Beziehungspunkt Monogamie

Hi,

Deshalb liegt bei mir aber auch die "Werte, Messlattette" schon sehr sehr hoch ..

Du hast eine Messlafette?

Wäre es ein Beziehungslimbo, läge Deine Messlatte wohl sehr niedrig ... die Schwierigkeiten der Höhe hängt davon ab, ob man unten durch oder oben drüber will.

LG Tom
 
Zuletzt bearbeitet:
o.t.
Oida Fuchs. Da warat nur mehr der Menschengerichtshof noch anzurufen gewesen, da geht es nicht um Inhalt sondern um Formalitäten im Endeffekt.
Die angeführten Entscheidungstext auch nicht von Pappe (Scheidung übrigens wegen geistiger Störung, gell).

Die Vorinstanzen gaben dem auf § 50 EheG gestützten Scheidungsbegehren des Klägers statt, weil die Ehe durch das nicht als Eheverfehlung zu betrachtende Verhalten der an einer psychischen Erkrankung (Angststörung mit Panikattacken) leidenden Beklagten unheilbar zerrüttet worden sei. Vor dem Eintritt der Zerrüttung gesetzte Eheverfehlungen des Klägers begründeten kein überwiegendes Verschulden; nach Eintritt der – vom Kläger als unheilbar angesehenen – Zerrüttung und nach Erhebung der Scheidungsklage gesetzte Eheverfehlungen des Klägers seien nicht geeignet gewesen, die Ehe noch weiter zu zerrütten.
u.s.w.


Sei es wie es sei. Da hat viel Kohle, die Besitzer gewechselt bis es zu diesem Urteil kam.

A grindige Gschicht, gleich auf mehreren Ebenen.
Da fällt mir jemand ein, der hat das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse erhalten + anerkannter Gerichtsgutachter.
Kinder wie die Zeit vergeht......
 
Hi,


Sei es wie es sei. Da hat viel Kohle, die Besitzer gewechselt bis es zu diesem Urteil kam.

wenn Du damit Bestechlichkeit ses Gerichts unterstellen willst: glaube ich nicht. Ich vertraue in den Rechtsstaat.


A grindige Gschicht, gleich auf mehreren Ebenen.
Da fällt mir jemand ein, der hat das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse erhalten + anerkannter Gerichtsgutachter.
Kinder wie die Zeit vergeht......

Ich kenne die erstinstanzliche Entscheidung nicht. Wäre z.B. die Angststörung das Ergebnis erheblichen Drogenmissbrauchs, wäre das menschlich leichter zu verstehen.

In guten wie in schlechten Zeiten bedeutet auch nicht die absolute Selbstaufgabe.

Um zum Thema Monogamie zurück zu kommen, ich hab den Eindruck, dass der Sex wichtig ist, wenn der Partner den verweigert aber eher die Verletzung "er mag mich nicht" im Vordergrund steht, weshalb Fremdgehen oft auch nur oberflächlich Abhilfe schafft.

LG Tom
 
wenn Du damit Bestechlichkeit ses Gerichts unterstellen willst: glaube ich nicht. Ich vertraue in den Rechtsstaat.
Sowieso.
Hätten wir eine andere Wahl? Nö.
Um zum Thema Monogamie zurück zu kommen, ich hab den Eindruck, dass der Sex wichtig ist, wenn der Partner den verweigert aber eher die Verletzung "er mag mich nicht" im Vordergrund steht, weshalb Fremdgehen oft auch nur oberflächlich Abhilfe schafft.
Hach, es kann soviel Gründe geben, in Deinem Fall steht eh alles drin (wenn´s wahr ist)

Fast soviele als warum ein Mann....tütüt....aber darüber redet man nicht.
Zweiklassenjustitz gibt es ganz sicher nicht. ;)
 
Zurück
Oben