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Also denkt ihr, dass der Hintergrund oft Exhibitionismus ist?
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Könnte es sein, dass unsere Gestzgebung das Versenden von Dicpics nur vom Hörensagen unter Strafe gestellt ?
Ich habe bisher noch von wenigen wirklich vollstreckten Strafen gelesen. Bin mir aber sicher dass seitdem schon haufenweise Dickpicks verschickt wurden.Er lebt nicht mehr.Ich nehme mal an, dass du deinem Vater so etwas nicht unterstellen würdest
Ich denke, dass das Schaffen eines klaren Verbotes ein erster Schritt zum Umdenken sein wird.Ich habe bisher noch von wenigen wirklich vollstreckten Strafen gelesen. Bin mir aber sicher dass seitdem schon haufenweise Dickpicks verschickt wurden.
Ist wohl ein ähnlich vollstreckbares Gesetz wie zB Cybermobbing oder Hassrede. Passiert täglich... aber das irgendwas wirklich vor Gericht landet kommt verhältnismäßig selten vor. Wenn doch kommts oft zu Urteilen. Nur der Schritt bis hin zur Anzeige findet halt selten statt. Weil sich kaum jemand rechtliche Probleme, mögliche Anwaltskosten und Termine und am Ende vielleicht sogar das Risiko von Gerichtskosten antut wegen irgendwelcher dummer Nachrichten die man online bekommt.
Ich denke dass man das, wie so viel im Leben, nicht allzu sehr verallgemeinern sollte. Wird diese und jene Gründe geben.Also denkt ihr, dass der Hintergrund oft Exhibitionismus ist?
Populismus/SymbolpolitikAlso....das ganze ist ein Fake?
Niemand bekommt ungewollte Dickpics?
Wozu wurde dann dafür ein Gesetz erfunden??

Ich habe das nicht verallgemeinert. Mein posting war bewusst in " Ich-Form" geschrieben.Einerseits hast du schon Recht (sehe ich persönlich genauso), aber nicht jede (junge) Frau sieht das so entspannt und man sollte nicht immer von sich auf andere schließen.
Naja ich finde es schon gut sowas zu machen.Populismus/Symbolpolitik
Aha.Populismus/Symbolpolitik
Am Arbeitsplatz ists natürlich was anderes ...
Sind WhatsApp, Instagram Facebook etc wirklich auch nur annähernd so wichtig wie EF?
Uns reicht EF als Weltanschauung...![]()
Fast keine!Also, nicht jede Frau ist begeistert von solchen Nachrichten.
Wie @Mitglied #490845 Richtig sagt, auch hier ist es verboten.Wenn das hier im EF oder ähnlichen Seiten passiert, ist das noch einzusehen.
Sicher?In einem Forum wie diesem,muss eine Frau tatsächlich eher damit rechnen ein Dicpic zu bekommen als am Arbeitsplatz.
Rechtlich gesehen hätte sie auch hier das Recht einen Anzeige einzubringen.
Als erstes müsste es mal zu einer Anzeige kommen und daran wird es oft scheitern, weil sich die wenigsten das antun wollen.Ich habe bisher noch von wenigen wirklich vollstreckten Strafen gelesen. Bin mir aber sicher dass seitdem schon haufenweise Dickpicks verschickt wurden.
Ist wohl ein ähnlich vollstreckbares Gesetz wie zB Cybermobbing oder Hassrede. Passiert täglich... aber das irgendwas wirklich vor Gericht landet kommt verhältnismäßig selten vor. Wenn doch kommts oft zu Urteilen. Nur der Schritt bis hin zur Anzeige findet halt selten statt. Weil sich kaum jemand rechtliche Probleme, mögliche Anwaltskosten und Termine und am Ende vielleicht sogar das Risiko von Gerichtskosten antut wegen irgendwelcher dummer Nachrichten die man online bekommt.
Ich denke hier hat das Recht und Gesetz Vorrang vor den AGBs.Sicher?
Ich hab mir den Text beim Einloggen lange nicht mehr durchgelesen und habe auch "eingeloggt bleiben" aktiviert. Kriege das also selten zu sehen. Noch seltener lese ich es bewusst. Ebenso die AGB und ähnliche Details denen man bei der Registrierung zustimmt.
Aber früher war es noch so dass man beim Betreten des EF bestätigt hat das man volljährig ist und sich damit einverstanden erklärt sexuell explizites Material zu sehen.
Bin eben gerade unsicher ob das noch so ist. Weiterhin hebeln Hausregeln für gewöhnlich keine Gesetze aus. Wäre aber interessant wie das alles rechtlich zusammen spielt???
Ja nur dass das Versenden von Dickpics ja nicht per se illegal ist. Ebensowenig von Muschifotos oder anderen Intim/Pornobildchen.Ich denke hier hat das Recht und Gesetz Vorrang vor den AGBs.
Eine kurze KI Recherche ergibt folgendes Ergebnis:Ja nur dass das Versenden von Dickpics ja nicht per se illegal ist. Ebensowenig von Muschifotos oder anderen Intim/Pornobildchen.
Ich kann meiner Freundin oder jeder anderen Frau die eines haben will ja jederzeit eines schicken.
Das UNGEWOLLTE Zusenden ist als Belästigung zu werten.
Was wenn man mit dem Zutritt ins EF aber seinen Willen bzw seine Bereitschaft erklärt sowas zu sehen bzw geschickt zu bekommen?
Ich denke im EF wird niemand eine Anzeige stellen, weil Pimmel eh überpräsent sind. Aber ungefragt dicpics zu versenden wird überall rechtlich verboten sein, egal wo.Sicher?
Ich hab mir den Text beim Einloggen lange nicht mehr durchgelesen und habe auch "eingeloggt bleiben" aktiviert. Kriege das also selten zu sehen. Noch seltener lese ich es bewusst. Ebenso die AGB und ähnliche Details denen man bei der Registrierung zustimmt.
Aber früher war es noch so dass man beim Betreten des EF bestätigt hat das man volljährig ist und sich damit einverstanden erklärt sexuell explizites Material zu sehen.
Bin eben gerade unsicher ob das noch so ist. Weiterhin hebeln Hausregeln für gewöhnlich keine Gesetze aus. Wäre aber interessant wie das alles rechtlich zusammen spielt???
Man erklärt sich einverstanden, dass so etwas zu sehen ist, nicht damit, welche geschickt zu bekommen.Ja nur dass das Versenden von Dickpics ja nicht per se illegal ist. Ebensowenig von Muschifotos oder anderen Intim/Pornobildchen.
Ich kann meiner Freundin oder jeder anderen Frau die eines haben will ja jederzeit eines schicken.
Das UNGEWOLLTE Zusenden ist als Belästigung zu werten.
Was wenn man mit dem Zutritt ins EF aber seinen Willen bzw seine Bereitschaft erklärt sowas zu sehen bzw geschickt zu bekommen?
Danke für die KlarstellungEine kurze KI Recherche ergibt folgendes Ergebnis:
In Österreich hat der Gesetzgeber beim Thema ungefragte „Dickpics“ (das unaufgeforderte Versenden von Genitalbildern) eine klare und scharfe Grenze gezogen.
Das Verschicken solcher Bilder ist ein eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch (StGB). Österreich hat damit eine frühere rechtliche Grauzone im digitalen Raum geschlossen.
Hier sind die wichtigsten Eckpunkte der aktuellen Gesetzeslage:
1. Welcher Paragraph greift?
Das Verbot ist im § 218 StGB („Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen“) verankert. Der Gesetzgeber hat diesen Paragraphen gezielt um den Absatz 1b erweitert, um Cyber-Gewalt und digitale sexuelle Belästigung gerichtlich strafbar zu machen.
2. Was genau steht unter Strafe?
Strafbar macht sich, wer:
Eine andere Person belästigt (sprich: die Handlung ist unerwünscht und erzeugt negative Gefühle von einigem Gewicht).
Dies im Wege der Telekommunikation oder über ein Computersystem tut (das umfasst WhatsApp, Instagram, Snapchat, E-Mail, SMS, aber auch Übertragungswege wie AirDrop oder Bluetooth im öffentlichen Raum).
Eine Bild- oder Videoaufnahme übermittelt, die wesentlich menschliche Genitalien zeigt.
Dies absichtlich und unaufgefordert tut.
Danke für die Klarstellung