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Oder ein angedudelter Wahlbeisitzer!Ganz streng nach gesetz eben nicht. Ned dass das ein anfechtungsgrund wird weil ein ausgebüxtes kind den stapel wahlzettel vom tisch abräumt![]()
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Oder ein angedudelter Wahlbeisitzer!Ganz streng nach gesetz eben nicht. Ned dass das ein anfechtungsgrund wird weil ein ausgebüxtes kind den stapel wahlzettel vom tisch abräumt![]()
Also, wenn ich höre, dass Hofer vorne liegt, schick ich meinen Hund rein, der zerfrisst dann die Zetteln. Anfechtung!Ganz streng nach gesetz eben nicht. Ned dass das ein anfechtungsgrund wird weil ein ausgebüxtes kind den stapel wahlzettel vom tisch abräumt![]()
Es gibt ein gesetz das genau vorschreibt wer das wahllokal betreten darf. Oben hab ich eh den entsprechenden absatz reingestelltes gibt ein gesetz, dass das mitnehmen von kindern ins wahllokal verbietet?![]()

gar nicht gut.
vor allem nicht für österreich!
ist mir auch mal passiert, aber nicht digital sondern real.Mein erstes und (vor)letztes Posting in einem Politikthread und das gleich auf ganzer Linie verkackt..![]()
Somit hast dich fürs präsidentenamt qualifiziert ggggMein erstes und (vor)letztes Posting in einem Politikthread und das gleich auf ganzer Linie verkackt..![]()
"du blöde schlampe hast mir mein leben versaut!"
Somit hast dich fürs präsidentenamt qualifiziert gggg




Zum ablecken fg
Oder für den der die Kuvert testete für die Briefwahl![]()
Ganz streng nach gesetz eben nicht. Ned dass das ein anfechtungsgrund wird weil ein ausgebüxtes kind den stapel wahlzettel vom tisch abräumt![]()
nee!Pfoah. Arschloch.
Hättest ihr auch erst Mittag sagen können![]()

In österreich ist alles möglicheine wahlanfechtung hat nur dann sinn, wenn es um relevante gründe geht. und sie hat nur dann sinn, wenn die angefochtenen stimmen so viele sind, dass sich das ergebnis ändern könnte. das hat zumindest der vgh so in seiner begrüdung damals gesagt. wäre schon komisch, wenn so eine anfechtung durchgehen könnte - wenn das so ist, wird in diesem land nie wieder eine demokratische wahl erfolgreich sein.
gibts hier aktuell geschulte wahlzeugen die morgen mitmachen? wie ist das jetzt genau mit personen geregelt die nix im wahllokal verloren haben wie z.b. die vertreter der parteien die wurtsemmerl bringen oder kinder im wahllokal? (die im §20 angesprochenen personen sind wahlbeobachter)
§ 65. (1) Ins Wahllokal dürfen außer der Wahlbehörde nur deren Hilfsorgane, die Wahlzeugen, die Wähler zum Zweck der Abgabe der Stimme, die allenfalls zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung erforderlichen Amtspersonen, sowie akkreditierte Personen gemäß § 20a Abs. 3 zugelassen werden. Nach Abgabe der Stimme haben die Wähler das Wahllokal sofort zu verlassen.
Mit Kindern.....wird schwierig.....
Habe mal als Beisitzer auch protestieren wollen, weil eine Mutter ihr kleines Kind (4-6 Jahre) mit in die WahlZELLE nahm....
Kollegin meinte: "Ach lass...ist ja nur ein Kind!"
Hab dann auch nix mehr gesagt, weil ichs ja auch ein wenig übertrieben fand.....mir ging es eh mehr darum, dass dann ned so ein Obergscheiter das anfechtet, weil das Wahlgesetz da ned auf Punkt und Komma eingehalten wird
du machst dich echt lächerlich, merkst das gar nicht?Abu, der Mädchen-Schläger aus Tschetschenien spricht sich für VdB aus! Na dann, kann ja nix mehr schief gehen
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aber der Herr Professor hat ja noch mehr ehrenwerte Unterstützer, hier z.B. einen den er nicht kennt....oder er kann sich halt nimmer erinnern
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