Hi,
das sehe ich auch so.
Jein. Die Befriedigung der sexuellen Bedürfnisse ist elementarer Sinn der Ehe. Das Problem ist, dass wenn einer Sex verweigert, der andere nur 6 Monate Zeit hat, die Scheidung zu beantragen. Danach gilt es als verziehen.eee
Man müsste, wenn man einen Partner hat, der Sex verweigert, dem Partner einen eingeschriebenen Brief schreiben, mit dem Inhalt, dass man sich extern bedient, wenn der Partner nicht will.
Dann ist alles geklärt.
Niemand geht eine Vereinbarung auf sexuelle Exklusivität ein, wenn der andere nicht für die sexuelle Befriedigung bereit ist.
LG Tom