S
Gast
(Gelöschter Account)
So einfach ist das nicht. Der Verbrecher läuft unbehelligt frei herum und könnte jederzeit wieder zuschlagen. Da hilft keine Therapie beim Opfer, im Gegenteil gehört der Stalker in eine Anstalt. Aber bei unserer Sparjustiz wohl ein frommer Wunsch.
Die Frage ist, WAS ist Stalking. Wenn du jemand X-mal in der Nacht anrufst, wird ein Richter das bei entsprechender Beweislage als Straftat würdigen. Wenn dir jemand bewusst im Supermarkt, in der Tiefgarage, beim Joggen über den Weg läuft, dann findet das Stalking unbewusst im Kopf statt, Beweislage = Null.