Artikel 13 aka Uploadfilter

Hab mich schlau gemacht...in dem Fall wirst/solltest du nicht durch den Filter kommen,da du ein geschuetztes Werk verwendest...
Ich frage mich gerade welche Firma die Eier haben wird, diesen Upload- Filter zu verbreiten? Die haften dann ja falls doch etwas durch rutscht (Zitate, Ironie, Fotos, Videos, Musik, Mode (zur Info: der beleuchtete Eifeltum ist geschützt d.h. nur tagsüber fotografieren!)).

Auszug von der beschlossenen EU- Richtlinie, Absatz 64: http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2018-0245-AM-271-271_DE.pdf

"Daher sollten die Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten die Erlaubnis der einschlägigen Rechteinhaber einholen, etwa durch den Abschluss einer Lizenzvereinbarung."

Absatz 66 auch ganz spannend:

Wenn bestimmte nicht genehmigte Werke oder sonstige Schutzgegenstände über die Dienste für das Teilen von Online-Inhalten verfügbar geworden sind, sollten die Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten – auch unabhängig davon, ob alle Anstrengungen unternommen wurden und ob die Rechteinhaber die einschlägigen und notwendigen Informationen vorab bereitgestellt haben – für nicht erlaubte Handlungen der öffentlichen Wiedergabe von Werken oder sonstigen Schutzgegenständen verantwortlich sein, wenn sie nach Erhalt eines hinreichend begründeten Hinweises nicht schnell gehandelt haben, um den Zugang zu diesen Werken und sonstigen Schutzgegenständen zu sperren oder die betreffenden Werke und sonstigen Schutzgegenstände von ihren Internetseiten zu entfernen. Darüber hinaus sollten Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten auch verantwortlich sein, wenn sie nicht den Nachweis erbringen, dass sie auf der Grundlage der von den Rechteinhabern zu diesem Zweck bereitgestellten einschlägigen und notwendigen Informationen alle Anstrengungen unternommen haben, um das künftige Hochladen bestimmter nicht genehmigter Werke zu verhindern

Klingt erstmal so, als müsste der Forumsbetreiber sich um die Entfernung der geschützten Inhalte kümmern, aaaaabbbbeeeerrrrr, es betrifft tatsächlich nicht die Foren - Absatz 6.:

"Anbieter von Diensten, etwa nicht gewinnorientierte Online-Enzyklopädien, nicht gewinnorientierte bildungsbezogene und wissenschaftliche Repositorien, Entwicklungsund Weitergabeplattformen für quelloffene Software, Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/1972, Online-Marktplätze, zwischen Unternehmen erbrachte Cloud-Dienste sowie Cloud-Dienste, die ihren Nutzern das Hochladen von Inhalten für den Eigengebrauch ermöglichen, sind keine Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten im Sinne dieser Richtlinie."

Und hier der Auszug aus der Richtlinie 2018/1972, Absatz 17 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018L1972 :

"Interpersonelle Kommunikationsdienste sind Dienste, die einen direkten interpersonellen und interaktiven Informationsaustausch ermöglichen; dazu zählen Dienste wie herkömmliche Sprachanrufe zwischen zwei Personen, aber auch alle Arten von E-Mails, Mitteilungsdiensten oder Gruppenchats. Interpersonelle Kommunikationsdienste decken ausschließlich die Kommunikation zwischen einer endlichen — also nicht potenziell unbegrenzten — Zahl von natürlichen Personen ab, die vom Sender der Kommunikation bestimmt werden."

Ich würde mal behaupten, ein Forum ist ein interpersoneller Kommunikationsdienst d.h. kein Grund zur Panik und abwarten, was echte Juristen dazu sagen.
 
Ich frage mich gerade welche Firma die Eier haben wird, diesen Upload- Filter zu verbreiten? Die haften dann ja falls doch etwas durch rutscht (Zitate, Ironie, Fotos, Videos, Musik, Mode (zur Info: der beleuchtete Eifeltum ist geschützt d.h. nur tagsüber fotografieren!)).

Auszug von der beschlossenen EU- Richtlinie, Absatz 64: http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2018-0245-AM-271-271_DE.pdf

"Daher sollten die Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten die Erlaubnis der einschlägigen Rechteinhaber einholen, etwa durch den Abschluss einer Lizenzvereinbarung."

Absatz 66 auch ganz spannend:

Wenn bestimmte nicht genehmigte Werke oder sonstige Schutzgegenstände über die Dienste für das Teilen von Online-Inhalten verfügbar geworden sind, sollten die Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten – auch unabhängig davon, ob alle Anstrengungen unternommen wurden und ob die Rechteinhaber die einschlägigen und notwendigen Informationen vorab bereitgestellt haben – für nicht erlaubte Handlungen der öffentlichen Wiedergabe von Werken oder sonstigen Schutzgegenständen verantwortlich sein, wenn sie nach Erhalt eines hinreichend begründeten Hinweises nicht schnell gehandelt haben, um den Zugang zu diesen Werken und sonstigen Schutzgegenständen zu sperren oder die betreffenden Werke und sonstigen Schutzgegenstände von ihren Internetseiten zu entfernen. Darüber hinaus sollten Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten auch verantwortlich sein, wenn sie nicht den Nachweis erbringen, dass sie auf der Grundlage der von den Rechteinhabern zu diesem Zweck bereitgestellten einschlägigen und notwendigen Informationen alle Anstrengungen unternommen haben, um das künftige Hochladen bestimmter nicht genehmigter Werke zu verhindern

Klingt erstmal so, als müsste der Forumsbetreiber sich um die Entfernung der geschützten Inhalte kümmern, aaaaabbbbeeeerrrrr, es betrifft tatsächlich nicht die Foren - Absatz 6.:

"Anbieter von Diensten, etwa nicht gewinnorientierte Online-Enzyklopädien, nicht gewinnorientierte bildungsbezogene und wissenschaftliche Repositorien, Entwicklungsund Weitergabeplattformen für quelloffene Software, Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/1972, Online-Marktplätze, zwischen Unternehmen erbrachte Cloud-Dienste sowie Cloud-Dienste, die ihren Nutzern das Hochladen von Inhalten für den Eigengebrauch ermöglichen, sind keine Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten im Sinne dieser Richtlinie."

Und hier der Auszug aus der Richtlinie 2018/1972, Absatz 17 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018L1972 :

"Interpersonelle Kommunikationsdienste sind Dienste, die einen direkten interpersonellen und interaktiven Informationsaustausch ermöglichen; dazu zählen Dienste wie herkömmliche Sprachanrufe zwischen zwei Personen, aber auch alle Arten von E-Mails, Mitteilungsdiensten oder Gruppenchats. Interpersonelle Kommunikationsdienste decken ausschließlich die Kommunikation zwischen einer endlichen — also nicht potenziell unbegrenzten — Zahl von natürlichen Personen ab, die vom Sender der Kommunikation bestimmt werden."

Ich würde mal behaupten, ein Forum ist ein interpersoneller Kommunikationsdienst d.h. kein Grund zur Panik und abwarten, was echte Juristen dazu sagen.
Nein. Denn sobald sich jemand registrieren kann und dadurch auch rückwirkend Zugang zu Inhalten erhält, ist die Zahl der potenziellen natürlicher Personen nicht mehr begrenzt.

Aber falls dem so wäre: warum dann überhaupt eine solche Richtlinie erlassen? Die Großen kommen dann mit "und wenn der User hier klickt sieht es nur eine begrenzte Anzahl an Personen" ums Eck und alles wär umsonst.

Wie gesagt, ich halt es für wahrscheinlicher dass die ISP in die Pflicht genommen werden (als Zugangsdienstleister).
 
Ich frage mich gerade welche Firma die Eier haben wird, diesen Upload- Filter zu verbreiten? Die haften dann ja falls doch etwas durch rutscht (Zitate, Ironie, Fotos, Videos, Musik, Mode (zur Info: der beleuchtete Eifeltum ist geschützt d.h. nur tagsüber fotografieren!)).

Auszug von der beschlossenen EU- Richtlinie, Absatz 64: http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2018-0245-AM-271-271_DE.pdf

"Daher sollten die Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten die Erlaubnis der einschlägigen Rechteinhaber einholen, etwa durch den Abschluss einer Lizenzvereinbarung."

Absatz 66 auch ganz spannend:

Wenn bestimmte nicht genehmigte Werke oder sonstige Schutzgegenstände über die Dienste für das Teilen von Online-Inhalten verfügbar geworden sind, sollten die Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten – auch unabhängig davon, ob alle Anstrengungen unternommen wurden und ob die Rechteinhaber die einschlägigen und notwendigen Informationen vorab bereitgestellt haben – für nicht erlaubte Handlungen der öffentlichen Wiedergabe von Werken oder sonstigen Schutzgegenständen verantwortlich sein, wenn sie nach Erhalt eines hinreichend begründeten Hinweises nicht schnell gehandelt haben, um den Zugang zu diesen Werken und sonstigen Schutzgegenständen zu sperren oder die betreffenden Werke und sonstigen Schutzgegenstände von ihren Internetseiten zu entfernen. Darüber hinaus sollten Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten auch verantwortlich sein, wenn sie nicht den Nachweis erbringen, dass sie auf der Grundlage der von den Rechteinhabern zu diesem Zweck bereitgestellten einschlägigen und notwendigen Informationen alle Anstrengungen unternommen haben, um das künftige Hochladen bestimmter nicht genehmigter Werke zu verhindern

Klingt erstmal so, als müsste der Forumsbetreiber sich um die Entfernung der geschützten Inhalte kümmern, aaaaabbbbeeeerrrrr, es betrifft tatsächlich nicht die Foren - Absatz 6.:

"Anbieter von Diensten, etwa nicht gewinnorientierte Online-Enzyklopädien, nicht gewinnorientierte bildungsbezogene und wissenschaftliche Repositorien, Entwicklungsund Weitergabeplattformen für quelloffene Software, Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/1972, Online-Marktplätze, zwischen Unternehmen erbrachte Cloud-Dienste sowie Cloud-Dienste, die ihren Nutzern das Hochladen von Inhalten für den Eigengebrauch ermöglichen, sind keine Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten im Sinne dieser Richtlinie."

Und hier der Auszug aus der Richtlinie 2018/1972, Absatz 17 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018L1972 :

"Interpersonelle Kommunikationsdienste sind Dienste, die einen direkten interpersonellen und interaktiven Informationsaustausch ermöglichen; dazu zählen Dienste wie herkömmliche Sprachanrufe zwischen zwei Personen, aber auch alle Arten von E-Mails, Mitteilungsdiensten oder Gruppenchats. Interpersonelle Kommunikationsdienste decken ausschließlich die Kommunikation zwischen einer endlichen — also nicht potenziell unbegrenzten — Zahl von natürlichen Personen ab, die vom Sender der Kommunikation bestimmt werden."

Ich würde mal behaupten, ein Forum ist ein interpersoneller Kommunikationsdienst d.h. kein Grund zur Panik und abwarten, was echte Juristen dazu sagen.

Der EF - User fotografiert sein beleuchtetes Zumpfale und nit den beleuchteten Eifelturm. Praxis sticht Theorie. :penguin:
 
Aber falls dem so wäre: warum dann überhaupt eine solche Richtlinie erlassen? Die Großen kommen dann mit "und wenn der User hier klickt sieht es nur eine begrenzte Anzahl an Personen" ums Eck und alles wär umsonst.

"die vom Sender der Kommunikation bestimmt werden".

Ich stelle mir gerade die Frage, ob ich bei einem Post im Forum den Empfänger bestimme? Das könnte ein Knackpunkt sein, klar. Aber da hört mein juristisches Verständnis auf.
 
Ich vermute, dass auch die kleineren Foren werden filtern müssen.
Im Prinzip sollen alle Portale gleich behandelt werden. Für kleine Hobbyforen wird das vielfach wohl das aus bedeuten.
Die Erfahrung sagt uns, dass Österreich diese Dinge meist ganz besonders scharf angeht.
Bei der DSGVO war es genau umgekehrt ;) Da wurde in AT etwas entschärft.

Grundsätzlich weiß noch niemand ganz genau wohin die Reise gehen wird. Mein Tipp: Es werden sich ein paar API Anbieter etablieren, wo man (gegen Geld natürlich) alle Uploads prüfen lassen kann. Die großen (Facebook, Google sprich Youtube u.a.) werden natürlich ihre eigenen Filter erstellen (und womöglich damit auch zum API Anbieter werden). Natürlich werden die API Anbieter auch fleißig Daten sammeln.

Meine Meinung: Das ganze geht an der Realität vorbei und wird nur den großen Internetriesen in die Hände spielen.
 
Was wuerde das fuer einen Sinn machen wenn Plattformen unter 5 Mio.Nutzen und/oder 10 Mio.Umsatz von der Abgabe audgenommen sind?
Welche Abgabe wird fällig, wenn ich hier Bilder aus dem Land des Lächelns hochlade? Bilder, die ich selber gemacht habe und deren Urheberrechte bei mir liegen! Etwas komplizierter wird es, wenn ich einen Künstler beim Malen fotografiere. Das stellt sich nämlich die Frage, ob ein Elefant auch Lizenzgebühren bekommt. :hmm:

Wie gesagt, ich halt es für wahrscheinlicher dass die ISP in die Pflicht genommen werden (als Zugangsdienstleister).
Genau das wäre wohl der allergrößte Unsinn.
 
Was mir noch eingefallen ist: Ich vermute mal die Pornoindustrie hat nun eine handhabe gegen das Veröffentlichen ihrer Filme. Möglicherweise lassen sich so wieder Qualitätsfilme mit mehr Budget produzieren weil es sich wieder rechnet wenn nicht alles kostenlos in irgendwelchen Portalen verteilt wird.
 
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