Dienstleistungen Diverses Backgrounddiskussionen über das Gewerbe

  • Ersteller Ersteller Gast
  • Erstellt am Erstellt am
Bei dieser Tat wäre eine Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wahrscheinlich gewesen, da gibt es keine "Halbstrafe", der frühestmögliche Zeitpunkt einer vorzeitigen Abschiebung wäre nach 15 Jahren gewesen, in Anbetracht der Schwere der Tat eher später bis wesentlich später.

Im Maßnahmenvollzug erfolgt u.U. irgendwann die Einstufung als nicht mehr gefährlich, dann kann abgeschoben werden.

Voraussetzung dafür ist allerdings die grundsätzliche Abschiebbarkeit des Täters, ob die gegeben ist kann ich nicht beurteilen.
Grundsätzlich sollte jeder, der sich nicht integrieren kann oder möchte (was hier ja wohl ganz offensichtlich der Fall war 🙄), abgeschoben werden ("dürfen")! 🤔
Natürlich muss auch für die entsprechende Bestrafung bzw. den Maßnahmen-Vollzug (in welcher Einrichtung auch immer) Sorge getragen werden, ganz gleich in welchem Land.
Das Gesetz sieht halt offenbar vor, dass dies in jenem Land geschehen sollte, in dem auch die Straftat begangen wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundsätzlich sollte jeder, der sich nicht integrieren kann oder möchte (was hier ja wohl ganz offensichtlich der Fall war 🙄), abgeschoben werden ("dürfen")! 🤔

Die Diskussion geht in Richtung Politik, die führe ich grundsätzlich nicht in Foren und ist in den meisten Foren auch nicht gern gesehen, daher inhaltlich keine Antwort.
 
Die Diskussion geht in Richtung Politik, die führe ich grundsätzlich nicht in Foren und ist in den meisten Foren auch nicht gern gesehen, daher inhaltlich keine Antwort.
Ja schon klar - denn am Ende macht es ja schließlich auch keinen Unterschied, woher der Mörder kommt bzw. stammt.
Es ist und bleibt jedenfalls eine schreckliche Tat, die keinesfalls tolerabel ist! Politik hin oder her...
 
Zurück
Oben