Generelles Sexverbot nach Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. ?!

Mitglied #152737

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Nur ein Gedanke.


Liebe EF - Freunde!


Nach § 3 (3) 4. Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=20000696 ist das Bewerben von Sexualdienstleistungen verboten, welche geeignet sind, sexuelle Krankheiten zu übertragen (Unsafe-Sex-Praktiken), insbesondere in Bordellen, Printmedien und elektronischen Medien.

Die Folgerung daraus ist das auch die Ausübung von Unsafe-Sex-Praktiken verboten ist welches wiederum zu einem kompletten Sexverbot in Oberösterreich führt.

Begründung:
Es darf folgendes weder geworben noch ausgeübt werden:
Alles Ohne (Sex ohne Schutz)
Sex mit Schutz
Griechisch
Naturfranzösisch
Französisch bei Ihr
Französisch bei Ihm
Intimzonenfotos von SW `s

Anmerkung:
Das Werben mit Intimzonenfotos von SW´s ist streng genommen verboten und entspricht nicht dem erlassenen Gesetz weil Intimzonenrasur eine Unsafe-Sex-Praktik darstellt. Dadurch ist auch ein Sexverbot für SW´s und auch Freier mit Intimzonenrasur gegeben. Intimzonenrasur ist eine Unsafe-Sex-Praktik weil dadurch sexuelle Krankheiten wie etwa HIV übertragen werden kann. Unsafe-Sex-Praktiken sind auch Sex mit Schutz weil auch dort sexuelle Krankheiten übertragen werden können.

Mit diesem Paragraphen § 3 (3) 4. Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. hat sich Oberösterreich und das Sexgewerbe nichts gutes getan.



Liebe Grüße
Peter
 

Stimmt, aber offenbar nicht grad ein sehr durchdachter, siehe unten

Die Folgerung daraus ist das auch die Ausübung von Unsafe-Sex-Praktiken verboten ist welches wiederum zu einem kompletten Sexverbot in Oberösterreich führt.
Peter

Das ist schlichtweg falsch. Verboten ist alleine die Bewerbung von Unsafe-Sex-Praktiken, aber nicht deren Ausübung. Ansonsten wäre es ja verboten, zuhause mit der Freundin Spaß zu haben und in Oberösterreich Kinder zu zeugen, das Land würde irgendwann aussterben.

Vermutlich hast du aber ohnehin keinen Spaß mit deiner Freundin, sonst würdest du dir nicht solche Gedanken machen ;)
 
Lieber owen_six!


Dem kann ich leider nicht zustimmen weil sehr viele SW ´s sowie LH`s mit Fotos von SW´s sowie Sex-Praktiken werben welche aber verboten sind.


Liebe Grüße
Peter
 
Dem kann ich leider nicht zustimmen weil sehr viele SW ´s sowie LH`s mit Fotos von SW´s sowie Sex-Praktiken werben welche aber verboten sind.

Jetzt wirds noch konfuser. Also noch mal ganz langsam für dich:
1) Du behauptest, ein Werbeverbot für Unsafe-Sex-Praktiken ist gleichzusetzen mit einem Ausübungsverbot für Unsafe-Sex-Praktiken. (was schon mal falsch ist)
2) Das (korrekte) Gegenargument lehnst du mit der Begründung ab, dass mehrere SWs und LH gegen das Werbeverbot verstoßen.

Irgendwie scheinst du ein bisschen verwirrt zu sein. Vielleicht hilfts, mal kurz an die frische Luft zu gehen - das Wetter ist ja heute schön draußen ;)
 
Die Folgerung daraus ist das auch die Ausübung von Unsafe-Sex-Praktiken verboten ist welches wiederum zu einem kompletten Sexverbot in Oberösterreich führt.

Das Werben mit Intimzonenfotos von SW ´s ist streng genommen verboten und entspricht nicht dem erlassenen Gesetz weil Intimzonenrasur eine Unsafe-Sex-Praktik darstellt.

Du beweist Mut. :lol:

So einen Topfen zu schreiben .....

:kopfklatsch:
 
In der Kleinstadt in der ich wohne gilt seit 1890 am Hauptplatz ein Rauchverbot und wen schert es....
 
In der Kleinstadt in der ich wohne gilt seit 1890 am Hauptplatz ein Rauchverbot und wen schert es....

Dieses "Problem" ist aber anderer Natur! Hier geht es um das fälschliche Folgern, die Annahme vergleichsweise, es würden sich an einem Formel 1-Wochenende nur (überzeugte) Nichtraucher auf entsprechendem Gelände befinden dürfen, wo man doch der Tabakindustrie hier keine Werbefläche (mehr) gönnt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dieses "Problem" ist aber anderer Natur! Hier geht es um das fälschliche Folgern, die Annahme vergleichsweise, es würden sich an einem Formel 1-Wochenende nur (überzeugte) Nichtraucher auf entsprechendem Gelände befinden dürfen, wo man doch der Tabakindustrie hier keine Werbefläche (mehr) gönnt.

...mea culpa, mea culpa, wenn scherzhaft vom Thema abwich...aber ich blicke da beim besten Willen nicht durch:fragezeichen:
 
Die Folgerung daraus ist das auch die Ausübung von Unsafe-Sex-Praktiken verboten ist welches wiederum zu einem kompletten Sexverbot in Oberösterreich führt.
Servus Perter
Ich will Dir keinesfalls auf Dein würschtl treten !
Es wäre aber schon schön ,
wennst unser Lehrer sein willst !
Lg, bessere Dich
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist eigentlich für ein Österreichisches Gesetz , ganz simpel und Klar formuliert , ohne Widersprüche , ausnahmen und sonstigen Juristischen Firlefanz .

Was ist verboten . Das Werben für ........

das Bewerben von Sexualdienstleistungen, welche geeignet sind, sexuelle Krankheiten zu übertragen

in klammer noch einmal die genaue Definition

(Unsafe-Sex-Praktiken)

Und wo die Werbung nicht Stattfinden Darf

Im Internet , in Zeitungen , und es darf ach zb. in Bordellen nicht ausgehängt oder beworben werden .

ist doch ganz Klar und Deutlich


Original Text § 3 Abs. 4
4.
das Bewerben von Sexualdienstleistungen, welche geeignet sind, sexuelle Krankheiten zu übertragen (Unsafe-Sex-Praktiken), insbesondere in Bordellen, Printmedien und elektronischen Medien;
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist eigentlich für ein Österreichisches Gesetz , ganz simpel und Klar formuliert , ohne Widersprüche , ausnahmen und sonstigen Juristischen Firlefanz .

Was ist verboten . Das Werben für ........

das Bewerben von Sexualdienstleistungen, welche geeignet sind, sexuelle Krankheiten zu übertragen

in klammer noch einmal die genaue Definition

(Unsafe-Sex-Praktiken)

Und wo die Werbung nicht Stattfinden Darf

Im Internet , in Zeitungen , und es darf ach zb. in Bordellen nicht ausgehängt oder beworben werden .

ist doch ganz Klar und Deutlich


Original Text § 3 Abs. 4
4.
das Bewerben von Sexualdienstleistungen, welche geeignet sind, sexuelle Krankheiten zu übertragen (Unsafe-Sex-Praktiken), insbesondere in Bordellen, Printmedien und elektronischen Medien;


absolut klar und deutlich,...schon beinahe verwunderlich wie das unsere politik so einfach formulieren konnte,..und dennoch hat vereinzelt jemand ein problem damit dies zu checken,...aber wer das peterle kennt verübelt es ihm nicht er macht halt gerne mal aus firlefanz ein drama wobei man dann nicht weis is er so daneben und begreift es echt nicht oder is ihm nur langweilig und sucht so nach unterhaltung weil sich sonst kaum wer mit ihm unterhalten wird?...
 
solte es so weit kommen werde ich eine sex partay gründen die politiker spinnen ja wollen uns alles verbitten gggg
nicht mit mir
 
Meine Stimme bekommst du auch für deine Partei .

Freue mich schon auf den Wahlsonntag wen deine Wahlhelferinnen , am Sonntagmorgen von Haus zu Haus ziehen .
Was wird s da wohl als Zuckerl für den noch unentschlossenen geben .:confused:
( Vielleicht ja ein guten Morgen Gebläse statt dem Frühstücksweckerl :winner:)
 
Jetzt wirds noch konfuser. Also noch mal ganz langsam für dich:
1) Du behauptest, ein Werbeverbot für Unsafe-Sex-Praktiken ist gleichzusetzen mit einem Ausübungsverbot für Unsafe-Sex-Praktiken. (was schon mal falsch ist)
2) Das (korrekte) Gegenargument lehnst du mit der Begründung ab, dass mehrere SWs und LH gegen das Werbeverbot verstoßen.

Irgendwie scheinst du ein bisschen verwirrt zu sein. Vielleicht hilfts, mal kurz an die frische Luft zu gehen - das Wetter ist ja heute schön draußen ;)


Lieber owen_six!
Liebe EF- Freunde!


Noch einmal das es nicht konfus ist:
1) Es liegt klar auf der Hand wenn der Gesetzgeber ein Werbeverbot für Unsafe - Sex - Praktiken erlässt möchte der Gesetzgeber auch damit die Ausübung dieser Unsafe - Sex - Praktiken verhindern.
2) Wenn dann auch noch Hausordnungen, Mietverträge, Preislisten etc. von LH`s udgl. im selben Fahrwasser sind dann liegt sehr wohl eindeutig vor das die Ausübung von Unsafe - Sex - Praktiken verboten ist.

Zur Klarstellung:
Auch die Rasur der Intimzone gehört zu den Unsafe - Sex - Praktiken weil dadurch sexuelle Krankheiten übertragen werden können. Da sehr viele SW `s eine Intimzonenrasur haben dürften diese streng gesehen nach 1) den sexuellen Verkehr eigentlich nicht ausüben.


Liebe Grüße
Peter
 
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