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Nur ansehen dürfen sie die Bilder nicht, da sie das FSK-Alter noch nicht erreicht haben!
Das bloße Betrachten ist nicht strafbar.
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Nur ansehen dürfen sie die Bilder nicht, da sie das FSK-Alter noch nicht erreicht haben!
Das Gesetz verbietet aber eben auch nicht pornografische Aufnahmen, allerdings nur für den Eigengebrauch...Nacktfotos müssen nicht unbedingt pornografischen Charakter haben, oder in solch einer Absicht hergestellt worden sein. Das pure Interesse am Körper, auch in "aufreizender Pose" und das ( Freunden ) Zeigen von Bildern ist noch lange keine Verbreitung von Pornografie.
Stimme ich Dir voll und ganz zu! Heutzutage muss man schon aufpassen, wennman sein Baby badet (da ist es logischerweise nackt) und man ganz harmlose Fotos fürs Familienalbum davon macht...Leider hat das aber immer wieder recht kuriose Nebenwirkungen, z.B. wenn mittlerweile in jedem Nacktfoto Pornografie gewittert wird. DAS ist pervers.
Ich les' immer "Sex mit Jürgen"![]()

Solange die gesetzlichen Schutzbestimmungen eingehalten werden und die nötige geistige Reife vorhanden ist, ist es ok. Gegensätze ziehen sich nun mal an. In meiner Umgebung ist es so, dass verhältnismäßig mehr reifere Damen junge Lebenspartner wählen, 20 bis 25 Jahre Altersunterschied, als umgekehrt.
Da wird ja wohl kaum eine 35-jährige mit einem 15-jährigen Buben liiert sein.![]()
Nix tief.Der Hans Jürgen hat dich offensichtlich tief beeindruckt.![]()
Was soll daran pervers sein?
Da wird ja wohl kaum eine 35-jährige mit einem 15-jährigen Buben liiert sein.![]()
War das nicht so mit der Lehrerin und dem 16jährigen? War sie nicht sogar schon über 40?
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Das Gesetz verbietet aber eben auch nicht pornografische Aufnahmen, allerdings nur für den Eigengebrauch...
Da wird ja wohl kaum eine 35-jährige mit einem 15-jährigen Buben liiert sein.![]()
Hab ich nicht behauptet.
Solange die gesetzlichen Schutzbestimmungen eingehalten werden und die nötige geistige Reife vorhanden ist, ist es ok.
Ist in §207a StGB festgelegt...Stellt sich die Frage, was als "pornografisch" und was als "Eigengebrauch" zu werten ist.
Solange die gesetzlichen Schutzbestimmungen eingehalten werden und die nötige geistige Reife vorhanden ist, ist es ok. Gegensätze ziehen sich nun mal an. In meiner Umgebung ist es so, dass verhältnismäßig mehr reifere Damen junge Lebenspartner wählen, 20 bis 25 Jahre Altersunterschied, als umgekehrt.
Da wird ja wohl kaum eine 35-jährige mit einem 15-jährigen Buben liiert sein.![]()
Selbst wenn, erlaubt wäre es.War das nicht so mit der Lehrerin und dem 16jährigen? War sie nicht sogar schon über 40?
Das bloße Betrachten ist nicht strafbar.