Affaire18.com Kündigung!!!

A

Gast

(Gelöschter Account)
Hallo Leute, habe mich damals mal vor lauter BLÖDHEIT auf dieser Seite angemeldet und nach dem ich auch interessante Mails von Damen erhalten habe, entschied ich mich so ein Packet zu kaufen.

Nun bin ich aber drauf gekommen das dies alles mehr als nur Verarsche ist und FAKE hier ein eher noch harmloser Ausdruck ist.


Ich habe bereits 2 Mails mit meiner Kündigung verschickt.

Wie in den AGB der Seite angegeben habe ich meine Zugangsdaten mitgesendet, sprich Username, Mail, PW, da ich die Mitgliedsnummer nirgendwo rauslesen könnte.

Doch habe keine Bestätigung erhalten, und auf der Seite steht nach wie vor wann die nächste Abbuchung von meinem Konto stattfindet.


Kann mir wer helfen??
 
Kann mir wer helfen??

Ja, ein Anwalt ;) Drum hat das auch weniger was im Sextalk verloren. Der kann dir dann auch sagen ob die AGB von der Seite rechtlich ok sind. Ansonsten: Schick einen eingeschriebenen Brief an diese Firma. Dann hast du den Nachweis über die Kündigung. Aber ansonsten: Wenn du ne Rechtschutzversicherung hast, dann geh zum Anwalt oder eventuell auch einfach zur AK zum Konsumentenschutz.
 
Lies genau die AGB, WIE sie die Kündigung haben wollen.

Als Beispiel nur: Habe einmal bei einem Provider per Mail was bestellt. Da ich per Mail den Vertrag begonnen habe, dachte ich, dass ich es auch per Mail beenden kann. Ich dachte mit meiner Mailkündigung ist alles erledigt. Ein Scheiß, sie haben die Mail ignoriert und den Inkasso beauftragt. Erst ein Brief von mir beendete den Vertrag.
 
Informier z.B. auch Deine Bank, daß sie an den Betreiber keine Überweisung vornehmen dürfen.
 
Doch habe keine Bestätigung erhalten, und auf der Seite steht nach wie vor wann die nächste Abbuchung von meinem Konto stattfindet.
Lies dir die AGB genau durch und beachte Kündigunsfristen. Wenn du im Recht bist, lasse es von der Bank rückbuchen und zwinge somit sie zu einer Reaktion.

So würde ich es machen...
Natürlich kannst du auch den Vertrag als nichtig ansehen, wenn die vereinbarte Leistung nicht erbracht wurde. Den Sachverhalt, dass sie dir nur Fakes schicken wirst aber kaum beweisen können.
 
Also die AGB und vorallem das punkto Kündigung habe ich die letzte Woche aufs genaueste gelesen, und auch bei der letzten Kündigungsmail (vor 2 Tagen) vermerkt.
Kündigung muss mindestens 10 Tage vor der nächsten Abbuchung eingelangt sein.

Den Weg über die Bank habe ich zwar auch schon dran gedacht, aber was man auch in den AGB nachlesen kann ist, das sie bei Zahlungsverzug ebenfalls rechtlich handelt.
 
Druck die Mails, die du ihnen geschickt hast, aus, damit du im Notfall Beweise hast und lass das Geld dann von der Bank zurückbuchen - meistens ist der Rechtsweg nur ne leere Drohung, weil solche "Unternehmen" genau wissen, dass sie keine Chance haben.

Aber sie machen halt weiter, weils genug Doofe gibt, die keine Ahnung haben, dass sie im Recht sind und sich einschüchtern lassen...
 
Also ich habe mich dort auch angemeldet und am nächsten Tag die automatische Verlängerung per Mail gekündigt, wie in den AGBs als gültiger Weg beschrieben. An die angegebene Support-Adresse. Hatte 3 Tage später die Bestätigung, die hatte sich allerdings in meinem Spam-Folder bereits beim Provider (web.de) verhakt.
Da ich mit einem lokalen Mailprogramm arbeite, sind das bei mir 2 Stellen, wo Spam ausgefiltert wird.
Ansonsten: du bist in der Beweispflicht, ausdrucken einer abgeschickten Mail reicht nicht. Einschreiben mit Rückschein wäre da das einzig wirklich rechtlich belastbare. Ist nach Holland aber nicht grad günstig.

Insgesamt kann ich dir aber in deinem Urteil zu affaire18 nur Recht geben: über die Hälfte der Frauen, vor allem die mit Bildern, die Top-Date sind und Männer anschreiben, weil sie angeblich selbst nicht angeschrieben werden, sind bestimmt Fakes. Das beste war ein Frauen-User-Profil namens "Teaser123". Mannnn, für wie doof halten die einen. Aber Moment, ich bin ja auch Mitglied geworden. Ähhh, Stammhirn mal wieder stärker als der Rest...
 
Ansonsten: du bist in der Beweispflicht, ausdrucken einer abgeschickten Mail reicht nicht. Einschreiben mit Rückschein wäre da das einzig wirklich rechtlich belastbare.
Jein, beweisen tut ein Rückschein nur, dass ein Kuvert an eine bestimmte Adresse geschickt wurde, nicht was darin enthalten war.

Es geht um Glaubhaftmachung, was dafür geeignet ist, entscheidet der Richter. Reko gilt als angesehenere Methode.

Bei Emails kann man auch Zustell- bzw. Leseberichte anfordern, wenn man einen eigenen Server hat auch den SMTP-Verkehr tracen. Ich kann so in jedem Fall nachweisen, dass ein bestimmtes Mail am Zielsystem angekommen ist, nicht aber ob es dort in einem internen Spamfilter hängengeblieben ist.

Somit wäre ich Richter...
Der durchschnittliche kennt sich aber mit diesen Dingen nicht so gut aus...
 
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