Dickpic -Machtdemonstration?

Könnte es sein, dass unsere Gestzgebung das Versenden von Dicpics nur vom Hörensagen unter Strafe gestellt ?
:schulterzuck:Ich habe bisher noch von wenigen wirklich vollstreckten Strafen gelesen. Bin mir aber sicher dass seitdem schon haufenweise Dickpicks verschickt wurden.

Ist wohl ein ähnlich vollstreckbares Gesetz wie zB Cybermobbing oder Hassrede. Passiert täglich... aber das irgendwas wirklich vor Gericht landet kommt verhältnismäßig selten vor. Wenn doch kommts oft zu Urteilen. Nur der Schritt bis hin zur Anzeige findet halt selten statt. Weil sich kaum jemand rechtliche Probleme, mögliche Anwaltskosten und Termine und am Ende vielleicht sogar das Risiko von Gerichtskosten antut wegen irgendwelcher dummer Nachrichten die man online bekommt.
 
:schulterzuck:Ich habe bisher noch von wenigen wirklich vollstreckten Strafen gelesen. Bin mir aber sicher dass seitdem schon haufenweise Dickpicks verschickt wurden.

Ist wohl ein ähnlich vollstreckbares Gesetz wie zB Cybermobbing oder Hassrede. Passiert täglich... aber das irgendwas wirklich vor Gericht landet kommt verhältnismäßig selten vor. Wenn doch kommts oft zu Urteilen. Nur der Schritt bis hin zur Anzeige findet halt selten statt. Weil sich kaum jemand rechtliche Probleme, mögliche Anwaltskosten und Termine und am Ende vielleicht sogar das Risiko von Gerichtskosten antut wegen irgendwelcher dummer Nachrichten die man online bekommt.
Ich denke, dass das Schaffen eines klaren Verbotes ein erster Schritt zum Umdenken sein wird.

Viele Männer werden sich so erstmal bewusst, dass es eben nicht in Ordnung ist unaufgefordert Dicpics zu versenden.

Im nächsten Schritt wird es wohl zu den ersten Verurteilungen und Strafen kommen und die Kosten der Klägerin- soferne sie rechtschutzversichert ist -werden Null sein.

Auch die reine Anzeige ist nicht mit Kosten verbunden.

Ich glaube tatsächlich, dass sich viele Männer gar nicht bewusst sind dass das Versenden derartiger Fotos eine Belästigung darstellt.

Dass das aber so ist, hat der Gesetzgeber mit seiner Initiative nun ganz klar gestellt und ich persönlich finde diesen Schritt begrüssenswert.
 
Also denkt ihr, dass der Hintergrund oft Exhibitionismus ist?
Ich denke dass man das, wie so viel im Leben, nicht allzu sehr verallgemeinern sollte. Wird diese und jene Gründe geben.

Aber wenn wir uns hier im Forum umsehen gibt es durchaus die Exhibitionisten die ihren Schwanz überall und mit Begeisterung hochladen wo die Bilder ansatzweise zum Thema passen, oder auch nicht.
Dann gibts diejenigen die sich daran erfreuen zum Thema passend, zB im LGTB Unterbereich oder bei den Intimfotos, sich gegenseitig zu bejubeln und Bestätigung zu bekommen wie geil der Schwanz doch aussieht. Vielleicht gehts da weniger ums Zeigen als um die Bestätigung und den Selbstwert. "Der ist ja gar nicht so klein!" oÄ.

Und dann gibts, ich weiß in dem Fall nicht wie viele (vermutlich hauptsächlich weil ich kein Frauenprofil habe), wohl diejenigen die das ungefragt und unerwünscht in PN's packen und irgendwelchen Frauen aufs Auge drücken.
Wobei da wieder der Gedanke einer Einladung und die fehlgeleitete Vorstellung so Frauen verführen zu können vielleicht eher der Grund ist als Exhibitionismus?

Und vermutlich noch 15 andere Gründe und komplexere Formen der Motivation. Von gutherzig aber bissi doof bis hin zu pervers-böse und alles dazwischen.
 
Also....das ganze ist ein Fake?
Niemand bekommt ungewollte Dickpics?
Wozu wurde dann dafür ein Gesetz erfunden??
Populismus/Symbolpolitik
Am Arbeitsplatz ists natürlich was anderes ...
Sind WhatsApp, Instagram Facebook etc wirklich auch nur annähernd so wichtig wie EF?
Uns reicht EF als Weltanschauung...:schulterzuck:
 
Zuletzt bearbeitet:
Populismus/Symbolpolitik
Naja ich finde es schon gut sowas zu machen.

Es gibt auf alle Fälle zumindest die Möglichkeit dagegen vorzugehen. Ob das dann in 100% aller Fälle gemacht wird oder nicht... Muss ja nicht unbedingt.

Aber es zeigt zumindest Grenzen auf und ermöglicht auch manchmal diese durchzusetzen.

Wir haben auch Tempo 130 auf der Autobahn. Fühlt sich auch manchmal ein wenig wie Symbol Politik an wenn wieder irgendwer 20-30kmh schneller an mir vorbei zieht... Aber erstens fassen diese Leute dann zumindest gelegentlich Strafen aus, und zweitens sind es so zumindest normalerweise keine 200kmh mit denen Leute vorbeiziehen!
 
Populismus/Symbolpolitik
Am Arbeitsplatz ists natürlich was anderes ...
Sind WhatsApp, Instagram Facebook etc wirklich auch nur annähernd so wichtig wie EF?
Uns reicht EF als Weltanschauung...:schulterzuck:
Aha.

Am Arbeitsplatz ist es nicht ok.
In sozialen Medien schon ?

Du hast eine eigenartige Rechtsauffassung.

Edit:
In einem Forum wie diesem,muss eine Frau tatsächlich eher damit rechnen ein Dicpic zu bekommen als am Arbeitsplatz.
Rechtlich gesehen hätte sie auch hier das Recht eine Anzeige einzubringen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Aufregung über dicpics ist geteilt. Kommt darauf an, welche Frau/Person die bekommt. Ich kenne persönlich zwei Beispiele. Beide Frauen haben auf seriösen Plattformen nur nach Beziehung gesucht ohne Sex! Beide haben bei ca jeder zweiten Antwort in der ersten Zuschrift schon ein dickpic oder eine eindeutige sexbezogene Nachricht erhalten. Die eine Bekannte hat ohne sich aufzuregen eine Absage gesendet. Die andere hat sich bei den eindeutigen und unmoralischen Antworten extrem aufgeregt und gleich blockiert. Also, nicht jede Frau ist begeistert von solchen Nachrichten. Und das auf seriösen Plattformen. Wenn das hier im EF oder ähnlichen Seiten passiert, ist das noch einzusehen. Sogar ich Frage mich, haben so viele Männer heutzutage keinen Anstand mehr...
 
In einem Forum wie diesem,muss eine Frau tatsächlich eher damit rechnen ein Dicpic zu bekommen als am Arbeitsplatz.
Rechtlich gesehen hätte sie auch hier das Recht einen Anzeige einzubringen.
Sicher?
Ich hab mir den Text beim Einloggen lange nicht mehr durchgelesen und habe auch "eingeloggt bleiben" aktiviert. Kriege das also selten zu sehen. Noch seltener lese ich es bewusst. Ebenso die AGB und ähnliche Details denen man bei der Registrierung zustimmt.

Aber früher war es noch so dass man beim Betreten des EF bestätigt hat das man volljährig ist und sich damit einverstanden erklärt sexuell explizites Material zu sehen.

Bin eben gerade unsicher ob das noch so ist. Weiterhin hebeln Hausregeln für gewöhnlich keine Gesetze aus. Wäre aber interessant wie das alles rechtlich zusammen spielt???
 
:schulterzuck:Ich habe bisher noch von wenigen wirklich vollstreckten Strafen gelesen. Bin mir aber sicher dass seitdem schon haufenweise Dickpicks verschickt wurden.

Ist wohl ein ähnlich vollstreckbares Gesetz wie zB Cybermobbing oder Hassrede. Passiert täglich... aber das irgendwas wirklich vor Gericht landet kommt verhältnismäßig selten vor. Wenn doch kommts oft zu Urteilen. Nur der Schritt bis hin zur Anzeige findet halt selten statt. Weil sich kaum jemand rechtliche Probleme, mögliche Anwaltskosten und Termine und am Ende vielleicht sogar das Risiko von Gerichtskosten antut wegen irgendwelcher dummer Nachrichten die man online bekommt.
Als erstes müsste es mal zu einer Anzeige kommen und daran wird es oft scheitern, weil sich die wenigsten das antun wollen.
 
Sicher?
Ich hab mir den Text beim Einloggen lange nicht mehr durchgelesen und habe auch "eingeloggt bleiben" aktiviert. Kriege das also selten zu sehen. Noch seltener lese ich es bewusst. Ebenso die AGB und ähnliche Details denen man bei der Registrierung zustimmt.

Aber früher war es noch so dass man beim Betreten des EF bestätigt hat das man volljährig ist und sich damit einverstanden erklärt sexuell explizites Material zu sehen.

Bin eben gerade unsicher ob das noch so ist. Weiterhin hebeln Hausregeln für gewöhnlich keine Gesetze aus. Wäre aber interessant wie das alles rechtlich zusammen spielt???
Ich denke hier hat das Recht und Gesetz Vorrang vor den AGBs.

Ähnlich wie bei Dienstverträgen.

Da kannst du prinzipiell alles unterschreiben, es gilt allerdings das Gesetz es sein denn der AV räumt dir bessere Kondition ein.

Edit:
Sollte hier ein Jurist anwesend sein und ich falsch liegen, bitte ich um Korrektur.
 
Ich denke hier hat das Recht und Gesetz Vorrang vor den AGBs.
Ja nur dass das Versenden von Dickpics ja nicht per se illegal ist. Ebensowenig von Muschifotos oder anderen Intim/Pornobildchen.
Ich kann meiner Freundin oder jeder anderen Frau die eines haben will ja jederzeit eines schicken.

Das UNGEWOLLTE Zusenden ist als Belästigung zu werten.

Was wenn man mit dem Zutritt ins EF aber seinen Willen bzw seine Bereitschaft erklärt sowas zu sehen bzw geschickt zu bekommen?<

Edit:
Ebenso meine Bitte um eine Korrektur durch Juristen. Oder @admin, @petseit oder @against-the-odds .
 
Ja nur dass das Versenden von Dickpics ja nicht per se illegal ist. Ebensowenig von Muschifotos oder anderen Intim/Pornobildchen.
Ich kann meiner Freundin oder jeder anderen Frau die eines haben will ja jederzeit eines schicken.

Das UNGEWOLLTE Zusenden ist als Belästigung zu werten.

Was wenn man mit dem Zutritt ins EF aber seinen Willen bzw seine Bereitschaft erklärt sowas zu sehen bzw geschickt zu bekommen?
Eine kurze KI Recherche ergibt folgendes Ergebnis:

In Österreich hat der Gesetzgeber beim Thema ungefragte „Dickpics“ (das unaufgeforderte Versenden von Genitalbildern) eine klare und scharfe Grenze gezogen.

Das Verschicken solcher Bilder ist ein eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch (StGB). Österreich hat damit eine frühere rechtliche Grauzone im digitalen Raum geschlossen.

Hier sind die wichtigsten Eckpunkte der aktuellen Gesetzeslage:

1. Welcher Paragraph greift?

Das Verbot ist im § 218 StGB („Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen“) verankert. Der Gesetzgeber hat diesen Paragraphen gezielt um den Absatz 1b erweitert, um Cyber-Gewalt und digitale sexuelle Belästigung gerichtlich strafbar zu machen.

2. Was genau steht unter Strafe?

Strafbar macht sich, wer:

Eine andere Person belästigt (sprich: die Handlung ist unerwünscht und erzeugt negative Gefühle von einigem Gewicht).

Dies im Wege der Telekommunikation oder über ein Computersystem tut (das umfasst WhatsApp, Instagram, Snapchat, E-Mail, SMS, aber auch Übertragungswege wie AirDrop oder Bluetooth im öffentlichen Raum).

Eine Bild- oder Videoaufnahme übermittelt, die wesentlich menschliche Genitalien zeigt.

Dies absichtlich und unaufgefordert tut.
 
Sicher?
Ich hab mir den Text beim Einloggen lange nicht mehr durchgelesen und habe auch "eingeloggt bleiben" aktiviert. Kriege das also selten zu sehen. Noch seltener lese ich es bewusst. Ebenso die AGB und ähnliche Details denen man bei der Registrierung zustimmt.

Aber früher war es noch so dass man beim Betreten des EF bestätigt hat das man volljährig ist und sich damit einverstanden erklärt sexuell explizites Material zu sehen.

Bin eben gerade unsicher ob das noch so ist. Weiterhin hebeln Hausregeln für gewöhnlich keine Gesetze aus. Wäre aber interessant wie das alles rechtlich zusammen spielt???
Ich denke im EF wird niemand eine Anzeige stellen, weil Pimmel eh überpräsent sind. Aber ungefragt dicpics zu versenden wird überall rechtlich verboten sein, egal wo.
 
Ja nur dass das Versenden von Dickpics ja nicht per se illegal ist. Ebensowenig von Muschifotos oder anderen Intim/Pornobildchen.
Ich kann meiner Freundin oder jeder anderen Frau die eines haben will ja jederzeit eines schicken.

Das UNGEWOLLTE Zusenden ist als Belästigung zu werten.

Was wenn man mit dem Zutritt ins EF aber seinen Willen bzw seine Bereitschaft erklärt sowas zu sehen bzw geschickt zu bekommen?
Man erklärt sich einverstanden, dass so etwas zu sehen ist, nicht damit, welche geschickt zu bekommen.
 
Eine kurze KI Recherche ergibt folgendes Ergebnis:

In Österreich hat der Gesetzgeber beim Thema ungefragte „Dickpics“ (das unaufgeforderte Versenden von Genitalbildern) eine klare und scharfe Grenze gezogen.

Das Verschicken solcher Bilder ist ein eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch (StGB). Österreich hat damit eine frühere rechtliche Grauzone im digitalen Raum geschlossen.

Hier sind die wichtigsten Eckpunkte der aktuellen Gesetzeslage:

1. Welcher Paragraph greift?

Das Verbot ist im § 218 StGB („Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen“) verankert. Der Gesetzgeber hat diesen Paragraphen gezielt um den Absatz 1b erweitert, um Cyber-Gewalt und digitale sexuelle Belästigung gerichtlich strafbar zu machen.

2. Was genau steht unter Strafe?

Strafbar macht sich, wer:

Eine andere Person belästigt (sprich: die Handlung ist unerwünscht und erzeugt negative Gefühle von einigem Gewicht).

Dies im Wege der Telekommunikation oder über ein Computersystem tut (das umfasst WhatsApp, Instagram, Snapchat, E-Mail, SMS, aber auch Übertragungswege wie AirDrop oder Bluetooth im öffentlichen Raum).

Eine Bild- oder Videoaufnahme übermittelt, die wesentlich menschliche Genitalien zeigt.

Dies absichtlich und unaufgefordert tut.
Danke für die Klarstellung
 
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