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Das muss ins BO gebracht werden![]()
Als die Mutter meiner Freundin das Wort Home-Office das erste Mal gelesen hat, machte sie...
Homo fis draus
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Das muss ins BO gebracht werden![]()
Moped?
Dann soll's so sein. Schweinchen hatte eh schon drei...zu spät, ist schon zerronnen!![]()
schade, daß man sich Aktienpakete nicht erfuttern kannDann soll's so sein. Schweinchen hatte eh schon drei...
...hundert![]()
Um das Ignorieren von dem komischen Schweinchen. Also her mit mit meinem Eis.Ich habe diese Wette sicher nicht verloren
Worum ging es nochmal![]()
Um das Ignorieren von dem komischen Schweinchen. Also her mit mit meinem Eis.
Ja und wenn es nicht geht und er muss sich drüber ärgern, freut es mich auch schon.Also so Sachen wie Verdienstentgang und dgl. wirst du nur in den seltensten Fällen bei Schadenersatz unterbringen können. Das wird zwar von juristischen Laien gerne postuliert, ist aber bei ex contractu Schadenersatz kaum unterzubringen. Aber da wird dich dein Anwalt dann schon drüber aufklären was möglich ist.
Gibt es da Beweise für?
Mom ich musschen fragen
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Nein, weil allein die Tatsache im Zuge einer Wette Schweinchen zu ignorieren eine Auseinandersetzung mit Schweinchen bedeutet...Gibt es da Beweise für?
Mom ich musschen fragen
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Gewisse Dinge kannst du sicherlich einklagen, aber sei dir eben dessen bewusst, dass es eben keinen Sinn macht gewisse Ansprüche geltend zu machen, weil die einfach keinesfalls durchdringen werden. Dein Anwalt sagt dir da aber eh was aussichtsreich ist und was nix bringt, weils niemals durchgeht. Dür den Beklagten isses wurscht ob 1 oder 5 Ansprüche geltend gemacht werden, weil ärgern tut er sich sowieso und zum Anwalt muss er sowieso rennen, außer er gibt sofort kleinbei und will das dann doch ohne Gericht bereinigen.Ja und wenn es nicht geht und er muss sich drüber ärgern, freut es mich auch schon.
Ich dachte wir könnten das friedlich lösen. Scheinbar nicht
Naja falsche Angaben machen, etc würd ich da nochmal erschwerend für den Schuldigen sehen, aber ich bin kein jurist.Gewisse Dinge kannst du sicherlich einklagen, aber sei dir eben dessen bewusst, dass es eben keinen Sinn macht gewisse Ansprüche geltend zu machen, weil die einfach keinesfalls durchdringen werden. Dein Anwalt sagt dir da aber eh was aussichtsreich ist und was nix bringt, weils niemals durchgeht. Dür den Beklagten isses wurscht ob 1 oder 5 Ansprüche geltend gemacht werden, weil ärgern tut er sich sowieso und zum Anwalt muss er sowieso rennen, außer er gibt sofort kleinbei und will das dann doch ohne Gericht bereinigen.
In dem Fall bin ich echt über meine Vergesslichkeit froh, denn ich würde dich nicht aktiv ignorieren sondern ECHT einfach auf dich vergessen und damit die Wette gewinnen. Du kannst dann froh sein, wenn ich dich nach dem Zeitraum überhaupt noch erkenneNein, weil allein die Tatsache im Zuge einer Wette Schweinchen zu ignorieren eine Auseinandersetzung mit Schweinchen bedeutet...
Die aktive Fokussierung auf das Ignorieren ist in sich selbst gesehen eine intensive Beschäftigung mit Schweinchen.
Los oide Witch, schnapp dir unseren Gewinn. Ich krieg das grüne Twinni![]()
Alles was auf seinem Gelände passiert, betrifft seine Betriebshaftpflicht. Ich weiß nicht, wie der überhaupt auf die Idee kommt, das als Vollkaskofall zu meldenNaja falsche Angaben machen, etc würd ich da nochmal erschwerend für den Schuldigen sehen, aber ich bin kein jurist.
Red's dir nur einIn dem Fall bin ich echt über meine Vergesslichkeit froh, denn ich würde dich nicht aktiv ignorieren sondern ECHT einfach auf dich vergessen und damit die Wette gewinnen. Du kannst dann froh sein, wenn ich dich nach dem Zeitraum überhaupt noch erkenne![]()
Ich würd das aus deiner Erzählung als Falschaussage und Betrugsversuch (zumindest in diese Richtung werten). Das sollte ihm bei einem Gerichtsverfahren wohl zusätzlich zur Last gelegt werden und ihm eine zusätzliche Strafe einbringen.Alles was auf seinem Gelände passiert, betrifft seine Betriebshaftpflicht. Ich weiß nicht, wie der überhaupt auf die Idee kommt, das als Vollkaskofall zu melden
Egal. Bei Schadenersatz geht es immer darum, dass du als Kläger einen konkreten Schaden nachweisen musst der dir durch das schuldhafte Verhalten des Anderen entstanden ist. Dieser muss vor allem auch bezifferbar sein. Da ist unser Schuldrecht recht streng. Selbst wenn du z.b. sagst, du hattest einen konkreten (und da musst du wirklich konkret sein!) Verdienstentgang weil ich nicht zum Kunden kam weil das Auto eben defekt war, wird dich der Richtet fragen ob du denn nicht als Alternative ein Taxi oder Öffis nehmen konntest, denn sowas wäre zumutbar. Die Grenzen sind da wirklich sehr eng gesteckt und du musst die Kausalität echt nachweisen.Naja falsche Angaben machen, etc würd ich da nochmal erschwerend für den Schuldigen sehen, aber ich bin kein jurist.
Ich find es mittlerweile nur noch eine Frechheit und Verarschung am Kunden.Ich würd das aus deiner Erzählung als Falschaussage und Betrugsversuch (zumindest in diese Richtung werten). Das sollte ihm bei einem Gerichtsverfahren wohl zusätzlich zur Last gelegt werden und ihm eine zusätzliche Strafe einbringen.