Generelles Sexverbot nach Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. ?!

Nur ein Gedanke.


Liebe EF - Freunde!


Nach § 3 (3) 4. Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=20000696 ist das Bewerben von Sexualdienstleistungen verboten, welche geeignet sind, sexuelle Krankheiten zu übertragen (Unsafe-Sex-Praktiken), insbesondere in Bordellen, Printmedien und elektronischen Medien.

Die Folgerung daraus ist das auch die Ausübung von Unsafe-Sex-Praktiken verboten ist welches wiederum zu einem kompletten Sexverbot in Oberösterreich führt.

Begründung:
Es darf folgendes weder geworben noch ausgeübt werden:
Alles Ohne (Sex ohne Schutz)
Sex mit Schutz
Griechisch
Naturfranzösisch
Französisch bei Ihr
Französisch bei Ihm
Intimzonenfotos von SW `s

Anmerkung:
Das Werben mit Intimzonenfotos von SW´s ist streng genommen verboten und entspricht nicht dem erlassenen Gesetz weil Intimzonenrasur eine Unsafe-Sex-Praktik darstellt. Dadurch ist auch ein Sexverbot für SW´s und auch Freier mit Intimzonenrasur gegeben. Intimzonenrasur ist eine Unsafe-Sex-Praktik weil dadurch sexuelle Krankheiten wie etwa HIV übertragen werden kann. Unsafe-Sex-Praktiken sind auch Sex mit Schutz weil auch dort sexuelle Krankheiten übertragen werden können.

Mit diesem Paragraphen § 3 (3) 4. Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. hat sich Oberösterreich und das Sexgewerbe nichts gutes getan.



Liebe Grüße
Peter


Sowas ist für den Privatbereich "Totes Recht". Niemand schert sich tatsächlich darum.
 
Auch die Rasur der Intimzone gehört zu den Unsafe - Sex - Praktiken weil dadurch sexuelle Krankheiten übertragen werden können. Da sehr viele SW `s eine Intimzonenrasur haben dürften diese streng gesehen nach 1) den sexuellen Verkehr eigentlich nicht ausüben.
:trost::trost::trost:
 
Der Peter ist nur ein bisschen verwirrt, es gibt aber schlimmeres ;)
 
Noch einmal das es nicht konfus ist:
1) Es liegt klar auf der Hand wenn der Gesetzgeber ein Werbeverbot für Unsafe - Sex - Praktiken erlässt möchte der Gesetzgeber auch damit die Ausübung dieser Unsafe - Sex - Praktiken verhindern.


:lehrer: Du irrst dich schon im ersten Punkt und somit ist deine ganze Schlußfolgerung falsch und nur mehr lächerlich! :kopfklatsch:

Wenn beide mündig und alt genug unsafe ficken wollen, dann kratzt das keinen
 
:lehrer: Du irrst dich schon im ersten Punkt und somit ist deine ganze Schlußfolgerung falsch und nur mehr lächerlich! :kopfklatsch:

Wenn beide mündig und alt genug unsafe ficken wollen, dann kratzt das keinen


Liebe Kira6!


Man sollte schon Gesetze genau lesen und daraus Schlussfolgerungen ziehen können.
Es kratzt sehr wohl wen; wenn sich eine/r eine sexuelle Krankheit einfängt.


Liebe Grüße
Peter
 
Ich sags immer wieder: sperrts das Juridikum auf der Linzer Uni zu. OÖ hat so schon genug Juristen. Und weils zu viele davon gibt, haben wohl alle zu viel Zeit um: ein blödsinniges Gesetz auszuhecken UND dann in einem Erotikforum über dieses blödsinnige Gesetz zu diskutieren.

/holy
 
Ich sags immer wieder...

"Aushecken" wie auch "diskutieren" scheinen mir durchaus legitim. Mehr als fragwürdig aber sind dergleichen persönliche Schlussfolgerungen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
"Aushecken" wie auch "diskutieren" scheinen mir durchaus legitim. Mehr als fragwürdig aber sind dergleichen persönliche Schlussfolgerungen.

Jeder hat seine Meinung und wir sind glücklicherweise auch in einem Land wo man sie frei äussern darf. Ich hab hier niemanden im Forum persönlich angegriffen sondern nur meine peinliche Meinung kundgetan. Ich steh dazu, ich kann mit 95% der Juristen nichts anfangen und find sie zudem stark überbezahlt. Meine Meinung, aber jeder hat da wohl seine eigene.
 
Jeder hat seine Meinung und wir sind glücklicherweise auch in einem Land wo man sie frei äussern darf. Ich hab hier niemanden im Forum persönlich angegriffen sondern nur meine peinliche Meinung kundgetan.


Ist mir -ehrlich gesagt- nicht wirklich schlüssig, warum du dies jetzt schreibst!? Es scheint fast, als fühltest du dich angegriffen und zugleich deiner Meinung enthoben. Beides war nicht beabsichtigt und ist somit (zumindest) von mir auch nicht erfolgt.

So ganz nebenbei aber: Es ist ein Trugschluss anzunehmen, man könne in jedem Fall strafrechtlich irrelevant zu jeder Zeit und an jedem Ort sagen was man will!

Um aber auf den Kern meiner themenbezogenen Ausführungen zurück zu kehren: In Frage gestellt hatte ich hier lediglich die persönliche Schlussfolgerung des TE, welche das generellen Sexverbot zur Folge hätte!? Und auch darüber lässt sich diskutieren. War wohl auch so vom TE beabsichtigt.


... ich kann mit 95% der Juristen nichts anfangen und find sie zudem stark überbezahlt.

Das wäre jetzt aber ein völlig anderes Thema, diskussionswürdig oder auch nicht.

Die Masse der Leute im Übrigen scheint sehr wohl "etwas mit Juristen" anfangen zu können, beansprucht diese nämlich (gewollt oder nicht) mehr und mehr. Insofern regeln sich dann auch gewisse Einkommen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
....Nur ein Gedanke.....

Gedanken sind grundsätzlich frei....
aber wenn man deine Postings und die von dir eröffneten Thread allgemein so liest,
könnte man fast glauben, du hast mit dem Themen SW ´s und paysex ein grundlegendes Problem...:shock:
 
Und warum tust das dann nicht? :fragezeichen:


Lieber Bulsara und EF - Freunde!


Ich habe mich inzwischen informiert und weis dass meine Schlussfolgerungen korrekt sind.

1) Natürlich möchte der Gesetzgeber wenn er die Werbung verbietet auch die Ausübung der Unsafe-Sex-Praktiken vermeiden und unterbinden. Ergänzend dazu sei auch der eigentliche Grund von § 3 (3) 4. Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. gesagt das man im Sexgewerbe keine BDSM Praktiken mehr haben möchte.
2) Wenn dann auch Betreiber von LH`s udgl. in diesem Sinne in Hausordnungen, Mietverträge, Preislisten, usw. Vorschreibungen erlassen ist die Ausübung verboten.

Was jedoch 1) Gesetzgeber und 2) Betreiber nicht wissen ist das Sie sich nach § 216 StGB strafbar mach. Demnach ist das Werbeverbot rechtswidrig.

Und darum willst unbedingt natur geblasen werden? :hahaha:

Wenn NF nicht mehr möglich ist; kann man für dieses Service gleich eine Gummipuppe verwenden.


Liebe Grüße
Peter
 
Gedanken sind grundsätzlich frei....
aber wenn man deine Postings und die von dir eröffneten Thread allgemein so liest,
könnte man fast glauben, du hast mit dem Themen SW ´s und paysex ein grundlegendes Problem...:shock:


Lieber Hasab!

Ich habe sicherlich mit SW´s und paysex kein grundlegendes Problem. Ich finde jedoch das sich Sw´s und auch die Kunden viel zu viel gefallen lassen.


Liebe Grüße
Peter
 
Lieber Peter010,

auch ich kann Deine - fast schon an den (Scham-)Haaren herbeigezogene - Auslegung dieses Gesetzestextes nicht teilen

Damit liegst Du aber ziemlich richtig:
Es kratzt sehr wohl wen; wenn sich eine/r eine sexuelle Krankheit einfängt.
... und zwar oft den, der sie sich eingefangen hat.
... und wenn es ihn schon nicht kratzt, dann juckts ev. beim Wasserlassen :lol:

Viel Spaß bei allem was DIR das Gesetz noch erlaubt!
Grüße vom
Silberrücken
 
Was jedoch 1) Gesetzgeber und 2) Betreiber nicht wissen ist das Sie sich nach § 216 StGB strafbar mach.

Du hast von Recht sowas von keine Ahnung. :roll:

Nicht nur dass deine Schlussfogerungen abstrus sind, ist dir unbekannt, dass sich der Geltungsbereich des StGB nicht auf Gesetzgeber erstreckt.
 
Du hast von Recht sowas von keine Ahnung. :roll:

Nicht nur dass deine Schlussfogerungen abstrus sind, ist dir unbekannt, dass sich der Geltungsbereich des StGB nicht auf Gesetzgeber erstreckt.


Lieber Bulsara!


Du irrst gewaltig.
Auch ein Landesgesetzgeber hat Bundesgesetze einzuhalten. Das wird ja immer verwirrender. Zum Schluss gibt es Landesgesetze welche Betrug, Raub, ..... zulassen obwohl dies laut Bundesgesetz verboten ist.


Liebe Grüße
Peter


PS.: Im Bereich der Sexualdienstleistung sprich Prostitution ist noch immer das StGB oberstes Recht. Dem haben sich auch Landesgesetze sowie Betreiber von LH`s udgl. unterzuordnen.
 
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