What the fuck

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und komm mir jetzt nicht wieder mit blabla

unterschiedliche Gesetze sind auch der Grund, warum sich manche Server an anderen Orten befinden.
 
dann musst du das beweisen, sonst macht es keinen Sinn.

Außerdem vergisst du, der Markt ist nicht nur Österreich sonder die ganze Welt.

Also red doch nicht so ober-klug, wenn überall andere Gesetzte gelten.


Fakt ist, wenn du etwas veröffentlichst, dann hast du Urheberrecht für dieses Werk in dieser Form.

Es könnte ja verschiedene Varianten geben.

... Äpfel.... Kürbisse.....

Deinen Schmus zu korrigieren hat nichts mit oberklug sein zu tun.....
 
Es gibt doch nichts Schöneres, wenn sich zwei oder drei mit ihren Meinungen gegengleich beweisen, wie Recht sie doch haben.

Immerhin werdet Ihr dabei auch dem Threadtitel gerecht, denn andere denken nur "What the fuck, ...!" :up:
 
Ein Verleger, der Bücher veröffentlicht, hat keinerlei Urheberrechtsansprüche....

wer redet denn von einem Verleger ??

du beauftragst bestenfalls einen Verleger.

also dass man dir alles erklären muss.

Was wenn du dein eigener Verleger bist ?

schon mal darüber nachgedacht oder ist das zu kompliziert ??


und wenn du im Internet veröffentlichst, dann geschieht dies unter Umständen (meistens) nicht unbedingt über einen österreichischen Anbieter.

Außer du gehörst zu den Leuten die um Ö-Netz unterwegs sind. Trotzdem ist eine Veröffentlichung im Internet nicht auf Österreich beschränkt und ausländische Anbieter haben auch ihre Regeln.

Länder haben unterschidliche technischen Möglichkeiten und die werden nicht dich fragen welche Gesetze du anwenden willst und welchem Verleger du dein Urheberrecht übergibst.
 
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das verstehst du wieder nicht weil heute viele einfach keinen Verleger brauchen.

Verleger hat damit nichts zu tun, wie kommst überhaupt auf so einen Schmarrn dass der Verleger ein Urheberrecht erhält ?


Wie kommt man auf sowas ? Aus Verzweiflung nur damit man irgend einen Schmarrn schreibt ??

blablablabl

darf man lachen auch über dich für so eine Darstellung . Der Verleger hat das Urheberrecht .

hahaha . das ist doch völlig aus der Luft gegriffen.

wieso zum Kuckuck sollte der Verleger ??


- - -

aber hier geht es ja eigentlich um Porno Bilder … auch die haben Urheberrecht.

aber noch mal . ohne Veröffentlichung ist das irrelevant .

Privatbilder ist wieder was anders - die will man ja auch nicht veröffenltiche.


aber dann versuch mal in China dein Recht geltend zu machen welches dein Verleger hat.



deswegen sage ich dir doch … wenn du heute veröffentlichst, dann erhältst du automatisch das Urheberrecht zugeteilt . So läuft das . Niemand fragt dich . das funktioniert so .


natürlich kannst du deinem Verleger das Urheberrecht übertragen wenn du willst.
 
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ass du nicht mal sinnerfassend lesen kannst, ist traurig....

Wenn du es erlernt hast, darfst du dich wieder melden. Bis dahin baba und foi ned....

sprich mit deinem Verleger … vielleicht verstehst du den besser :)
was du redest hat keinen Inhalt. Du sagst immer nur Unsinn … Verleger bekommt Urheber-Recht ?

was glaubst wie lange ich da lese, wenn man sowas schreibt. genau 0 cm weiter.

weil ich weiß wie sich das in der Praxis verhält und deine Tipps - oder was das sein soll - wertlos sind.
 
natürlich kannst du deinem Verleger das Urheberrecht übertragen wenn du willst.

Keine Ahnung, warum du dich da so irrational reinsteigerst... :schulterzuck: das find ich ehrlich gesagt etwas eigenartig.

Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Als Urheber ist und bleibt man immer Urheber mit den verbundenen Rechten. Die Verwertungs- und Nutzungsrechte sind übertragbar. Selbst im Todesfall gibt es zwar eine Rechtsnachfolge, die ändert aber nichts daran, dass der Urheber der Urheber bleibt. Mit der Veröffentlichung hat das mal gar nichts zu tun. Die wär dann noch mal ein eigenes Thema.
 
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Keine Ahnung, warum du dich da so irrational reinsteigerst... das find ich ehrlich gesagt etwas eigenartig.

Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Als Urheber ist und bleibt man immer Urheber mit den verbundenen Rechten. Die Verwertungs- und Nutzungsrechte sind übertragbar. Selbst im Todesfall gibt es zwar eine Rechtsnachfolge, die ändert aber nichts daran, dass der Urheber der Urheber bleibt. Mit der Veröffentlichung hat das mal gar nichts zu tun. Die wär dann noch mal ein eigenes Thema.

... So weit reicht's bei ihm noch nicht.... ;)
 
Ich versteh die ganze Aufregung nicht :)

Bilder hin oder her, unabhängig von Urheberrechten. Ich brauche keine Personenbilder oder Geschlechtsteile auf Avataren oder in Alben :lol:

Kommentare und Meinungen zu lesen reicht, um mir ein Bild vom User zu machen und diese Bilder beschreibe ich lieber nicht. Wörter sagen viel und das jetzt nicht auf erotischer Basis :cool:
 
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