Sexuelle Menschenrechte

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Seine sexuellen Bedürfnisse frei auszuleben, ist ein universelles Menschenrecht analog dem Recht auf Eheschließung und auf freie Meinungsäußerung, die in der Europäische Menschenrechtskonvention von 1950 enthalten sind. Die Sexuellen Menschenrechte wurden jedoch erst 1999 in der World Association for Sexual Health (WAS) am 26. 08.1999 in Hongkong durch die World Association for Sexual Health (WAS) diskutiert, und diese anerkannte, dass die Sexualität ein integraler Bestandteil der Persönlichkeit jedes menschlichen Wesens ist. Ihre volle Entfaltung verlangt die Befriedigung menschlicher Grundbedürfnisse wie Sehnsucht nach Kontakt, nach Intimität, nach Ausdruck von Gefühlen, nach Lust, Zärtlichkeit und Liebe für alle Menschen.

Sexualität konstruiert sich aus dem Zusammenwirken von individuellen und gesellschaftlichen Strukturen. Eine voll entwickelte, erfüllte Sexualität ist die Grundlage für individuelles, zwischenmenschliches und gesellschaftliches Wohlbefinden. Sexuelle Rechte sind universale Menschenrechte auf der Grundlage von Freiheit, Würde und Gleichheit aller Menschen. So wie der Anspruch auf Erhalt und Wiederherstellung der Gesundheit ein menschliches Grundrecht ist, so gilt dies auch für die sexuelle Gesundheit. Damit Menschen und Gesellschaften eine gesunde Sexualität entwickeln können, müssen die folgenden Sexual-Rechte weltweit anerkannt und mit allen Mitteln gefördert und verteidigt werden. Sexuelle Gesundheit gedeiht nur in einer Umgebung, die diese sexuellen Grundrechte wahrnimmt, respektiert und ausübt.

Die sexuellen Menschenrechte umfassen
Das Recht auf sexuelle Freiheit, auf sexuelle Autonomie, auf eine sexuelle Privatsphäre, auf sexuelle Lust, auf freie Partnerwahl, und auf freie und verantwortungsbewusste Fortpflanzungsentscheidungen sowie das Recht auf wissenschaftlich fundierte Sexualaufklärung, auf umfassende Sexualerziehung und auf sexuelle Gesundheitsfürsorge.

Diese sexuellen Grund- und Menschenrechte sind bis jetzt in keinem Land lückenlos garantiert und werden auch in den Familien und ehelichen Partnerschaften nicht durchwegs gewährt.

Liebe Freundinnen und Freunde, was meint ihr zu diesen Rechten und haltet ihr sie ein?
 
:roll:

Bin kein Freund. :stop:

Was soll so ein copy&paste mit nicht mal einer Quellenangabe?

Und das Ava kommentiere ich nicht. :woot:
 
Diese sexuellen Grund- und Menschenrechte sind bis jetzt in keinem Land lückenlos garantiert und werden auch in den Familien und ehelichen Partnerschaften nicht durchwegs gewährt.

Bin ja auch für Pflichterfüllung in der Partnerschaft. Hauptsache Bedürfnisse werden befriedigt - wie das der andere sieht - puh, wurscht. :penguin:
Nein. Ernsthaft - Sex ist nur dann erfüllend, wenn beide wirklich wollen, geil sind,.... und das ist für mich persönlich weit weg von "Pflicht erfüllen oder gewähren".
 
Sexuelle-Grundrechte, ja. Aber sie haben sich anderen Gesetzen unter zu ordnen.
Sonst wirst schnell wegen: Erregung öffentlichen Ärgernisses, Vergewaltigung, Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung und unsittlichem Verhalten vor dem Richter stehen- und dem ist egal ob du sagst: "Ich wollt doch nur mein Recht auf Sex umsetzen" .
 
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt (Immanuel Kant).
Sexuelle Freiheit wird sich geltendem Recht beugen müssen und auch die Anwendung des Satzes oben befürworte ich sehr.

Für mich persönlich gilt: Was ich nicht möchte, egal ob jetzt gerade oder dauerhaft, hat in sexuellem Kontext niemand von mir zu fordern und auch umgekehrt nicht!
 
Schon mal gehört, dass es Vergewaltigungen auch in Beziehungen gibt?

Wegen Leuten die genau dieses Recht auf Biegen und Brechen durchsetzen wollen..
 
Für mich persönlich gilt: Was ich nicht möchte, egal ob jetzt gerade oder dauerhaft, hat in sexuellem Kontext niemand von mir zu fordern und auch umgekehrt nicht!
Ich bin mit Dir völlig einverstanden, stelle aber fest, dass Du die sexuellen Menschenrechte, die nicht ich, sondern eine internationale Arbeitsgruppegruppe aufgestellt hatte, aber völlig missverstanden hast. Nicht von "Pflicht" ist die Rede, sondern von "Freiheit". Darunter fällt ganz sicher auch die Freiheit eines jeden, ob Mann oder Frau, auf sexuelle Annäherungen und Zumutungen nein zu sagen - auch und erst recht in der Ehe! Denn die sexuellen Menschenrechte wollen nebst der sexuellen Freiheit, vor allem die sexuelle Autonomie und die sexuelle Privatsphäre garantieren - die eigene wie die der anderen. Und selbstverständlich ist die Ausübung der sexuellen Freiheiten, wie alle anderen Freiheiten auch, nur im Rahmen der geltenden Normen und Gesetze statthaft.
 
Recht mit Freiheit gleich zu setzen, halte ich für gefährlich.

Ich habe zwar das Recht, mich sexuell entfalten zu dürfen, aber ich habe nicht das Recht, andere dazu zu bringen oder sogar zu zwingen, das zu akzeptieren und auch das Einfordern von sexueller Interaktion. Mit jedem Recht geht auch die Pflicht der Verantwortung einher, was ja leider all zu oft vergessen wird. Ich habe die Pflicht, die Bedürfnisse meines Partners ernst zu nehmen. Wenn ich mein Recht über seine Bedürfnisse stelle, dann ist es Nötigung oder sogar Vergewaltigung.
 
“Recht auf freie Partnerwahl“...


Erzähl DAS mal deiner lustlosen Ehegattin, wenn du gerade von der Geliebten heimkommst.

“Ich hab doch nur meine sexuellen Grundrechte wahrgenommen.“ :haha:
 
Wenn ich mein Recht über seine Bedürfnisse stelle, dann ist es Nötigung oder sogar Vergewaltigung.
Ich bin mit Dir völlig einverstanden, stelle aber fest, dass Du die sexuellen Menschenrechte, die nicht ich, sondern eine internationale Arbeitsgruppegruppe aufgestellt hatte, aber völlig missverstanden hast. Nicht von "Pflicht" ist die Rede, sondern von "Freiheit". Darunter fällt ganz sicher auch die Freiheit eines jeden, ob Mann oder Frau, auf sexuelle Annäherungen und Zumutungen nein zu sagen - auch und erst recht in der Ehe! Denn die sexuellen Menschenrechte wollen nebst der sexuellen Freiheit, vor allem die sexuelle Autonomie und die sexuelle Privatsphäre garantieren - die eigene wie die der anderen. Und selbstverständlich ist die Ausübung der sexuellen Freiheiten, wie alle anderen Freiheiten auch, nur im Rahmen der geltenden Normen und Gesetze statthaft.
 
Es hilft nix den Text 1:1 3x zu posten..

Hat man Recht auf etwas, gibts gleichzeitig auch eine Pflicht dieses Recht einzuhalten.
Deswegen geht diese Formulierung für mich gar nicht..

EDiT: 5x :verwirrt:
 
Ein Recht auf Sex gibt es halt leider nicht, genau so wenig wie man "Liebe" erzwingen kann.

Es gibt ein Recht auf Schutz vor sexueller Gewalt und sexueller Belästigung.
Es gibt ein Recht auf Schutz vor sexueller Diskrimminierung.
Ein Recht auf Sex gibt's leider nicht. :schulterzuck:

Ich bin kein Jurist, aber worauf stützen sich deine "sexuelle Menschenrechte". In der "Deklaration der Menschenrechte" (auch "UN-Menschenrechtscharta" oder kurz AEMR) steht dazu eigentlich gar nix. In der "Europäische Menschenrechtskonvention" gibt es den Artikel 8 "Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens", aus dem man herauslesen kann, dass es so etwas wie ein Recht auf sexuelle Freiheit gibt. Dann gibt es noch die "Charta der Grundrechte der Europäischen Union". Diese ist voll von Antidiskriminierungen. Im Artikel 21 sind unzulässige Gründe für Diskriminierung aufgelistet. Wörtlich heißt es: „Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts...oder der sexuellen Ausrichtung, sind verboten".
Wie genau das rechtlich in Österreich und Deutschland in die nationalen Gestzen verankert wurde, weiß ich jetzt nicht genau, aber die Charta der Grundrechte ist wohl verbindlich und deren Rechte schlussendlich auch am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einklagbar.

Ich bitte sachkundige Juristen mich zu verbessern bzw. zu ergänzen.

Es hat hier übrigens auch schon Diskussionen zu Thema Sex auf Krankenschein gegeben. Bitte Suchfunktion anwerfen.
 
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