Beziehungspunkt Monogamie

Ich habe kein Problem damit zu einem Stich zu kommen.. Klar man kann immer belogen werden und sei die Wahrscheinlichkeit auch höher, wenn ich als singel Sex haben will dann hab ich sex und auch bevor ich mich auf eine monogame beziehung einlassen habe ich vorher auch schon sex mit dem möglichen Partner. Verwechselt monogamie nicht mit Keuschheit, Jungfräulichkeit oder nur Sex in einer monogamen Beziehung zu haben, ich bin auch modern eingestellt und nicht konservativ, wenn ich singel bin, kanns auch mal anders laufen ......erst wenn ich für monogamie mit jemanden den ich kennen lerne bereit bin dann hab ich nichts mehr mit anderen unter Beachtung der Feinabstimmung!
Na sorry, das ist dann eine ganz normale Beziehungsanbahnung. Man lernt jemanden kennen, es läuft gut, man hat zumindest ähnliche Vorstellungen und Ziele und man geht eine längere Beziehung ein. Das bei den Vorstellungen auch sexuelle Treue sein kann - klar, warum nicht?

Das ist kein fixfertiges Beziehungskonzept, das ist reine Ausmachungssache. - Vielleicht meinst Du ja das mit Deiner vielzitierten "Feinabstimmung"?

Diese "Abstimmung" gibt es in jeder Beziehung, völlig egal, mit wem wer Sex hat oder nicht.
Das sind Kompromisse oder nur Vereinbarungen. Da ist es egal, ob ausgemacht wird, Mittwoch geht er mit seinen Kumpels Fußball schauen und sie hat ihren Mädelsabend oder daheim wird nur vegan gekocht oder wir wollen ein gemeinsames Konto und jeder hat nur ein Taschengeld oder wir gehen gemeinsam in den Swingerclub oder einer oder beide dürfen nebenher auch mit anderen Sex haben.

Du suchst also eine ganz stinknormale Beziehung mit sexueller Treue. Und deswegen einen 30-Seiten-Thread?
 
Grad dieses Faktum (sexuelle Treue) ist doch (immerwieder ein gewisser) Streitpunkt für so manche hier. Nicht Wille / Sehnsucht nach einer Beziehung... ;)
Es ist kein Streitpunkt in dem Sinne, Wenn man klar erkennt und formulieren kann, was man will: Eine langfristige Partnerschaft mit gemeinsamer Lebensführung auf Augenhöhe und tiefer emotionalen Verbindung unter Einhaltung von Werten wie Ehrlichkeit, Offenheit und Zuverlässigkeit.

Treue ist ebenso ein Wert ... nur leider ein in unserem Umfeld - im Kontext von Beziehungen - oft mit sexueller Exklusivität gleichgesetzt ... das ist sozusagen (noch) "Usus" ....

Liegt am allgemeinen Verständnis von Monogamie (diese impliziert sexuelle Exklusivität) und - etwas weiter gesehen - die rechtliche Behandlung in der Ehe ... denn wenn auch mittlerweile nicht mehr automatisch Trennungsgrund per se, rangiert ein "Fremdgehen" dann doch unter "wesentliche Eheliche Verfehlung" afair.

Unser Beziehungsmodell könnte man z.B. - angelehnt an die Aussage von @Mitglied #469517 - als Emotional-/Partnerschaftlich Monogam und Sexuell Poly einordnen ... wird im Kontext einer Ehe als sozial/wirtschaftlicher Pakt geführt ... für so eine Betrachtung muss man dann allerdings die "Ebenen" der Beziehung weiter differenzieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man klar erkennt und formulieren kann, was man will:
aber ja doch, einem ist / sind diese, dem anderen jene Werte / Lebensform wichtig. Nenn es meinetwegen halt nicht einen Streit-, sondern Diskousionspunkt ;)
Treue ist ebenso ein Wert ... nur leider ein in unserem Umfeld - im Kontext von Beziehungen - oft mit sexueller Exklusivität gleichgesetzt ... das ist sozusagen (noch) "Usus" ....
...deine Überzeugungsarbeit ist wirklich sehr beeindruckend ;)
Liegt am allgemeinen Verständnis von Monogamie (diese impliziert sexuelle Exklusivität) und - etwas weiter gesehen - die rechtliche Behandlung in der Ehe ... denn wenn auch mittlerweile nicht mehr automatisch Trennungsgrund per se, rangiert ein "Fremdgehen" dann doch unter "wesentliche Eheliche Verfehlung" afair.
Das man einen Seitensprung nicht per Gesetzt unbedingt massiv / strafrechtlich verfolgt, da bin ich duchaus etwas bei dir. Vereinbart man aber jene Exklusivität, weil sie eben beiden wichtig ist, so sollten sich die Partner doch daran halten. Für jene "Bestrafung" eines Vertrauensbruch ist eine gestzliche Unterstützung aber nicht ganz ungünstig, weil eine Motivation sich an Vereinbarungen zu halten doch (bei manchen) daduch gesteigert werden kann...
Unser Beziehungsmodell könnte man z.B. - angelehnt an die Aussage von @Mitglied #469517 - als Emotional-/Partnerschaftlich Monogam und Sexuell Poly einordnen ... wird im Kontext einer Ehe als sozial/wirtschaftlicher Pakt geführt ... für so eine Betrachtung muss man dann allerdings die "Ebenen" der Beziehung weiter differenzieren.
...wie gesagt, einem ist dies, dem anderen das wichtig(er)...;)
 
Hi,

...deine Überzeugungsarbeit ist wirklich sehr beeindruckend ;)

das sehe ich auch so.

Das man einen Seitensprung nicht per Gesetzt unbedingt massiv / strafrechtlich verfolgt, da bin ich duchaus etwas bei dir. Vereinbart man aber jene Exklusivität, weil sie eben beiden wichtig ist, so sollten sich die Partner doch daran halten. Für jene "Bestrafung" eines Vertrauensbruch ist eine gestzliche Unterstützung aber nicht ganz ungünstig, weil eine Motivation sich an Vereinbarungen zu halten doch (bei manchen) daduch gesteigert werden kann...

Jein. Die Befriedigung der sexuellen Bedürfnisse ist elementarer Sinn der Ehe. Das Problem ist, dass wenn einer Sex verweigert, der andere nur 6 Monate Zeit hat, die Scheidung zu beantragen. Danach gilt es als verziehen.

Man müsste, wenn man einen Partner hat, der Sex verweigert, dem Partner einen eingeschriebenen Brief schreiben, mit dem Inhalt, dass man sich extern bedient, wenn der Partner nicht will.

Dann ist alles geklärt.

Niemand geht eine Vereinbarung auf sexuelle Exklusivität ein, wenn der andere nicht für die sexuelle Befriedigung bereit ist.

LG Tom
 
Hi,



das sehe ich auch so.



Jein. Die Befriedigung der sexuellen Bedürfnisse ist elementarer Sinn der Ehe. Das Problem ist, dass wenn einer Sex verweigert, der andere nur 6 Monate Zeit hat, die Scheidung zu beantragen. Danach gilt es als verziehen.eee

Man müsste, wenn man einen Partner hat, der Sex verweigert, dem Partner einen eingeschriebenen Brief schreiben, mit dem Inhalt, dass man sich extern bedient, wenn der Partner nicht will.

Dann ist alles geklärt.

Niemand geht eine Vereinbarung auf sexuelle Exklusivität ein, wenn der andere nicht für die sexuelle Befriedigung bereit ist.

LG Tom
Bitte die Ausführung nochmals verifizieren...
Afair gibt es mittlerweile keinen Anspruch auf Sexualität (mehr) .
 
Hi,

Bitte die Ausführung nochmals verifizieren...
Afair gibt es mittlerweile keinen Anspruch auf Sexualität (mehr) .

es gibt auch keinen Anspruch auf sexuelle Exklusivität.

Aber natürlich ist eine grundlose Sexverweigerung eine schlimme Eheverfehlung.

LG Tom

PS: Nachtrag:
 
Hi,

Jein. Die Befriedigung der sexuellen Bedürfnisse ist elementarer Sinn der Ehe. Das Problem ist, dass wenn einer Sex verweigert, der andere nur 6 Monate Zeit hat, die Scheidung zu beantragen. Danach gilt es als verziehen.

Man müsste, wenn man einen Partner hat, der Sex verweigert, dem Partner einen eingeschriebenen Brief schreiben, mit dem Inhalt, dass man sich extern bedient, wenn der Partner nicht will.
Darf in einer Ehe der Partner einen eigeschriebenen Brief für den anderen annehmen ? :unsure: :mrgreen:
 
natürlich. Mea culpa.
Hör auf dort, wo es um nix geht, wie in einem Sexforum, Schuld zu suchen, bei anderen oder bei Dir. :)
Was glaubst was da Wappler(innen) für Unheil tatsächlich anrichten können, selbst das ist wurst.
Ob blau oder weiß, wer das nicht weiß, ist selber schuld. :)
 
Real sind sie froh, wenn sie alles los werden. :)
Der Blaue und der Weiße, es ist ja schon sehr kompliziert - sollte sogar ein Leseschwacher hinbekommen, könnte man glauben.
Bei mir ist am Dienstag früh a Packerl vor der Tür gelegen.
Muss zwischen 22.00 und 4:45 geliefert worden sein.
Kurios war daran - das Packerl war für meine Nachbarin die 50m weiter wohnt.
Derzeit könnens ned mal mehr Hausnummern lesen.
 
Hi,

Geh, gib den Link auf ein Urteil her. :)


4 Ob 193/18p kannst Du Dir aus dem RIS selbst suchen. Daraus:

Dass eine beharrliche und grundlose Verweigerung ehelichen Verkehrs bei dutzenden Gelegenheiten über Jahre hinweg hier eine objektive Eheverfehlung verwirklicht, haben die Vorinstanzen ausgehend von der Rechtsprechung (vgl RIS-Justiz RS0056561) vertretbar bejaht.

Und das bei einer Frau mit Angststörung.

Das aktuelle EMRK Erkenntnis ändert daran wenig, weil bei uns, anders als in Frankreich, so ein Urteil ohnehin nicht möglich wäre.

LG Tom

PS: Weil ich ein Lieber bin:

 
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