen ist (Füllwasser), kann

1.einer Wasserversorgungsanlage gemäß Trinkwasserverordnung entnommen werden oder

2.aus Brunnen oder Quellen oder

3.aus oberirdischen Zuflüssen stammen.



§ 78 Speisung aus Brunnen oder Quellen

§ 78. (1) Erfolgt die Speisung eines Kleinbadeteiches aus Brunnen oder Quellen, muss das Füllwasser folgenden Anforderungen entsprechen:

1.Es muss in seuchenhygienischer Hinsicht einwandfrei sein; dies gilt im Allgemeinen als eingehalten, wenn folgende mikrobiologische Anforderungen erfüllt sind:

a)Escherichia coli: darf in 100 ml nicht nachweisbar sein,

b)Enterokokken: dürfen in 100 ml nicht nachweisbar sein,

2.in chemischer Hinsicht dürfen keine Substanzen in Konzentrationen enthalten sein, die die Gesundheit der Badegäste gefährden können und

3.der Gesamtphosphorgehalt des Füllwassers darf 20 µg/l nicht überschreiten.

(2) Bei begründetem Verdacht sind weitere mikrobiologische und chemische Parameter in die Untersuchungen einzubeziehen.

§ 79 Speisung aus oberirdischen Zuflüssen

§ 79. (1) Erfolgt die Speisung eines Kleinbadeteiches aus oberirdischen Zuflüssen, muss das Füllwasser folgenden Anforderungen entsprechen:

1.Es muss in seuchenhygienischer Hinsicht einwandfrei sein; dies gilt im Allgemeinen als eingehalten, wenn folgende mikrobiologische Anforderungen erfüllt sind:

a)Escherichia coli: die Konzentration darf 30 in 100 ml nicht überschreiten,

b)Enterokokken: die Konzentration darf 15 in 100 ml nicht überschreiten,

c)Salmonellen: dürfen in 1 l nicht nachweisbar sein,

2.in chemischer Hinsicht:

a)darf der Gesamtphosphorgehalt des Füllwassers 20 µg/l nicht überschreiten und

b)dürfen keine Substanzen in Konzentrationen enthalten sein, die die Gesundheit der Badegäste gefährden können.

(2) Bei begründetem Verdacht sind weitere mikrobiologische und chemische Parameter in die Untersuchungen einzubeziehen.

§ 80 Badewasser eines Kleinbadeteiches

§ 80. (1) Das Wasser, das sich in einem Kleinbadeteich befindet (Badewasser), muss folgenden Anforderungen entsprechen:

1.Es muss in seuchenhygienischer Hinsicht einwandfrei sein; dies gilt im Allgemeinen als eingehalten, wenn folgende mikrobiologische Anforderungen erfüllt sind:

a)Escherichia coli: die Konzentration darf 100 in 100 ml nicht überschreiten,

b)Enterokokken: die Konzentration darf 50 in 100 ml nicht überschreiten,

c)Salmonellen: dürfen in 1 l nicht nachweisbar sein (diese Untersuchung ist dann durchzuführen, wenn Wasservögel vorhanden sind),

d)Pseudomonas aeruginosa: die Konzentration darf 25 in 100 ml nicht überschreiten (diese Untersuchung ist nur dann durchzuführen, wenn das Badewasser über eine Filtereinrichtung geführt wird),

2.in chemisch-physikalischer Hinsicht:

a)die Sichttiefe darf 2 m nicht unterschreiten,

b)die Konzentration an gelöstem Sauerstoff hat mindestens 80% Sättigung O2 zu betragen,

c)der pH-Wert darf 6 nicht unterschreiten und 9 nicht überschreiten und

d)der Gesamtphosphorgehalt darf 20 µg/l nicht überschreiten.

(2) Bei begründetem Verdacht sind weitere mikrobiologische und chemische Parameter in die Untersuchungen einzubeziehen.
 
Du zitierst hier aus der "Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über Hygiene in Bädern, Warmsprudelwannen (Whirlwannen), Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbädern und Kleinbadeteichen" und zwar konkret aus dem Abschnitt für Becken:


:schulterzuck: Für Freibäder oder Wildwasser finde ich nix, dürfte da also auch gelten, weil Badewasser generell auch trinkbar sein muss.

Aber wie vom Bundeskanzleramt gestern verlautbart geht es bei dem Verbot nicht um Fäkalien, Wasserqualität oder sonstwas, sondern um eine gefährliche Strömung in der Neuen Donau und in der Donau, wegen Gefahr für Leib und Leben bei Hochwasser.
 
Muss es nicht, sonst wären Salzbäder/Salzwasserbecken unzulässig.


Wozu aber quasi erst Trinkwasser oder dessen entsprechend hergenommen werden muss, steht da, gesalzen wird dann wahrscheinlich erst nachher bei uns, bzw. ist z.B. bei Baden in der schwefeligen Römertherme, das Schwefelwasser wieder so verdünnt, dass man's trinken auch kann. Im ungarischen Bük dagegen, speibst dich an, vor lauter Schwefel. :D
 
Die Beurteilung von Trinkwasser basiert primär auf der Trinkwasserverordnung, jene von Badegewässern auf der Badegewässerverordnung bzw. des Bäderhygienegesetzes.
 
Macht es doch wie früher im Rhein, z.B. bei den Bayer Werken, wurde der Rhein mehrmals täglich chemisch gereinig...
 
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