Was machst du gerade?

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:shock::shock: Boah, wenn sowas wer mit meinem Tier macht, dann muss er mich aber für den Rest des Lebens festhalten, weil sowie der mich wieder loslässt dann ist der Teufel los und die Person(en) findet sich dann (im günstigsten Fall) im KH wieder, und ich potentiell im Häfn. Aber das wärs mir dann wert. Und ich neige eigentlich absolut NULL zu körperlicher Gewalt, aber das wäre eine Affekthandlung wo ich glaub ich vollkommen rot sehen würde. :mad::mad:
Die Frau hat sich entschieden sofort ihren Hund zu schnappen und zum Tierarzt zu bringen, dadurch hat er überlebt.
Das würde ich im Zweifelsfall auch machen, aber mit viel Wut im Bauch.
 
Die Frau hat sich entschieden sofort ihren Hund zu schnappen und zum Tierarzt zu bringen, dadurch hat er überlebt.
Das würde ich im Zweifelsfall auch machen, aber mit viel Wut im Bauch.

Ja, war auch mein erster Gedanke. WAHRSCHEINLICH würde ich das auch tun, aber ich wäre nicht sicher, ob ich nicht doch auch noch ein anderes Zeichen setzen würde.
 
... eine Korrektur anbringen. Der gestrige Spaziergang fand natürlich nicht im Schubertpark, sondern im schönen Schwarzenbergpark statt. ;) Ganz draußen. Jedoch mit dem 43er bis Neuwaldegg und dann noch ein Stück mit dem Bus bis zur Marswiese gut erreichbar.
 
Das Problem ist, dass Tiere leider immer noch als Dinge gelten und nicht als Lebewesen.. wenn jemand dem Tier was antut, ist das Sachbeschädigung :roll:

Nein, das ist NICHT so. Bitte könnte endlich mal damit aufgehört werden, dass dieser Blödsinn verbreitet wird? Das ist im §285a ABGB klar normiert: § 285a ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) - JUSLINE Österreich
du warst schneller...
 
Dann sag das bitte den Polizisten und der Versicherung, die einen Angriff gegen den Hund meiner Mutter unter Sachbeschädigung geführt haben, danke.

Das sind mit hoher Wahrscheinlichkeit zwei unterschiedliche Aspekte:
- Die Polizei hätte eigentlich einen Verstoss gegen das TSchG bzw. auch wegen § 222 StGB aufnehmen bzw. weiterverfolgen müssen (warum dies nicht passiert ist, weiß ich nicht)
- Die Versicherung wird nur den zivilrechtlichen Schaden behandeln und da geht es in der Tat um Sachbeschädigung bzw. um entsprechenden Schadenersatz.
 
Man kann das trotzdem auch in einem anderen Ton sagen.

Ach komm, das war doch wirklich nicht sooo böse formuliert. Es ist halt einfach nervend, weil sich diese Falschinformation soooo hartnäckig hält und einfach so falsch bzw. unwissend interpretiert wird. Und dabei ist kaum etwas soooo klar und explizit im ABGB formuliert wie genau dieses Thema.
 
ich versteh einfach nicht, wie man sowas tun kann..

Ich denke, sowas kann sowieso niemand verstehen der Tiere mag bzw. eine Beziehung zu ihnen hat. Ich habe einen Kollegen dem Tiere egal sind und der keinerlei Bindung zu ihnen aufbauen kann oder will, bei dem würde mich so etwas auch nicht wundern, der hat kein Verständnis dafür, dass man eine Beziehung zu Tieren aufbauen kann. Ist leider so.
 
Meine Mama ist halt sehr klein und hat überhaupt keine Kraft, sie hätte sich gar nicht wehren können, wenn der dann auch noch auf sie losgegangen wäre... wenn ich dabei gewesen wäre, hätte er sich eh gratulieren können....
Vor allem kann man im Schock nicht gut reagieren und normale Menschen haben ja auch eine Hemmschwelle.
 
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